1zu160 - Forum



Anzeige:
Spur N Ersatzteile

THEMA: Sammlermodell nur mit kpl.OVP?

THEMA: Sammlermodell nur mit kpl.OVP?
Startbeitrag
Olaf [Gast] - 03.09.04 19:38
Hallo liebe N Bahner und Sammler,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.....

Ich hatte vor längerer Zeit bei eBay eine E Lok mit Originalverpackung als Sammlermodell und Vitrinenmodell ersteigert und bekam das Modell vom Verkäufer zwar mit Orginalverpackung aber ohne jeglicher Papiereinlage und ohne Unterlagen. Es war also jetzt für mich nicht nachvollziehbar, ob die Artikelnummer passt und ob die "angebliche" OVP überhaupt die richtige ist.
Ich will mich jetzt also mit der nicht kompletten OVP zufriedengeben!
Weiterhin war am Modell ein Fehlteil sowie geklebte Dachleitungen der Panthographen auf welche der Verkäufer nicht hingewiesen hatte - angeblich wusste er dieses nicht!
Der Verkäufer bestreitet nun das es sich bei der OVP um eine kpl. Verpackung handeln muss und schickte mir einfach Kopien der Unterlagen zu.
Ich denke als richtiger Sammler sollte man doch hier von seinem Rückgaberecht Gebrauch machen, oder ?
Kann mir Jemand einen Sachverständigen nennen oder einen Herausgeber von Sammlerliteratur, wo die genauen Daten für ein Sammlermodell aufgezeichnet sind, so das man gegen diesen miesen Verkäufer vorgehen kann ?
Es wäre nett, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte und im voraus herzlichen Dank.

wenn da OVP steht, sollte dazu zumindest auch der eigentliche Einleger gehören, ja - ob der "Waschzettel" unbedingt, weiß ich nicht.

ABER: Die Lok hatte bei Anlieferung einen Defekt (hoffentlich hast du dir das irgendwo bezeugen lassen?), der nicht angegeben war - das ist alleine ein Rückgabegrund, DAS ist nämlich bei Gebrauchtkauf die (nicht ausschließbare!) Gewährleistung [ich hoffe, du warst nicht so doof, vorher zu sagen "macht nix"..?]
Hallo Kai,

ich habe gleich den Fehler bemerkt und den Verkäufer darauf hingewiesen.
Er bestritt das Fehlere am Modell waren und meinte er gebe keine Garantie auf das Modell, was mit den verschwiegenden Mängeln absolut nichts zu tun hat.
Wir sind nun mittlerweile beim Rechtsanwaltm und nun verlangt der Richter mittlerweile eine Bestätigung durch einen Sachverständigen oder einen schriftlichen Vermerk wo so etwas niedergeschrieben ist. Der RA muss nun die Unterlagen beschaffen und ich wollte versuchen hier ev. einen Tipp für Unterlagen zu ergattern. Mal schauen ob es dann schneller geht, dem Betrüger das Handwerk zu legen, damit er nicht noch mehr Schaden im eBay verbreitet.
Zunächst danke für die schnelle  Reaktion.
Meiner Meinung bedeutet OVP komplett mit sämtlichen Unterlagen.
Ansonsten sind Fehler bei "Vitrienenmodellen" durchaus bei EBAY an der Tagesordnung. Wenn jedoch nicht außdrücklich darauf hingewiesen wird, sind sie nicht zu tolerieren. Rückgabe bei mangelhafter Beschreibung sind selbstverständlich drinnen.
Wende dich an EBAY mit dem Sachvehalt. Verlange dein Geld zurück. Gib eine negative Bewertung.(solltest du auch eine bekommen, lasse sie bei EBAY gleich wieder löschen - siehe Möglichkeiten bei EBAY).
Solchen Verkäufern gehört das Handwerk gelegt!

LG, Herkules
> meinte er gebe keine Garantie auf das Modell

braucht er auch nicht. Aber er muss dafür garantieren, dass die Beschreibung und der tatsächliche Zustand des Modells übereinstimmen.
OVP heisst für mich:
So wie der Hersteller das Modell verpackt hat, also der gleiche Karton oder Kunststoffkasten, mit allen dabei eingelegten Papieren und evtl. nachzurüstenden Kleinteilen.
Hallo Hercules, hallo Udo und die weiteren die folgen...

ich denke dann habe ich den richtigen Weg gewählt, denn Garantie ist bei einem Privatverkauf sowie auszuschließen, welcher sich keineswegs auf verschwiegende Fehler oder Defekte des Lokgehäuses bezieht. Auch der Rechtsanwalt ist der Meinung muss sich aber erst genau informieren, da er von Modellbahnen leider noch keine Kenntnisse hat. Ich denke aber, das irgendwo in einem Sammlerverzeichnis stehen müsste (OVP mit kpl. Unterlagen o.ä.)...
Dann hätten wir den Beweis und könnten dem Gericht das Sammlerverzeichnis vorlegen.
Hallo Olaf

vor eingen Jahren gab es eine Zeitschrifft (weiss nur nicht mehr ob es die Miba war oder eine andere, glaube aber die Miba) die sich ausgiebig und intensiv mit dem Thema "Sammlermodelle, wert ja wert nien" befasst hat.
Ich empfehle Dir dich an Die Fachpresse zu wenden und dich dort zu erkundigen, Miba ist dabei ein guter Ansprechpartner.
Für mich, auf jedem Fall, ist eine Lok (oder Wagen) OHNE Originalverpackung und ohne Original Zurüstteile und OHNE "Original-Washzettel" = wert 0 oder fast, wenn ich Sammle (was ich auch tuhe) will ich alles Original haben und vor allem: Keine defekte am Modell!!!

Gruss Klaus, der heute eine E75 wieder zurück geschickt hat wegen gebrochenen Leitern :(
Hallo Olaf!
Von GeraMond, im Hause GeraNova Zeitschriftenverlag GmbH, D-80632 München gibt/gab es ein Buch zum Thema.
Titel: Sammelobjekt Modellbahn -Wertanlage mit System-
Autor: Ingo Faustmann
ISBN 3-932785-61-4
2000 erschienen

Gruß
Markus H.
Hallo Olaf
da muss der Richter nicht lange fakeln! Was verschwiegen wird ist gleichzusetzen mit lügen. Die Hersteller-Firmen sowie die Auktionshäuser wären die richtigen Experten! Die Firmen wissen in der Regel was alles zu einer Originalverpackung gehört und können auch sagen wie der Zustand des Artikels ist. Die Auktionshäuser welche auf Modelleisenbahnen spezialisiert sind, haben auch Kenntnisse wie es sein sollte! Herr Siegfried Ebel ist ebenso ein Spezialist für den Sachverhalt eines Zustandes.

Es geht nicht an, dass ich bei jedem erhaltenen Paket, beim Auspacken, zuerst eine neutrale Person als Zeuge dabei haben muss! Wer hat schon Interesse sein eigenes erworbenes Stück zu beschädigen oder zu verändern?

Gruss Ricola

@ Ricola
> Wer hat schon Interesse sein eigenes erworbenes Stück zu beschädigen oder zu verändern?

genau das hat mir ein verkäufer auf eBay unterstellt und hat das dann auch gleich in seiner negativen bewertung an mich schriftlich festgehalten - so ein ar*** ! Vorsicht betrüger, macht ware kaputt und will sie retournieren ! - sachen gibts...

gruss aus der schweiz...
steve w.  <der endlich eine BR189 in spur N haben will...>
vielleicht wäre es interssant, den Händler ruhig zu nennen, um evtl. weiteren Betrug hier vorzubeugen. Schwarze Schafe gehören an den Pranger.
H-W
Mal ein paar Paragraphen in den Raum geworfen
Kannst Du mal den Link zu der Auktion geben?

§311c BGB Erstreckung auf Zubehör
Verpflichtet sich jemand zur Veräußerung oder Belastung einer Sache, so erstreckt sich diese Verpflichtung im Zweifel auch auf das Zubehör einer Sache.

Interessant sind auch die Paragraphen 434, 437, 442, 443, 444 BGB
@9 Herr Ebel schreibt in seinem Vorwort, dass eine Okt etwa 10 bis 15 % des Verkaufspreises ausmachen können .... und man daher Vorsichtig sein muss, ob diese auch stimmt. Zu Olaf selbst: Die Sache ist einfacher, als man denkt. Es ist doch nicht die Frage, ob zu einem Sammelobjekt ein Okt gehört !! Es ist außschließlich die Frage, ob diese beim Kauf zugesichert wurde. Ein Okt definiert auch weder ein Gutachter, noch ein Richter, noch ein Verkäufer, noch ein Käufer. Ein Okt wird bei der Herstellerfirma definiert und dann ist er dies auf Lebenszeit. Dazu gehört Umkarton, evtl. ein Inlay (gleich welchen Materials), samt weiterer Unterlagen - in der Regel der Waschzettel, aber z.B. auch ein Zertifikat über eine Seriennummer. Prospekte, Werbung und auch die Kaufbelege gehören nicht dazu.
Allenfalls bei sehr alten Exponaten könnte ein Streitfall auftreten, wie konkret der Okt vollständig ausgesehen hat. Selbst bei alten Modellbahnen ist dies in der Regel bekannt. Es ist vom - unbedarften- Richter absoluter Unsinn der Frage nachzugehen, ob bei einem Sammelobjekt stets ein Okt dabei sein muss. Die Antwort kann nur lauten: Nein! Wissen wir in welchem Butterbrotpapier die Mona Lisa ausgeliefert wurde???  Der Verkaufstext entscheidet - sonst nichts.Gruß Bernd
Hallo an Alle die mich hier etwas schlauer gemacht haben - an Alle herzlichen Dank! Ich werde diese Meinungen noch einmal genau prüfen und z.B. den Tipp der Miba an meinen RA weiterleiten. Er ist jetzt die zuständige Person, welche die Angelegenheit hoffentlich zu einem positiven Ergebnis führen möchte - hoffe auf Rücknahme der Lok!

Viele Grüße an Alle die mir Ihre Meinung genannt haben.

Olaf
Aus eigener Erfahrung kann ich da einiges zu sagen: Bei älteren Modellen befinden sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit allenfalls 20 % in der Originalpackung, weitere 30 % in einer "zeitnahne Packung" und die andere Hälfte in irgendwelchen Schachteln. So wurden auf Börsen und im Internet innerhalb eines Jahres 12 französische Elloks BB 7000 mit Kunststoffpantographen angeboten. Nur bei 3 Loks war die Originalpackung authentisch (in diesem Fall ist die ganz leicht zu sehen, wenn man den Unterschied kennt). Ganz schlimm ist es übrigens mit Originalpackunken bei Lima und Rivarossi. Auch bei Arnold gibt es Probleme. Mir ist bislang übrhaupt nur ein Schnellzugwagen in der Originalpackung von 1961 über den Weg gelaufen. Auch die Schnellzugwagen im Jubiläumsset von Arnold befinden sich in Originalpackungen von 1963/64.
Mit freu N dlichen Grüßen Siegfried Ebel
Liebe Leute - ganz wichtig!!!
Vorher beim Anbieter detailliert per E-Mail über Ebay anfragen. Die Antwort sollte für einen Beweis hinreichend sein. Wenn keine kommt, wissen wir ohnehin Bescheid. Oder liege ich hier ganz falsch? Juristen, bitte meldet Euch, falls ich hier daneben liege.
Gruß Peter
@16
Ich bin zwar kein Jurist, aber eine Email ist kein "Beweis", da man eine Email einfach fälschen kann. Aber Fragen kostet wirklich nix, besser als ein Kauf, über den man sich ärgert

Edward


Nur registrierte und eingeloggte User können Antworten schreiben.
Einloggen ->

Noch nicht registriert? Hier können Sie Ihren kostenlosen Account anlegen: Neuer N-Liste Account





Zum Seitenanfang

© by 1zu160.net;