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THEMA: Flm. Schotterwagenset zum Schnäppchenpreis

THEMA: Flm. Schotterwagenset zum Schnäppchenpreis
Startbeitrag
Ruhrtalbahn - 09.01.15 19:35
Wenn das kein Schnäppchen ist…..:
Fleischmann 8227 -
822701 - Schotterwagenset, Bauart Talbot, der DB. Deutsche Bundesbahn
Epoche: IV
Spur: N
Stromsystem: 2L-Gleichstrom
3-teiliges Schotterwagenset Bauart Talbot, der DB, Epoche IV
Die Wagen mit unterschiedlichen Ordnungsnummern sind realistisch gealtert und werden mit Ladegut ausgeliefert. Zum Preis von: 18,49 €
inkl. MwSt. zzgl. Versand ab 5,99 €
Unverb. Preisempf.: 21,85 €
Sie sparen 3,36 € = 15,4%
Angeboten wird dieses Schnäppchen von:
http://www.besserepreise.com/4910/modellbahnen/...t-talbot,-der-db.htm
Wer dieses "Schnäppchen" bestellt erlebt aber eine böse Überraschung, geliefert wird lediglich 1 Schotterwagen Fleischmann 8227 ohne Beladung. Habe den Anbieter um Aufklärung gebeten und bin gespannt wie die Antwort lauten wird.

VG
Werner


Hallo,

>> 3-teiliges Schotterwagenset<<

Schachtel, Wagen, Deckel - sind doch drei Teile

nur bei der LüP (135mm) wirds dann etwas problematisch mit ner Ausrede

gaga
Hallo,

ich denke da wird ein Einzelwagen aus dem Set angeboten, denn das Set mit drei Wagen hat einen UVP von 78,70!


Viele Grüße
Herbert
www.herberts-n-projekt.de
Hallo,

also für 18,49 € ein 3-er Set? Da dürfte wohl jeder normal denkende Mensch merken, das da was nicht stimmen kann, zumal da nur ein Wagen abgebildet ist......

Der Laden ist jedenfalls seriös. Habe gerade erst das 4teilige Zementsilowagen Set von Trix da gekauft. Und das ist ohne Mängel und für 10 Euro billiger als bei allen anderen Angeboten.

Grüße
Uwe
[quote Hallo,

also für 18,49 € ein 3-er Set? Da dürfte wohl jeder normal denkende Mensch merken, das da was nicht stimmen kann, zumal da nur ein Wagen abgebildet ist......

Der Laden ist jedenfalls seriös. Habe gerade erst das 4teilige Zementsilowagen Set von Trix da gekauft. Und das ist ohne Mängel und für 10 Euro billiger als bei allen anderen Angeboten.]

Es soll ja Menschen geben, die bei einem günstigen Preis nicht gleich an einen Fehler denken. Und was den Preis von 18,49EUR für einen lausigen 2-achsigen Schotterwagen, den es früher bei Roco für unter 5,00DM gab, angeht so finde ich diesen Preis als deutlich überzogen! Da kann der Laden auch noch so seriös sein!

VG
Werner
Hallo,

aber eins ist sicher: Schnäppchen isses, oder wär's

toi toi toi, NormaN

PS: ich würd' sogar 2-3 Sets nehmen
ich finde die Beschreibung eindeutig und hätte (wenn ich bestellt hätte) auch mit 3 Wagen gerechnet ....

Gruss aus P, Jörch
Hallo,

>>für einen lausigen 2-achsigen Schotterwagen, den es früher bei Roco für unter 5,00DM gab <<

... ich empfehle bei solchen Gelegenheiten immer : genau (TM) hinschauen

gaga

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Da kann der Laden auch noch so seriös sein!



was kann der Shop dafür, wenn er die Preise wie jeder andere Händler in Deutschland von Fleischmann vorgeschrieben bekommt?

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Und was den Preis von 18,49EUR für einen lausigen 2-achsigen Schotterwagen, den es früher bei Roco für unter 5,00DM gab, angeht so finde ich diesen Preis als deutlich überzogen!



ist eben nicht mehr ROCO sondern Fleischmann....

die Anzeige ist zwar ein wenig misslungen, man könnte aber auch mal auf die Artikelnummer schauen.....
http://www.ebay.de/itm/FLEISCHMANN-8227-Spur-N-...;hash=item19efaad7da

http://www.ebay.de/itm/Fleischmann-N-822701-SET...;hash=item27f5a98c5b

Grüße
Uwe


Seit wann hat der Talbot Kinematik??
Fragt sich Horst
Hat's noch nie gegeben..................

Grüße
Uwe
Uwe #8

Fleischmann 8227 -
822701 - Schotterwagenset, Bauart Talbot, der DB. Deutsche Bundesbahn
Epoche: IV
Spur: N
Stromsystem: 2L-Gleichstrom
3-teiliges Schotterwagenset Bauart Talbot, der DB, Epoche IV
Die Wagen mit unterschiedlichen Ordnungsnummern sind realistisch gealtert und werden mit Ladegut ausgeliefert.
Ideale Zugloks: 723603, 7394, 7251, 7064, 7184.
Allgemeine Daten:
Kupplung : Schacht NEM 355 ohne KK-Kinematik
Länge über Puffer 135 mm

DAS ist beschrieben, und genau DAS erwartet der Kunde !

NormaN

Edit: ich bin versucht, 2 Sets zu bestellen, mit Paypal zu bezahlen und wenn nur 2 Wagen kommen, Geld zurückholen.
richtig, Fleischmann 8227 - und dann  822701, sind 2 paar Schuhe......

in der Überschrift steht auch 8227......

schätze mal die haben den falschen Text drunterkopiert....

Fleischmann 8227 -
822701 gibbet net.

Grüße
Uwe
aber nicht wie in der Beschreibung Fleischmann 8227 - 822701........
entweder 8227
oder 822701

das meinte ich.

Grüße
Uwe
Nummern sind ja auch eigentlich egal. Die Beschreibung sagt eindeutig: 3 teiliges Set, mit Ladung, gealtert ! BASTA

NormaN
dann bestell doch einfach.......ich gebs auf

Grüße
Uwe
ok ok,

#1 Werner: ich bin mal auf die Antwort gespannt.
& #9 Horst: lt. Beschreibung ja auch OHNE KK.

NormaN
Hallo und trotzdem einen schönen Abend!

Es ist sicher sehr ärgerlich, wenn sowas passiert, vor allem nur ein Wagen statt drei und dann nicht gealtert. Ich würde mich auch ärgern.

Was das Ladegut angeht, gibt es http://ladegut-modellbahn.de/02b8c39955085bc30...2b8c39c2e098790d.php hier passenden Ersatz. Steht zwar für Roco, passt aber trotzdem, habe selber dort schon eingekauft. Waren immer sehr angenehme Kontakte und keine bösen Überraschungen.

Liebe Grüße

Boris

Hallo,

wenn in der Beschreibung steht 3-teiliges Set, dann gehe ich auch davon aus, dass ich drei Wagen geliefert bekomme, da fange ich nicht an und recherchiere nach der Artikelnummer, bin ich auch gar nicht verpflichtet zu.. Manchmal gibt es solche 'Superschnapper', ich sage nur die Conrad-Falte für 29 € oder mein Wittfeld von Roco hat mich neu auch nur unglaubliche 29 € gekostet.

Gruß
Marco
Hallo,

wenn der Anbieter geschrieben hätte "AUS 3tlgen Wagenset", dann wäre es Allen klar gewesen.
Mein erster Eindruck bei der Produktinfo war, dass man nur EINEN Wagen geliefert bekommt. Aber bei weiterer Lektüre des Angebotsbeschreibung, kamen doch Zweifel auf.

Beste Grüße
Klaus
@10,17
Gut, danke, bin ich noch nicht verkalkt. Steht nur bei Eisenbahntom im Angebot.
Grüße
Horst
Hallo Werner,

8227 und 822701  sind zum eine 2 verschieden Artikel, das ist im Angebot eindeutig ein Ungereimtheit
8227 - Einzelwagen, Produktion liegt schon länger zurück
822701 - 3er Set gealtert, neuere Produktion

Beschreibung ist aber eindeutig für das gealterte 3er Set

Was hat du geliefert bekommen - Artikelnummer?

Bestehe auf das Set mir 3 Wagen, auch gealtert, so wie es im Angebotstext steht, oder trete wegen nicht Erfüllung vom Kauf zurück.
Angebotsseite aber zur Beweissicherung erst mal ausdrucken.

Gruß Detlef

PS: ich weiß schon warum ich gerne per Rechnung oder Lastschrift bestelle. Wirklich gute Firmen akzeptieren zumindest eins von beiden, die besseren sogar beides.
Hallo,
nüchtern und emotionslos betrachtet (ich habe gut 40 Talbot-Wagen):

Wenn der Händler sich auf eine fehlerhaftes Angebot beruft kann man als Kunde bzw. Käufer  nur auf Kulanz hoffen.
Dann muß aber umgehend das Angebot geändert/gelöscht werden. Das hat er ja nicht. Um als Käufer Recht zu bekommen wird aber wohl nur eine Klage helfen.

Grüße
Micha
Auch wenn das Set 822701 neuerer Produktion sein soll...
die Wagen haben weder Kinematik (das hat auch keiner behauptet), noch haben sie einen Normschacht! Sie haben den alt hergebrachten Kuppelkasten mit Normkupplung!

Gruß
Roger
Hallo nochmal

die angegebene EAN (4005575082273) gehört zu einen einzelnen Wagen. Bei  C hat der mal 20,95€ gekostet.
Das Angebot hat er wohl von Fleischmann übernommen und dann selber eine falsche Beschreibung angehängt.

Grüße
Micha
@Detlef #22
lt. Rechnung habe ich bekommen:
Menge 1
Artikelnr. 8227-fle
Bezeichnung Fleischmann 8227 - !Schotterwagenset!, Bauart Talbot, der DB
Gesamtpreis 18,49EUR

Also explizit ein Set - ein Set besteht nach meinem Verständnis aus mehreren Teilen! Wobei nicht mit "Teilen" Verpackungsteile gemeint sind.

Eine Antwort von besserePreise.com habe ich noch nicht erhalten, ich rechne auch nicht damit. Ob ich dort nochmal etwas kaufen werde bezweifle ich.

VG
Werner
Werner,

wie hast Du bezahlt, via Paypal besteht doch Käuferschutz, siehe dort § 4.

NormaN
Hallo,

ich würde dem Händler jetzt keine Absicht unterstellen. Allerdings finde ich den Text auch irreführend. Ich meine aber, dass man beim Lesen schon Zweifel bekommt, ob das drei Wagen sind (wegen Abbildung). Jedenfalls lass dem Händler mal die Chance zu antworten - du hast nicht geschrieben, wie lang du schon wartest. Dass das Angebot zur Minute immer noch so dasteht deutet - neben Wochenende - darauf hin, dass das noch nicht lang her ist.

Viele Grüße
Frank
Hallo Werner,

nun wird es richtig lustig, nur nicht für Dich.

8227 ist definitiv ein Einzelwagen, KEIN Set, nicht gealtert und ohne Ladungsimitation,
das Wort "Schotterwagenset" passt da nicht zu.

Hast du ein Auftragsbestätigung erhalten? Was stand da drin?

Ich habe jetzt mal 2 Sets in den Warenkorb gelegt und mir dann den Warenkorb angeschaut.
da taucht dann "Stückzahl 2"  und "Fleischmann 8227 - Schotterwagenset, Bauart Talbot, der DB"

Drucke dir auf alle Fälle die Seite mit dem Angebot aus, kann nicht schaden.

Da du nicht das bekommen hast was du bestellt hast, bzw. was du nach der Artikelbeschreibung geglaubt hast bestellt zu haben, solltest du einfach mal eine Falschlieferung reklamieren.

Der Angebotstext ist definitiv fragwürdig, bzw. irreführend, oder schlichtweg falsch.

Es sind 2 Verschieden Artikelnummern angegeben 8227 und 822701,
sie beschreiben das teurere und hochwertige Set 822701 und liefern den billigeren Wagen 8227.

Ist eigentlich schon ein Fall für den Verbraucherschutz.

Auf alle Fälle sehr fragwürdig - auf ein Antwort bis ich auch gespannt.

Gruß Detlef
Hallo,
hier mal ein Zitat aus der AGB vom Händler
"2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden."
Vielleicht reicht das schon für den Händler.
Den Standard "Irrtümer vorbehalten" habe ich nicht finden können.
Grüße
Horst
Mahlzeit,

wenn man als potentieller Käufer fair mit dem Verkäufer umgehen würde, könnte man ja auch vor dem Kauf den Verkäufer fragen, ob er einen Fehler gemacht hat, wenn man Zweifel an der Angebotsbeschreibung hat.

Man kann natürlich auch einen 'Fall für den Verbraucherschutz' draus machen ...

Beste Grüsse
Christian
Richtig,
etwas mehr Fairness ggü. Fehlern wäre angebracht, dort arbeiten auch nur Menschen. Mein Enkel arbeitet auch im Produktmanagement, solche Kopierfehler passieren halt.
Widerrufsrecht nutzen ist bei diesen Beträgen schon ausreichend teuer für den Händler.
Übrigens war das früher mal sc99 (wenn ich das richtig interpretiere), die Bestellung vor Urzeiten dort hatte super funktioniert, trotz Schnäppchenpreis (muss unter EK gewesen sein) für viele Lampen.
Der arme Händler...
Viele Grüße
Horst
Hallo

Den Anbieter auf das offensichtlich falsche Angebot hinweisen, gleichzeitig bestellen, und hoffen das Paypal hilft??? Ist schon lustig.....
Glaube nicht das Paypal dafür sorgt, das man das bekommt was man bestellt hat, sondern erstattet das Geld zurück.
Dieses bekommt man aber wohl auch zurück, wenn man die Sache einfach widerruft.
Beitrag 30 sagt eigentlich schon alles........

meint
Uwe
Hallo,

ich habe auch schon mal auf ein
flasches Angebot geboten, hätte
ja funktionieren können. Hat dann
aber doch nicht geklappt

Gruß
Roland
Hallo,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

hier mal ein Zitat aus der AGB vom Händler
"2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden."



ja ne is klar,
das muß man sich doch mal genau auf der Zunge zergehen lassen

Egal was der Verkäufer auf seiner Seite schreibt, das hat nichts mit dem zu tun was er auch verbindlich liefern wird, sondern dient nur dazu den Kunden dazu zu bewegen etwas verbindlich zu bestellen.

Was bitte ist das denn für ein unseriöses Geschäftsgebaren?

Wonach soll ich mich als Kunde denn richten oder orientieren, wenn nicht an der Beschreibung des Händlers die er bei der Produktbeschreibung abgibt?
Und wenn diese fahrlässig oder wissentlich falsch ich habe ich die A.... Karte?

Mehr als fragwürdig.

Gruß Detlef

PS: Verbraucherschutz und/oder sonstige Maßnahmen wenn der Händler sonst wie nicht will.
Mahlzeit Detlef,

gib mal bei Google den von Dir bemängelten Text  ein und Du bekommst 91.000 Treffer von AGBs, bei denen genau dieser Text verwendet wird.

Vermutlich sind alle Shops unseriös und ein Fall für den Verbraucherschutz ...

Beste Grüsse
Christian
Hallo,

Manchmal kann man wirklich nur den Kopf schütteln.
Um aus dem Vorfall einen Fall für den Verbraucherschutz zu machen braucht es schon etwas mehr als eine Irrtümliches Angebot. Da hätten die viel zu tun. Und etwas anderes als einen Irrtum würde ich den Händler nicht unterstellen. Wenn der nämlich schlechte Laune bekommt wird's teuer. Außerdem ist der Kaufvorgang noch nicht beendet.

m.
Ich hab das Problem wohl noch nicht verstanden. Nach Fernabsatzgesetz kann ich das Zeug doch einfach zurück schicken und bekomme mein Geld wieder. Portokosten wären dann ggf. weg, aber na gut.

Des weiteren ist ein 3 teiliges Set im Angebot und das wurde nicht geliefert. Fertig! Schon allein das reicht für 'ne Rückabwicklung.

Mit Kulanz hat das nichts zu tun. Und warum sollte der Händler sich da quer stellen. Fehler passiert und gut ist. Für die paar Euro wird doch kein Händler 'nen Faß aufmachen. Schon gar nicht bei der eindeutigen Diskrepanz von Beschreibung und Lieferung.

Was hier gleich wieder los ist. Da sind alle Händler unseriös und abzocker. Wilder Westen pur und die Kunden haben keine Rechte mehr. Alles geht nur noch mit Betteln, Kulanz und Gericht.

Anrufen, Zurückschicken, Geld bekommen. Fertig!

So ein Theater wegen 'nem falschen Produkttext. Meine Güte

Gruß
Klaus
Mahlzeit,

manchmal staune ich ja schon etwas.
Wenn einer im Glasmachers-Thread schreibt, dass er ein dreiviertel Jahr nicht beliefert wird und die Kommunikationsrate von Glasmachers Null ist, wird das als 'unnötig, destruktiv oder geschäftsschädigend' bezeichnet.

Und hier wird ein Händler nach allen Regeln der Kunst wegen einer fehlerhaften Artikelbeschreibung zerlegt:
'unseröses Geschäftsgebaren'
'Fall für den Verbraucherschutz'

Ich habe einmal die AGB vom Forenliebling KH-Modellbahnbau angeschaut und folgendes gefunden:

>>3. Produkte
Alle abgegebenen Produktbeschreibungen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend und unverbindlich. Insbesondere muss das Vorhandensein von sogenannten zugesicherten Eigenschaften ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt werden.<<

Klingt irgendwie auch ziemlich unverbindlich.
Unseriös ist KH-Modellbahnbau aber doch nicht, da werden sich doch wohl alle einig sein.

Kennt jemand den Spruch mit der Kirche, die man im Dorf lassen sollte?

Beste Grüsse
Christian
Also, um hier mal 1 klar zu stellen. Ich bin auf Werners Seite, und ich wollte ihm lediglich helfen, falls sich der Händler quer stellt, bzgl. Kulanz, Rückabwicklung, Preisnachlass oder Sonstigem!!!
Ich MACHE daraus keine Fall für den PayPal Käuferschutz, ich weise lediglich darauf hin.
Deshalb würde mich ja auch die Antwort des Händlers interessieren!
Einerseits wird hier manchmal Nietenzählerei vom aller feinsten betrieben, Hersteller schlecht geschrieben weil sie für den ein oder anderen nicht NEUES bringen und dann lese ich hier in einigen Kommentaren einen Gegenwind heraus, da frage ich mich schon, wie hier manche ticken.



Edit:
2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren und/oder Leistungen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren und/oder Leistungen ab.

2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
•indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder

--- und ab hier ist der Händler meiner Meinung nach auf das Angebot des Kunden, Set, d.h. 3 Wagen, gealtert,mit Ladung für 18,49€ zu kaufen, eingegangen. ---

•indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
•indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.


Hallo,

es dürfte doch wohl "jedem" hier  klar sein,
dass der Händler sich hier lediglich einen
blöden Fehler geleistet hat.

Er hat wohl einfach aus einer Verkaufsbeschreibung
des kompletten Satzes abgeschrieben; richtig, auch
so etwas sollte man/der Händler nicht tun.

Jeder darf auch dann auf so ein "flasches" Angebot
eingehen und bestellen. Wenn man Glück hat, packt
dann ein unterbelichteter Lagerarbeiter wirklich den
kompletten Satz ein. Wenn der Arbeiter aufpasst, tja
dann eben nicht. Dann fange ich als Käufer aber
nicht an zu weinen und beschwere mich. Falls es klappt
gebe ich ja auch nicht damit an!

Gruß
Roland
@ #34 Roland

Ich habe aber nicht auf ein offensichtlich falsches Angebot geboten mit der Hoffnung dieses auch zu erhalten. Mir ist nämlich überhaupt nicht bewusst gewesen, dass es sich hier um einen Fehler handeln könnte da mir Katalognummern und Preise nichts sagen. Auch habe ich keinen Fleischmannkatalog zur Hand gehabt um dieses Angebot auf Richtigkeit überprüfen zu können. Der Händler hat einen Fehler gemacht Schluss Aus. Wenn mir so etwas als Privatanbieter bei ebay unterläuft wird kein Käufer Mitleid mit mir haben und sein Recht verlangen.
PS
Der Shop ist nicht mal telefonisch erreichbar!

Gruß
Werner
Hallo,

zu einem fairen Umgang miteinander gehört meiner Meinung nach auch, daß der Kunde den Händler kontaktiert wenn es offensichtliche Fehler oder Widersprüche in der Artikelbeschreibung gibt.
Außerdem hat auch der Verkäufer, selbst nach erfolgter Bezahlung und/oder Auftragsbestätigung das Recht wegen Irrtums und diesen wird ihm wohl jedes Gericht zusprechen wenn er versehentlich 3 Stück zum Preis von einem anbietet den Vertrag rückabzuwickeln.

Ich würde auch diejenigen, die hier geschrieben haben "ich probier einfach mal ob ich 3 bekomme bzw. fordere die ein" davor warnen das dann rechtlich einzufordern, der Händler könnte durchaus in der Lage sein Google zu benutzen und auf die Diskussion hier stoßen - wenn dann noch der Name übereinstimmt geht es nicht mehr um Irrtum sondern Vorsatz seitens des Bestellers.

@Werner: versuch mal am Montag anzurufen ;)

Gruß,
blauer-blitz
Hallo,

ich muß  #39Christian zu diesen Thema und zu der "Glasmacher Story" rundum Recht geben. Der Widerspruch zu Glasmacher ist signifikant. Ich halte da mit meiner Meinung auch nicht zurück: Hier wird der Händler wegen eines Irrtums als unseriös bezeichnet. Dort nimmt Glasmacher Aufträge an, bei denen er davon ausgehen muß das er sie in einen angemessenen Zeitraum gar nicht ausführen kann, ist offensichtlich nicht erreichbar....  Das ist schon heftig, unseriös ist nett umschrieben. Wird in diesen Fall aber akzeptiert.

Und zur Rechtslage:
(Unabhängig vom Rücktrittsrecht im Versandhandel)

Es gibt verschiedene Gründe warum der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten kann. Und zwar unabhängig davon was in den AGB's steht. Z.B. wenn er nach Vertragsabschluß feststellt das das Angebot auf einen Irrtum beruht. Da er beii Vertragserfüllung einen Verlust erleiden würde ist im die Erfüllung des Vertrages nicht zuzumuten.
So läuft das im Versandhandel. Völlig unabhängig davon was hier sonst noch geschrieben wird. Das herumreiten auf den AGB's bringt nichts, außer Text.
Das man als Käufer eines offensichtlich fehlerhaften Angebotes im Versandhandel Ansprüche daran erwerben kann wird doch wohl niemand ernsthaft glauben.
Zur Information: Beim Ladenverkauf liegt die Sache anders.

Grüße
Micha
Also,
man hat mich angeschrieben, und erklärt, dass es sich lt. Bild nur um 1x Wagen handelt und nicht um einen Set, und das man den Textfehler behoben hat.

Hier der aktuelle Link:
http://www.besserepreise.com/4910/modellbahnen/...t-talbot,-der-db.htm

mfG NormaN

PS: ist, denk' ich, immer noch ein gutes Angebot !?

Hallo,

das ist doch aber ein ganz anderer Preis. Mich würde interessieren ob der Händler sich wegen der Preisdifferenz von sich aus mit Werner in Verbindung setzt.

Grüße
Micha
Boa,

in 44 wirds aber unter "zur Rechtslage" heftig.

Schon bemerkenswert, wie man im grunde genommen richtige Aussagen so sinnentstellend aneinanderfügen kann, dass ein völlig falscher Eindruck entsteht.

Richtig: Anfechtung - dazu dann aber mal einen Blick in den § 122 BGB und die entsprechende Kommentierung werfen.

"Das man als Käufer eines offensichtlich fehlerhaften Angebotes im Versandhandel Ansprüche daran erwerben kann wird doch wohl niemand ernsthaft glauben."

Auch richtig. Bei einem Angebot nicht. Hier geht es aber nicht mehr um ein Angebot (deswegen greift auch die mehrfach zitierte AGB Klausel nicht mehr). Wir sprechen hier bereits vom zu Stande gekommenen Kaufvertrag. Die Gewährleistungsrechte richten sich in dem Fall nach den §§ 433 ff BGB.

Der geschilderte Fall ist in § 434 Abs. 3 BGB beschrieben,

Die Rechte des Käufers sind in § 437 definiert. Hier drängt sich die Forderung einer Nacherfüllung § 439 BGB nahezu auf.

" Da er bei Vertragserfüllung einen Verlust erleiden würde ist im die Erfüllung des Vertrages nicht zuzumuten."

Diese Aussage ist aber definitiv nicht durch Gesetz und Rechtsprechung gedeckt. Ein "Verlust ist kein entscheidendes Merkmal.
Auch dazu die Rechtsgrundlage: § 439 Absatz 3 BGB.

Soweit zu den Rechten des Käufers in diesem Fall. Ob sich der Käufer darauf beruht (es durchzieht) oder bei einer Rückabwicklung oder anderen Lösung belässt, muss jeder selbst wissen.

Mir ging es nur darum klarzustellen, dass in diesem Stadium der Käufer die besseren Karten in der Hand hat. Einige Beiträge suggerieren etwas anderes.
Bewertet wurde deutsches Vertragsrecht.

SG

Norbert
Na also, meine Rede. Aber diesmal mit § belegt.

Bravo Norbert !!!
Hallo Norbert,

leider hilft deine Paragraphensammlung hilft hier nur bedingt weiter. Man muß sich auch die Rechtsprechung dazu ansehen, nicht alles was im BGB steht wird auf den Fernverkauf angewendet. Etliches schließt sich aus. Und man hat sich die ganze Mühe umsonst gemacht.
Der Verkäufer wird sich wohl immer auf einen Irrtum berufen. § 119 BGB, Anfechtbarkeit wegen Irrtums. Das kann man als Kunde/Kläger kaum widerlegen. Und deshalb kommt er damit kommt durch. Der BGH hat in seinen Entscheidungen, genau so wie der Gesetzgeber, zwischen Ladenverkauf und Fernabsatz unterschieden.Gemeint ist das der Fehler am Ladentisch sofort auffallen müßte, ein falsch eingestelltes Angebot auf der Internetseite des Händlers aber nicht.
Ich halte ich diese Unterscheidung für einen ausgemachten Unfug, aber so ist es halt.
Gilt nicht für eBay, die glauben, sie dürfen sich ihre eigenen Vorschriften schnitzen, noch.

Micha
Es würde mein Rechtsempfinden schon stören, wenn der Händler in diesem Fall liefern müßte. Es ist ganz offensichtlich ein Fehler passiert und es handelt sich nicht um einen versuchten Betrug, bewußte Irreleitung, Lockvogelangebote oder was es da so alles geben kann, gegen das man zu Recht vorgehen sollte. Von daher würde ich nie auf die Idee kommen, hier mehr zu fordern als die für mich kostenneutrale Rückabwicklung.

Carsten
Carsten,

es ist ein Fehler passiert - unstreitig. Und wir müssen alle für unsere Fehler einstehen.

ich habe deshalb auch ganz bewusst nur die Rechtslage erklärt, weil sie - auch in der Antwort 49 - verzerrt wiedergegeben wird.

Was der Einzelne daraus macht, ist sicher seine Sache.

Ich bearbeite gerade einen Fall, wo ein Händler mit Ladenlokal jegliche Gewährleistung für gebrauchte Teile ablehnt. Dass er dies, anders als z.B. ein privater Verkäufer gar nicht kann, interessiert ihn nicht.
Meine Einstellung zu diesem Händler ist eine ganz andere als mit dem im Ausgangsfall.

Hallo Micha,

da Du erneut auf den § 119 BGB (Irrtumsanfechtung) hinweist, und ich Dir da nicht unbedingt widerspreche, solltest Du aber eben auch die Schadenersatz-Folgen aus § 122 nicht negieren.

Und sei versichert, die BGH-Rechtsprechung dazu ist mir bekannt. Aber auch die der hiesigen Amtsgerichte. Erst Recht, wenn eine Berufung wegen des zu geringen Streitwertes nicht möglich ist.

Aber wir dürfen auch durchaus unterschiedlicher Meinung sein.

Norbert
Alles wird Gut!

Hier die Antwort des Anbieters:

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

wir bedanken uns für Ihre Nachricht.

Leider war zu Ihrem bestellzeitpunkt die Artikelbeschreibung falsch.

Der Artikel 8227 von Fleischmann besteht aus einem Schotterwagen.

Dennoch möchten wir Ihnen entgegenkommen und bieten Ihnen diese 2 Möglichkeiten an:

1. Sie können den Artikel auf unsere Kosten zurückschicken (Retourenlabel) und Sie erhalten Ihren Kaufpreis erstattet
oder
2. Wir haben noch einen Schotterwagen 8227 ab Lager lieferbar und würden Ihnen diesen Wagen als kleine Entschädigung zukommen lassen.

Bitte teilen Sie uns mit, wie wir weiter verfahren sollen.

Vielen Dank

Bitte belassen Sie bei Antworten den gesamten Schriftverkehr in der E-Mail, da wir Ihre Anfrage ansonsten nicht ordnungsgemäß und zeitnah bearbeiten können. Benutzen Sie dazu am einfachsten die Antwort-Funktion in Ihrem E-Mail Programm.

Mit freundlichen Grüßen

Massimo Miccoli

Ihr besserePreise.com Shop-Team

Finde dies ausgesprochen kulant!

VG
Werner
Daumen hoch
Na also. Zweiter Wagen dazu, alles ist perfekt.

NormaN

Hab ich doch gleich gesagt

Bevor man mit Anwalt, Paragraphen und AGBs um sich wirft, sollte man vielleicht mal wie ein normaler Mensch aufeinander zugehen. Fehler passieren und die werden in den meisten Fällen völlig problemlos gelöst.

Wenn man nun die Beiträge all der Schwarzmaler, der Hobbyjuristen, der Abzocker usw. hier im Faden ließt, dann sieht man allerdings, das bei den Händlern die schwarzen Schafe deutlich seltener sind als bei den Kunden. Jedenfalls, wenn man die zahlenmäßigen bösen Beiträge mal als statistische Basis nehmen würde, was aber vermutlich nicht zutrifft. Zum Glück!

Gruß
Klaus



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