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THEMA: Nachweis über Postversand

THEMA: Nachweis über Postversand
Startbeitrag
Rainer - 09.09.15 17:04
Hallo,

vor einigen Tagen war hier das Thema des Nachweises bei Postversand. Es ist anscheinend so, dass der Verkäufer nachweisen muss, dass er die Ware auf den Postweg gebracht hat. Ein möglicher Nachweis ist z. B. das Einschreiben. Dieses kostet aber extra.
Eine Bekannte von mir macht das einfacher: Sie schickt alles als Brief, spart sich somit die Einschreibegebühr. Der Brief wird frankiert und bei der Post abgestempelt. Dann mach sie sich von dem gestempelten Brief ein Handyfoto. Dieses schickt sie dann dem Käufer.

Ist dies rechtlich so in Ordnung? Wenn ja, wäre es ja eigentlich eine gute Idee.Oder?

Gruss

Rainer

Hallo Rainer,

das Handyfoto beweist doch nur, dass der Kunde nach dem Abstempeln nochmal Zugriff auf die Sendung hatte. Wie ist damit der Versand bewiesen?

fragt sich da
Roger
Hallo,

finde ich nicht.Wenn ich ein Foto mache mit dem Brief wo ich bereits eine Briefmarke drauf geklebt habe ist das doch das Selbe.

Grüße,
Maxl
Achso, ich klebe Briefmarken für z.B. 3.45Euro (entspricht einem Grossbrief) drauf und lasse ihn abstempeln. Dann fällt mir ein, dass da etwas drin fehlt und nehme die Postsendung wieder mit.
Jetzt habe ich zwar 3.45Euro in den Sand gesetzt,  aber den relevanten Artikel zum x-fachen Wert behalten.

Meinst Du, das wäre so in Ordnung?


Zweifelnder Gruß aus Nordertown
Hallo,

Foto ist kein Nachweis. Normalerweise kriegt man einen abgestempelten Brief nicht wieder. In AT hat der Postkunde das Recht, die Herausgabe eines gerade aufgegebenen (abgestempelten) Briefes zu verlangen. Dann ist die Postdienstleistung aber eigentlich verwirkt, d.h. es erfolgt kein Versand. Der Brief muss nochmal aufgegeben werden, worüber aber wieder kein Nachweis möglich ist.

Reklamationen zu nicht bescheinigten Sendungen werden generell von keiner Postverwaltung der Welt anerkannt, die Beförderung ohne Einschreiben erfolgt also immer auf Gefahr des Absenders. Wird bei einem Kaufvertrag der unversicherte Versand vereinbart, so sollte das auf Gefahr des Käufers vereinbart werden.

Man muss halt als Käufer entscheiden, ob man das Risiko trägt oder nicht. Ich kann nicht den günstigsten Versandtarif wollen, und dann vom Käufer verlangen, einen Nachweis über den Versand zu liefern.

Grüße, Peter W.
Also, wenn ein Brief abgestempelt ist, gibt den niemand mehr raus.
Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass besagte Person in der Postfiliale arbeitet.
Ein Poststempel hat doch "Dokumentencharkter", oder?

Wenn ich nur den Brief mit der Briefmarke fotographiere, ist das doch kein Beweis. Erst der Poststempel hat Beweiskraft. Ansonsten gilt doch auch das Datum des Poststempels. Ist doch wie beim Einschreiben, nur dass ich diesen einfachen Brief nicht tracken kann.

Rainer
Hallo Rainer,

frag doch bitte bei der Post (am besten bei der Rechtsabteilung nach)
und gibt uns dann bescheid was bei Deiner Frage herauskommt!!

Schöne Moba Grüße
Simon
Hallo,

an sich ist es verboten Briefe oder Pakete nach deren Aufgabe noch zu photographieren und diese Photos dann auch noch an Dritte weiterzuschicken, siehe allgemeienr Datenschutz und Postgeheimnis.
Das könnte für besagte Person, die in der Postfiliale arbeitet, auch ein berufliches und gerichtliches Nachspiel haben.

Gruß,
blauer-blitz
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

dass besagte Person in der Postfiliale arbeitet.

... das sind  ja bekanntlich die Schlimmsten!

Gruß aus Nordertown
Moin,
ich sage nur "Verwahrungsbruch"   Straftat  folgen .... schwerwiegend

Gruß aus OWL
Werner
Hallo,

was ein Aufwand. Da kommt doch ein versicherter Versand mit Nachweis (etwa Hermes) im Vergleich zu Porto & Einschreiben (etwa DP) aufs selbe raus. Und vorallem die Sache ist fertig!.

Ich verstehe solche "Tricks" jedenfalls nicht. Entweder gehe ich das Risiko ein & verschicke ohne Nachweis oder gebe beim Verkauf die entsprechenden Versandkosten an um auf Nummer Sicher zu gehen.

In diesem Sinne...

Hp1 & Glück auf!

MAPe
Hallo Rainer,

der Brief wurde fotografiert und verschickt, ok, aber ein Beweis zur Sendungsverfolgung gibt es damit immer noch nicht. wenn der Brief abhanden kommt dann ist der weg  und das Geschrei ist groß weil keiner Haften will.

Das ist Kinderk.... (Zensur) was die macht.

Sie soll das ganze als versichertes Paket verschicken und dann ist sie auf der sichern Seite, alles andere ist Humbug.

Wenn sie als Brief versichert ist das OK, aber dann trägt sie das Versandrisiko, oder wällst es auch den Empfänger ab.

Gruß Detlef
Hallo zusammen,

hier die rechtlichen Informationen von eBay:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html

Viele Grüße

Andreas
Guten Morgen,

also meine bessere Hälfte hat gestern mal bei der Post nachgefragt und das Thema geschildert.

Die Post sagt: Es ist generell erlaubt, ein Foto von seiner Postsendung zu machen, auch mit Stempel.
Bei jurisischen Problemen hat diese Foto allerdings keine Beweiskraft. Da zählt nur der postalische Nachweis einer Einlieferung.

Gruss

Rainer
Hallo,

zumal bei Paypal "nur" nach der Verfolgungsnummer gefragt wird. Wer keine hat, ist als Verkäufer schlecht dran. Da werden irgendwelche Fotos nicht mehr helfen.

Gruß Klaus


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