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THEMA: paket nicht angekommen,verkäufer verweigert

THEMA: paket nicht angekommen,verkäufer verweigert
Startbeitrag
Fliesengott - 31.07.14 10:54
Hallo,

Habe ein problem.ich habe bei einem kleinserienhersteller etwas im wert von 120eur bestellt.paket hat er laut online sendungsverfolgung abgeschickt,hängt nun aber seit 2wochen in bremen fest.ich hab ihn gebeten,einen nachforschungsauftrag zu stellen.die ware ist ja bei dhl versichert.er weigert sich aber und meint,er hätte seinen vertrag erfüllt.der rest sei mein problem.ich solle mal meinen postzusteller fragen,wo das paket ist.der konnte auch nur sagen,dass es wohl in bremen festhängt.
Einen nachforschungsauftrag kann auch nur der absender ausfüllen.
Habt ihr einen tipp,wie ich weiter vorgehen soll?wie ist überhaupt die regelung?bekomm ich die 120eur schaden von dhl oder vom verkäufer ersetzt?

Vielen dank schonmal.

Fabian

Da ich öffters mit der Post (DHL) zu tun habe hier mal ein Link: http://www.dhl.de/de/paket/hilfe-kundenservice...rschungsauftrag.html schicke den mal dem Verkäufer!

Mit freundlichen Grüßen

Mika

Guten Tag,

es muß IMMER der Versender nachforschen und bei Verlust die Ansprüche geltend machen weil er hat ja den Vertrag mit DHL also den Versand beauftragt und bezahlt. Der Empfänger kann da gar nichts machen weil der ja keinen Vertrag mit dem Transporteur hat.
Der Händler muß nachweisen, daß die Ware ankam und ansonsten den Preis vollständig ersetzen, da gibts überhaupt keine Diskussionen.

Gruß,
blauer-blitz
wende Dich nocmals an den Verkäufer und mache ihm eindringlich klar das er als Versender sehr wohl dafür verantwortlich ist. Setze ihm ein Frist von 2 Wochen zu liefern oder den Kaufpreis nebst Versandkosten zurück zu erstatten. Lasse auch gleich durchblicken das Du sonst einen Anwalt einschalten wirst. Meißt wirkt das.

Bernd
Wenn ich die Rechtslage i D richtig verstehe, ist der Versand beim Fernabsatz die Verantwortung der Verkäufers. Ich würde dem Verkäufer eine Frist setzten wann die Ware da sein muss, wenn nicht, dann vom Verkauf zurücktreten und Geld zurück verlangen.

Der Verkäufer hat ja den Transport bestellt und bezahlt, also muss auch er reklamieren, ist ja logisch oder?

Gruß,
Harald.
Hallo,

wenn es sich um eine Internetbestellung handelt kannst Du auch gemäß Fernabsatzgesetz sofort zurück treten. Ansonsten eine Nachfrist setzen, und Rücktritt wegen Nichterfüllung der Leistung androhen. Der Versand ist in D eine Teilleistung des Auftrags und wird Dir ja vom Auftragnehmer auch in Rechnung gestellt (und deshalb auch MWSt. auf das Porto berechnet).

Grüße, Peter W.
Hallo,
sorry, ich finde ich den "Verkäufer" frech.
Klar hat er die Ware rausgeschickt, aber dann einfach zu sagen "pfft, nach mir die Sintflut, habe den Vertrag erfüllt" geht nicht.
Er kann als einziger den Versandweg nachverfolgen (lassen), da ER Auftraggeber an DHL ist.

Du hast IMHO so wie Peter schreibt das Rücktrittsrecht.
Wie hast Du denn bezahlt ? Günstigenfalls PayPal ?? Einzug ?

Ich persönlich würde den Verkäufer noch mal höflich aber bestimmt anschreiben. Um Klärung bitten, da er Versender ist. Auf jeden Fall schriflich mit Nachfrist. Evtl. dann schon den Rücktritt ankündigen. Etwas härter wäre noch eine Androhung Rechtsanwalt.
Vielleicht aber noch ein letztes Mal gütlich versuchen.

Viel Erfolg, halte uns mal auf dem Laufenden.
Gruß
Thilo
Hallo,

Ansonsten vielleicht auch mal damit drohen, den Vorfall unter Nennung des Firmennamens im Netz öffentlich zu machen, das ist mitunter wirkungsvoller als jede andere Form der Drohung.

Gruß Lothar
Guten Tag,

"Drohen" würde ich grundsätzlich erst wenn alles andere gescheitert ist. Zuerst einfach mal klarstellen, daß er seinen Vertrag NICHT erfüllt hat. Erfüllt ist der erst, wenn die Ware ankam und in Ordnung ist. Dazu kommt, daß einzig und allein der Versender für den Versand und Nachforschungen/Reklamationen an den Transporteur zuständig ist.

Wenn er daraufhin noch immer stur bleibt dann Nachfrist setzen für die Lieferung (2 Wochen) oder gleich Rücktritt und danach Geldrückforderung stellen weil er seinen Vertrag nicht erfüllt hat. Wenn per Kreditkarte, paypal oder Lastschrift gezahlt wurde dann gleichzeitig das Geld gleich selbst über den Zahlungsdienstleister rückbuchen lassen.

Gruß,
blauer-blitz
Drohe würde ich auch noch nicht, aber den Verkäufer hier angeben, das würde ich nach einer solchen Aussage schon jetzt tun.
Siliragna
Hallo,

will da sachlich bleiben. Man würde ihm gerne einiges an den Kopf hauen und man löscht auch schon eine Menge wieder vor dem Absenden, aber das wirkt auf das Gegenüber ja nur lächerlich.
Er hat nun einen Nachforschungsauftrag tatsächlich gestellt, meinte aber, ich müsste dann auf mein Geld warten, bis DHL es auszahlt.
Allerdings habe ich ihm geschrieben, dass ich sofort das Geld oder die Ware haben möchte.
Das wird definitiv die letzte Bestellung gewesen sein, die ich dort gemacht habe. Echt unglaublich. Dann brauche ich auch nicht versichert zu versenden.

Fabian
Hallo
Die Reaktion des Absenders ist absolut nicht in Ordnung. Ich will ihm aber trotzdem keine böswilligkeit unterstellen. Habt ihr schon mal daran gedacht, das Paket könnte in Bremen im Postzentrum vom Band gefallen sein und liegt nun an nicht einsehbarer Stelle weshalb der Versandweg dort in Bremen endet. Hier hilft wirklich nur der Nachforschungs Antrag und der ist vom Versender zu stellen, weil der Empfänger ja in der Regel nichts von dem Paket wissen kann. Ich kann dem Empfänger nur wünschen das alles noch gut wird, und er die Ware oder das Geld zurück bekommt.

Gruß elber
Hallo Fabian,
schreibe uns doch mal, welche Firma das ist, damit wir wissen, wo wir demnächst nicht kaufen werden.
Gruß
OLU
Hallo Fabian,

ich habe mir den Link von Mika in @1 und da geht ganz klar hervor das der Versender sich drum kümmern muß.
OK, hat es wohl auch jetzt gemacht.

Weiterhin steht im besagten Link, das DHL wohl etwa 14 Tage Zeit (ab Reklamationseingang) benötigt für die Bearbeitung.
Ich kann da dann aber auch den Verkäufer verstehen das er Dir nicht vorher das Geld zurück erstatten möchte. Das ist durchaus ok, wenn auch für Dich nicht schön ist.

Entweder DHL findet noch das Paket und du bekommst es noch, oder der Verkäufer erstattet dir das Geld zurück oder versendet nochmal Neu.

Das du in Zukunft bei dem KSH keine weiteren Bestellungen vornehmen möchtest ich nachvollziehbar.

Gruß Detlef
Hallo Fabian
im Gegensatz zu #12 (u.A.) rate ich dringend ab, Ross und Reiter zu nennen.
Das könnte sonst durchaus auch mal als geschäftsschädigendes Verhalten von einem fleissigen RA verfolgt werden.
Auch, wenn die Vorgehensweise nicht gerade kundenorientiert ist und mir so etwas auch nicht besonders gut gefallen würde....
Zur Fristwahrung würde ich wohl schon mal ProForma von meinem Rücktrittrecht Gebrauch machen.
Dann kannst Du dem Anbieter immer noch die Chance einräumen, die verzögerte Lieferung anzunehmen.
Grüße
Peter
Hallo Leute,

hätte nicht gedacht, dass das so viel Postings gibt zu dem Thema
Danke für die Unterstützung. Den Namen werde ich nicht nennen.
Es ist schon ein Nieschenhersteller würde ich mal so behaupten. Es läuft jetzt hoffentlich. Er hat ja anscheinend endlich nach langem hin und her (er nannte es David und Goliath spielen) den Nachforschungsantrag gestellt.

Fabian

Hi Folks,

auch ich hatte mal eine Paket-Sendung zu erwarten, bei der ich arg auf die Geduldsprobe gestellt wurde.
Gemäß DHL-Sendungsverfolgung pendelte sie zwischen
Achim - Hannover - Flensburg drei Wochen hin - und her.
Letztlich ist sie dann doch noch dem Empfänger (also mir) zugestellt und nicht an den Absender retourniert worden.
Der Zustand des Paketes und das Adresslabel waren dabei vollkommen einwandfrei, lesbar und unbeschädigt. Also absolut kein Grund für irgendeine "Sonderbehandlung", die eine derartige Verzögerung rechtfertigen würde.

Wie bereits mehrfach vollkommen korrekt ausgeführt wurde, liegt die Hoheit und Verantwortung, und damit auch die Verpflichtung für die Nachforschung beim Absender. Nur er hat die notwendigen Dokumente und ggf. Ersatzansprüche. Über das "Verhalten" des Verkäufers möchte ich mich lieber nicht äussern...

Gruß aus Nordertown  
Hallo Fabian,
den Namen würde ich an Deiner Stelle auch nicht nennen. Aber bitte lösche die Liste der Hersteller aus Deinem Beitrag #15 wieder heraus, sonst folgen jetzt 30 oder 50 Postings Spekulation wen Du nicht genannt hast und wer es denn sein könnte...
Mir fallen z.B. auf Anhieb ohne groß Nachdenken schon mal 3 KSH ein die Du nicht genannt hast, die Namen schreib ich aber konsequenterweise auch nicht.

Grüße Reinhard
Hallo,

wenn ein Lieferant sich so verhält, dann hätte ich ihm die hoffentlich noch ankommende Ware auf der Stelle zurückgeschickt und wäre vom Kauf zurückgetreten.  

Lg
Nico
Hallo Fabian,

- es gibt kein Fernabsatzgesetz. Das wurde 2002 ins BGB überführt.
- auf keinen Fall den Händler an den Pranger stellen. Noch nicht. Das könnte als Geschäftsschädigung ausgelegt werden und sehr teuer für Dich werden.
- Schriftlich (Einschreiben/Rückschein) in Verzug setzen, Frist setzen und Rücktritt vom Vertrag ankündigen.

-- aber ---
Nützt Dir das etwas? Du willst doch die Ware haben. Deshalb:
- einfach einmal etwas runterkühlen. Du hast die Paketverfolgungsnummer und siehst, dass es nicht das Verschulden des Händlers ist. Bei der Post geht eben manchmal etwas schief. Nochmal 2 Wochen warten (es ist ein Hobby, Dein Leben hängt nicht daran) und dann den eingeschriebenen Brief abschicken.

Viele Grüße
Zwengelmann
Hallo,

das:
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Du hast die Paketverfolgungsnummer und siehst, dass es nicht das Verschulden des Händlers ist.


muss nicht unbedingt stimmen. Wenn der Händler die Adresse beispielsweise falsch einträgt, sieht man zwar die Sendung in der Verfolgung, man erkennt aber nicht, woran es liegt, dass sie nicht zugestellt wird. Es kann also auch der Versender einen Fehler gemacht haben.
So war bei mir letztens eine Hausnummer verdreht, der Name wurde nicht gefunden und es war sehr interessant, das Paket in der Sendungsverfolgung zu beobachten.
Auch wenn DHL nicht auf Wunsch des Empfängers etwas machen kann, sind die aber oft bereit zumindest die Angaben zu überprüfen. Die sagen zwar nicht die Adresse von sich aus, aber wenn man genau sagt, wo es eigentlich hin soll, haben sie zumindest in meinem Fall mitgeteilt, dass alle Daten bis auf die Hausnummer übereinstimmen. Wenn man dann den Versender anspricht, weiß man schon direkt, was zu tun ist.

Gruß
Dirk
Hallo alle
Mir geht es heute genau so. Habe am Mittwoch ein Paket um14.47 Uhr aufgegeben, und was ist passiert, nichts! Siehe Verlauf.

Verlauf Ihrer Sendung      
  Status vom Mi, 30.07.2014 14:47
Die Sendung wurde vom Absender in der Filiale eingeliefert.  
  Nächster Schritt Die Sendung wird ins Start-Paketzentrum transportiert

Nach 2 Tagen sollte die Sendung zumindest am Zielort sein, aber sie hängt immer noch im Startpaketzentrum fest. Sowas bin ich von der Post echt nicht gewohnt. Eine tel Nachfrage, ich hätte genauso gegen eine kahle Wand sprechen können, verlief negativ. Man vertröstete mich auf morgen und wenn sich dann immer noch nichts geändert hat soll ich noch mal anrufen. Dann geht der ganze Sch.... von vorn los - Musikberieselung, Automaten Stimme, eventuell klappende Verbindung zu einem Service Mitarbeiter der einem auch nichts konkretes sagt außer "bitte rufen sie morgen wieder an".

Gefrusteter elber sagt schönen Gruß
Hallo,
also, ich sag immer : Stimmung und Humor, kleine Panne kommt mal vor. Nur nicht unterkriegen lassen, hoch die Tassen... :)
Ich kenne das alles, da sind schon bei DHL Pakete zerstört worden, liegen 20 Km weg im Postverteilzentrum und man muss warten, warten, warten, da das Paket "händisch" bearbeitet werden muss, sogar neu verpackt werden muss.
So ist das Leben, hat nix mit dem Versender zu tun.
Wenn der aber zB. mit einer Nachverfolgung helfen kann, ist das von Vorteil...

Übrigens : Ich habe es selbst schon erlebt, wie von DHL Postcontainer vertauscht wurden, und Ware, die für NRW unterwegs war, in Belgien gelandet ist, und umgekehrt. Das dauert dann , bis alles wieder im Lot ist. :)
Aber, mit den DHL Beratern am Telefon habe ich durchwegs positive Erfahrungen gemacht : Sie konnten immer sagen, was los ist, wenn eine ID vorhanden war, haben auch mir als Empfänger geholfen... :)
Und, im "schlimmsten" Fall , bei Totalverlust : ist doch alles versichert, Leute . :)
Glückauf,
Ich bin ja auch nicht sauer auf den verkäufer,weil das paket nicht angekommen ist,da kann er ja nichts für. Ich bin sauer,weil es ihm völlig egal ist und mich mit dem problem allein lässt. Ich denke das ist klar. Auf dhl bin ich auch nicht böse. Das kann bei der masse an paketen ja mal passieren. Dafür ist die ware ja versichert.

Fabian
Hallo,
bei dem Ablauf mit den ganzen Programm gestützten Handlungsabläufen genügt ein kleiner Fehler und schon fällt eine Sendung ins Bermuda-Dreieck. Dazu ein reales Beispiel:
Ich hatte ein Paket verschickt, der Adressat wohnte in Berlin, die Briefkästen dort waren im Hausflur, der Briefträger - und nur der, außer den Bewohnern - hat Schlüssel für die Häuser.
Kann ein Paketzusteller das Paket nicht los werden, bekommen die Adressaten später eine Postkarte mit der Mitteilung, wo sie das Paket abholen können. Eine Benachrichtigung kann der Zusteller ja nicht direkt in den Briefkasten werfen.
Diese Postkarte ist, durch wessen Fehler auch immer, nicht veranlasst worden. Das Paket lag aber im nächsten Postamt zur Abholung. Die Sendungsverfolgung endete mit dem Vermerk "wurde ins Zustellfahrzeug geladen".
Nachforschung bei DHL war ergebnislos, Paket war nicht auffindbar, also Antrag auf Erstattung gestellt. Bevor der bearbeitet war, wurde mir das Paket zugestellt. Nach Ablauf der Lagerfrist im Postamt ging es zurück und kam wohlbehalten an, um umgehend wieder auf die Reise geschickt zu werden.
Nur weil der Vermerk "Empfänger benachrichtigen" im System nicht eingetragen war, konnte der ganze automatisierte Ablauf nicht nachverfolgt werden und nur die gute alte Handarbeit fernab jeder Computer-Unterstützung hat es aus dem Bermuda-Dreieck wieder auftauchen lassen.
Viele Grüße
Friedhelm
Hallo!

Also bei den letzten Paketen, die ich erwartete, war meine Erfahrung mit der DHL-Sendungsverfolgung durchwegs negativ. Der Höhepunkt: Sendungsnummer ist uns unbekannt - 3 Tage lang - plötzlich läutete es und der Zusteller stellte das unbekannte Paket zu. Habe die Nummer mit dem Paket verglichen, die war korrekt!

Liebe Grüße

Boris
@25
Ja, das gabs beim Enkel auch schon mehrmals, bei DHL Paketen und Päckchen.
Grüße Horst
DHL-Sendeverfolgung?
"Packet ist im uslieferungscentrum angekommen, nächster Schrit: Auslieferung°
Nur das Paket war von miur schon vor 2 Tagen nach erhalt Ausgepackt!
Sendung mit Hermes:
Sendeverfolgung:" Empfänger existiert nicht! Weg auf dem Rückweg", nur der Empfänger hat schon mehrmals über Hermes eine Sendung an diese Adresse bekommen!
Also ick wundere mir über Jarnicht mehr! (frei nach Otto Reuther)
Hallo,

Zitat - Antwort-Nr.: 4 | Name: haba

Wenn ich die Rechtslage i D richtig verstehe, ist der Versand beim Fernabsatz die Verantwortung der Verkäufers. Ich würde dem Verkäufer eine Frist setzten wann die Ware da sein muss, wenn nicht, dann vom Verkauf zurücktreten und Geld zurück verlangen.

Der Verkäufer hat ja den Transport bestellt und bezahlt, also muss auch er reklamieren, ist ja logisch oder?



Das ist so nicht ganz richtig. Da muss man klar zwischen einem Geschäft zwischen zwei Händlern (B2B) und dem Händler und dem Konsumenten (B2C) unterscheiden. Die Händler, die obiges behaupten, haben das Gesetzt nicht weit genug gelesen.

Wie sich das verhält, ist dem folgenden Link ganz gut beschrieben:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/07/12/tra...n-teil-1-grundlagen/

Grundsätzlich gilt:

Kauf ich als Händler zwecks Weiterverkauf bei einem anderen Händler (B2B), so habe ich das Transportrisiko an der Backe, sobald mein Lieferant die Ware dem Transporteur überstellt hat.

Kauf ich als Verbraucher zwecks Konsum bei einem Händler (B2C), so trägt der Lieferant das Transportrisiko bis zu meiner Haustür.

Gruß
Werner K.
Hallo Werner,

so pauschal kann man das nicht sagen. Bei einer Lieferung von einem Händler an einen anderen Händler können die beiden sich das grundsätzlich vertraglich ausmachen wie sie wollen. Da gibt es von Versender übernimmt den Transport über haftungsmäßige Übergaben unterwegs bis zu der Empfänger übernimmt es komplett alle denkbaren Möglichkeiten.
Ist vertraglich nichts festgelegt (was unter Händlern kaum vorkommt) gilt auch hier, daß derjenige der den Transport beauftragt zuständig ist wobei das auch beide sein können (der Empfänger kann ja auch abholen lassen).

Gruß,
blauer-blitz
Hallo blauer-blitz,

gut. Im B2B-Geschäft kann man alles vereinbaren. Aber zunächst gilt §447 BGB, nach dem die Gefahr beim Versendungskauf auf den Käufer übergeht, "sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, Frachtführer oder der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat".

Und das ist halt beim B2C-Geschäft so nicht haltbar. Das war die eigentliche Kernaussage. Und da kann der Händler noch so oft $447 BGB zitieren, er bleibt bis zum Zugang beim Empfänger in der Pflicht!

@Fliesengott: Mit dem Link aus @28 müssten ein paar Deiner Fragen beantwortet werden können.

Grüße
Werner K.
So leute,gestern hat mir der händler das geld zurück überwiesen.für mich hat sich die sache also erledigt 😄

Vielen dank für die viele hilfe!

Fabian
Hallo,

der rechtliche Aspekt ist sicher unbestritten. Jedoch möchte ich hier noch einen anderen - menschlichen - Aspekt anbringen: Viele KSH machen Ihre Produkte nicht hauptberuflich. Sie sind also genauso Privatleute wie wir und es kann durchaus sein, dass sie die Rechtslage nicht kennen oder selbst etwas bestellt haben, wo es dann hieß: Mit Bezahlung geht die Ware in Ihren Besitz über und damit auch die Verantwortung des Versandes (Apple hat so etwas gerne gemacht - das ging, weil Sitz der Firma und Versandursprung NICHT Deutschland war.
Unabhängig davon, möchte man eigentlich lieber die Ware haben - sonst hätte man sie nicht bestellt. Ich würde dem KSH nun nicht vordringlich Absicht unterstellen - vielleicht wusste er es tatsächlich nicht besser. Im Endeffekt ist es für beide Seiten schade, wie es gelaufen ist.

Jens
Hallo Jens (#32).

Teile Deine Meinung nicht ganz. Wer als Anbieter von Waren öffentlich an Verbraucher herantritt, muss wissen, dass er gewerblich handelt und muss die basics wissen. Und die Frage, wer da das Versandrisiko zu tragen hat, ist wirklich sehr basal, genauso wie z.B. Rücktrittsrechte des Käufers etc. Die wichtigsten basics kann man sich in einer Stunde im Netz anlesen. Wer das nicht will, sollte nicht als KSH öffentlich auftreten, schon alleine im eigenen Interesse um Risiken zu minimieren. Wenn es im konkreten Fall zur juristischen Eskalation gekommen wäre, der KSH wäre mit Pauken und Trompeten untergegangen und hätte die Verfahrenskosten tragen dürfen....

Ich bin übrigens nicht der Meinung, dass man im Netz keine Namen nennen sollte. Wichtig ist, dass man sachlich bleibt, nicht den Hauch einer Beleidigung (Straftatbestand!) formuliert und absolut bei der Wahrheit bleibt (falsche Tatsachenbehauptungen führen gerne zu zivilrechtlichen Auseinandersetzungen). Dann hat man prinzipiell nichts zu befürchten. Meinungs- und Redefreiheit gilt. Ansonsten könnten schwarze Schafe (hier offenbar nicht wirklich eins) lange unbehelligt ihr Unwesen im Internethandel treiben. Wenn also z. B. in dem konkreten Fall hier eine Lösung nicht zeitnah eingetreten wäre, hätte ich die Nennung des KSH sogar begrüßt.

VG
Lars
Hallo,

viele Hersteller versuchen es aber immer wieder obwohl
sie es doch eigentlich besser wissen müssten. Beispiel:

Zitat

Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab unserer Firma in Reutlingen. Lieferung ab Dritter behalten wir uns vor.
Die Gefahr geht mit Übergabe an den Zustelldienst auf den Empfänger über. Transportschäden und fehlende Packstücke müssen unmittelbar bei Erhalt der Sendung direkt bei Post, Paketdienst, Bahn oder Spediteur reklamiert werden.
Nur schriftlich zugesagte Liefertermine gelten als verbindlich, ausgenommen nicht verschuldete und nicht vorhersehbare Ereignisse, Beeinträchtigungen, höhere Gewalt u.ä..
Rücksendungen werden nur angenommen, wenn sie mit unserem Einverständnis erfolgen.


Ich habe aber auch schon da bestellt. Obwohl diese
im B2C Geschäft ungültigen AGBs Ärger bringen könnten.

Gruß
Roland
Hallo Jens,

Wenn man die menschliche Seite sehen will dann muss man hier aber auch den menschlichen Unwillen zum Kundenservice sehen. So tritt man dem Kunden gegenüber nicht auf. Wenn das ein Händler nicht kapiert sollte man mit allen rechtlich möglichen Mitteln gegen ihn vorgehen. Um andere Kunden zu schützen.

Gruß Micha

Hallo
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

!

Wenn das ein Händler nicht kapiert sollte man mit allen rechtlich möglichen Mitteln gegen ihn vorgehen. Um andere Kunden zu schützen.




Oh Gott schütze uns vor den Gutmenschen, denn die sind noch viel schlimmer als alle anderen.
Eh merkt ihr's noch das ist nicht deine noch die Aufgabe des Forums gegen andere zu hetzen.

Gruß Holger
Hallo Holger,

mit Hetze hat das doch nun wirklich nichts zu tun. Das Internet von heute ist nun mal der Marktplatz oder die Eckkneipe von gestern. Da werden schlicht Erfahrungen ausgetauscht.

Die absolut Kunden missachtenden AGB, die Roland oben gepostet hat, sind doch ein gutes Beispiel. Auch so etwas darf man (mit Nennung des Namens!) im Internet posten, denn es zeigt eine Kunden unfreundliche Grundhaltung. Und wer liest schon jede AGB, ich bin da für solche Hinweise durchaus dankbar.

Mal abgesehen davon, dass sich der Anbieter der Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung aussetzt und seine gesamten AGB mit der krass ungültigen Klausel komplett für die Tonne sind. Als wohlwollender Kunde würde ich das dem Anbieter auch freundlich mitteilen. Wenn er das weiter ignoriert und "mir egal" durchblicken lässt, dann muss er halt damit rechnen, dass seine AGB irgendwann im Netz thematisiert werden....

Gruß Lars
Hallo
ich stimme Holger komplett zu.
Ich wiederhole - Namen nennen kann verd. gefährlich werden. Aber jeder darf seine Erfahrungen machen.
Und dann gleich mal wieder das schöne Thema der Abmahnungen... iss klar. Wenn keiner Spaß hat, die Anwälte auf jeden Fall immer. Und ich kann für mich dann sagen "dem hab's jetzt aber gezeigt" oder was?
Wenn ein Problem auftaucht, dann wird eine Lösung gesucht und verhandelt. In 99,8% der Fälle funktioniert das gut, solange alle so miteinander umgehen, wie sich's gehört...
Naja. Ganz offensichtlich ändern sich die Zeiten. Der Umgangston wird rauher... sehr schade.
Grüße
Peter
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:


Die Lieferung erfolgt ab unserer Firma in Reutlingen. Lieferung ab Dritter behalten wir uns vor.


Google findet die Homepage für dich.

Gruß,
Harald.
Hallo!

Wer sagt euch das, dass gepostete immer der Wahrheit oder der vollen Wahrheit entspricht.
Ich habe schon sehen müssen das Händler schlechte Bewertungen bekamen weil sie Zeitungspapier als
Bruchschutz für die Ware verwendeten.
Sicher gibt es auf allen Seiten solche und solche, aber den Mob füttern ist Lynchjustiz die hilft niemandem weiter.

Gruß Holger


Hallo Peter,

bitte meine posts nochmal genau lesen. Ich mahne nicht ab. Ich finde Abmahnungen auch doof. Aber ein Händler, der ungültige AGBs vorhält, riskiert eine Abmahnung. Ich würde, wie schon oben gepostet,  als wohlwollender Kunde das per mail auch so dem Händler sagen. Die Reaktion zeigt dann, wie ers mit Kundenfreundlichkeit hält....Wenn er auf dem Quatsch beharrt, dann bestellte ich da nicht. Und ein post hier, dass Händler ABC das Versandrisiko so in seinen AGBs regelt und auch auf Nachfrage nicht davon abrücken will, ist komplett ungefährlich, weil es offensichtlich sachlich richtig ist und keine Beleidigung enthält. Wie sonst sollten Verbrauchererfahrungen ausgetauscht werden? Natürlich kann ein Händler immer die Klagekeule rausholen. Aber wenn man die genannten Grundregeln beachtet, hat er kaum eine Chance. Ob der einzelne Namen nennen will, ist eine persönliche Entscheidung. Aber dass das prinzipiell hochriskant sei und irgendwie die Persönlichkeitsrechte des Händlers automatisch verletzt, ist schlicht falsch. Ich bin jedenfalls für Erfahrungsberichte im Netz dankbar.

Erstmal miteinander reden und nicht gleich eskalieren gehört für mich natürlich auch immer zum guten Ton. Fabians Erfahrungen hier zeigen ja auch, dass das meist zum Erfolg führt. Aber Kundenfreundlichkeit und Sachkenntnis lagen beim KSH eindeutig nicht vor. Wenn der KSH gleich gescheit reagiert hätte, hätte Fabian sicher auch auf das Ergebnis der DHL Nachforschung gewartet. Aber so kann ich verstehen, dass er froh ist, sein Geld wieder zu haben. Der Kundenumgang des KSH war einfach inakzeptabel, oder siehst Du das etwa anders???

VG
Lars

PS: @Harald #39, in der Tat, die Lieferbedingungen lassen sich mit Google sofort finden. Für mich wäre das ein klarer Fall von Anbieter, den ich freundlich auf die Diskrepanz zur Rechtslage und die Risiken aufmerksam machen würde.....und noch kein Grund, gleich einen Namen zu nennen ( auch wenn das Zitat dem gleichkommt...)

Quelle "e-recht24.de":
(...)
Paket geht beim Transport verloren - was tun?
Nichts anderes kann dann gelten, wenn das Paket beim Transport verloren geht - auch hier haftet der Händler für den Verlust der Ware. (...) Hat er (der Käufer) den Kaufpreis bereits gezahlt, so hat er einen Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Verkäufer. Geht die Ware beim Transport verloren, erwächst dem Verbraucher jedoch kein Anspruch auf erneute Lieferung der Ware gegenüber dem Verkäufer, wie der BGH bereits im Jahr 2003 urteilte (vgl. BGH, Urteil vom 16.07.2003 - VIII ZR 302/02).(...)
Gruß vom Schlunz

Zitat - Antwort-Nr.: | Name: puffel

Oh Gott schütze uns vor den Gutmenschen, denn die sind noch viel schlimmer als alle anderen.



Fragt sich, welches die Gutmenschen sind - die, die sich und andere vor Jenen schuetzen wollen, die meinen, dass sich an Gesetze nur die Anderen halten muessen oder die, die stets sofort mit mahnend erhobenem Finger Unredlichkeit unterstellen, wenn sich Jemand nicht nur um seinen eigenen Kram kuemmert und auf das Wohl Anderer pfeifft.
Hallo,
er sollte doch mal den örtlichen Austräger anzeigen.

Anscheinend kommen dort immer wieder Briefsendungen weg.

"Gutmenschen-Heulerei" sollte man niemals unterstellen.

L.G.
Hans-I.

PS: Mal sehen wie die Reaktion ist. Wenn ich Recht habe, sollte jetzt eine Drohung kommen.


Hallo Holger!

naja, ein Schienenbus ist ja ein Bus auf Schienen, nicht für Schienen .

Deutsche Sprach - schwere Sprach !

Meint Euer Bengel,
StaNi
Hallo,
der Ausdruck "Gutmensch" war mir bisher zu flach, als dass ich ihn mit
einer sinnvollen Ironik in Beziehung gesetzt hätte.

Aber man lernt eben nie aus.

Jedenfalls, danke für die für den Einblick in das bundesdeutsche Sprachambiente.

Ein Schienen-Bus, egal ob auf oder nicht auf Schienen, ist ein Bus für Schienen.
Kann gar nicht anderes sein.

L.G.
Hans-I.

@39: mein Browser stellt das in etwa so dar:

Die von StofF zu diesem Beitrag angefügten Bilder können nur von registrierten Usern gesehen werden - Login

Ahoi!

Nun ja, da scheint es in Reutlingen aber mehrere Firmen zu geben die eine solche Regelung in den AGB haben.

Und vielleicht sollte man bei dem hier zur Rede stehenden Hersteller einfach mal einen netten Hinweis geben. Die AGB sind ja nun auch schon etwas älter.

Ach und diese "Gutmensch" Debatte..... Mein Popcorn ist alle.

Cheers
Jens
Hallo,
glaube, man schaut nicht über'n Damm.

Das Problem ist der Endzusteller.

L.G.
Hans-I.

Hallo Hans,
das mag sein, aber Vertragspartner des Zustellers ist der Absender. Und wenn dieser behauptet, die Verantwortung würde mit Absenden auf den Empfänger übergehen, dann hat er das Fernabsatzgesetz nicht gelesen. Und wenn dieser gleichzeitig behauptet er könne mit einer dubiosen "Garantie"-Erklärung seine Gewährleistungspflichten umgehen, der hat das nächste Gesetz nicht gelesen. Ach ja und die Widerrufsgeschichte ist eigentlich auch gesetzlich geregelt. Ich weiß, nicht alles ist schwarz oder weiß und man kann auch gerne mal nachsichtig sein und Verständnis zeigen und so weiter und so fort. Doch hier ging es darum, das der Verkäufer meinte mit "Abgeben bei der Post" sei für ihn alles erledigt, und das ist einfach mal so falsch.

LG, Steffen
Guten Abend,

ich fasse es nicht. Es gibt (in Deutschland) kein "Fernabsatzgesetz". Das ist schon lange Geschichte. Solches juristisches Halbwissen oder Wunschdenken sollte hier nicht verbreitet werden.
Zu Abmahnungen: Fehlerhafte AGB kann höchstens ein Mitbewerber wirksam abmahnen, nicht der Kunde.

Einfach mal schlau machen.

Grüße
Zwengelmann
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Ich fasse es nicht.

pfff, gaaanz ruhig. Niemand hier will abmahnen, höchstens seine Rechte durchsetzen. Die AGBs kann jeder so behalten wie sie sind, nur sind sie eben zum Teil wahrscheinlich unwirksam. Da muss man gar nix abmahnen, um zu seinem verbrieften Verbraucherschutz zu kommen.

Und ja, du hast recht: das Fernabsatzgesetz ist in §312 BGB aufgegangen und heißt seit 2002 oder was nicht mehr so. Ich behaupte, es ist aber wahrscheinlich nicht nötig, hier so detailliert betrachten zu werden.

Und ansonsten dürfen auch E-Techniker ihre Laienmeinung zu Rechtsfragen kundtun, ohne dass jemand aus den Latschen kippen muss.

Steffen
*hüstel*

Zwengelmann, wenn die Gesetze des Fernabsatzgesetzes ins BGB aufgegangen sind, ohne dass sie signifikant geändert wurden, dann ist es von Dir doch nicht zu viel erwartet nachzuvollziehen, dass der Kommentar sich auf den § 312 BGB und seine Inhalte bezieht.

Das ist genau die gleiche Qualität wenn jemand bei einem Tatbestand, der mit wenigste als zwei Jahren Gefängnis bestraft wird, den Täter als "Verbrecher" und nicht als "Straftäter" bezeichnet.

Diese Art der Erbsenzählerei ist komplett überflüssig. Was Du überhaupt mit "Wunschdenken" meinst, kann ich komplett nicht nachvollzeihen. Das BGB gibt dem Kunden fast die gleichen Rechte wie sie damals im FernAbsGes vorhanden waren und Du tust so als wäre das nicht mehr der Fall.

Entweder äußere Dich konkret zu den Dingen, wo jemand einer falschen Annahme unterliegt, oder lass es komplett bleiben. Dieses von oben herab so tun als ob alle anderen außer Dir doof sind ist komplett für'n Popo.

Gruß

Sebastian
Ahoi!

Oh ich glaube mein Popcornvorrat ist wieder voll......

Cheers
Jens
Hallo Popcorn- und Nbahn-Freunde!

Was Hans-I (Kerner*) mit seinen Kommentaren genau sagen will, ist mir auch rätselhaft. Woher genau leitet er Probleme mit dem Endzusteller ab? Ich kann aus Fabians post nicht erkennen, ob laut DHL schon das Zustellfahrzeug beladen wurde und es dort hängt oder ob es z.B. im Paketzentrum hängt. Außerdem kann das wie gesagt dem Empfänger in diesem Fall egal sein. Warum laut #44 eine Drohung (von wem?) kommen sollte, ist mir gleich ganz unklar......
Ev. ist auch wegen der edits nicht mehr alles verständlich. Wenn es nicht zu peinlich ist, sind edits, die das original wenigstens noch erkennen lassen, für nachfolgende Leser Generationen immer netter....

@Zwengelmanm (reine Pseudonyme sind hier im Forum nicht sehr beliebt....), auf FernAbsG vs BGB würde ich auch nicht so sehr rumreiten, es wurde nebenbei weiter oben schon mal gesagt. Danke, dass Du auch noch mal alle nachdrücklich aufgeklärt hast. ( Wer Ironie findet, darf sie behalten).
Zu Abmahnungen habe ich nicht behauptet, dass ein Verbraucher sie aussprechen dürfe. Die Diskussion kam, weil von anderen eingeworfen wurde, es gäbe viele Privatleute, die nebenbei ein Moba-Geschäft betrieben, mit denen dürfe man nicht gleich zu hart ins Gericht gehen. Darauf ich, die rechtlichen basics müsse jeder drauf haben, u.a. auch sonst Risiko für Abmahnungen. Da bleibe ich auch bei.

Ansonsten ist alles gesagt, ich nehme mir auch etwas Popcorn und warte auf die nächsten Experten, die sich nicht die Arbeit machen, alle posts zu lesen .

VG
Lars

Hallo Lars,

Du hast aber noch immer nicht mitgeteilt
ob Popcorn Natur, mit Salz oder süß

Gruß
Roland
Hallo,

Zitat - Antwort-Nr.: 57 | Name: r.polli

ob Popcorn Natur, mit Salz oder süß



Der süße Klassiker geht immer. Salz ist OK. Popcorn Natur ist Labberpappe! Da kannste gleich den ausgehärteten PU-Schaum ausse Türzarge puhlen, zerbröseln und knabbern.

Grüße
Werner K.


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