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THEMA: Gleissperrsignal vs. Flügelsignal Ep. III

THEMA: Gleissperrsignal vs. Flügelsignal Ep. III
Startbeitrag
Okieh - 01.11.15 16:13
Moin,

zur Gestaltung und Ausstattung meines Bahnhofs frage ich mich: wann und warum werden eigentlich Gleissperrsignale verwendet? Man könnte die Ausfahrt des Zuges doch auch mit einem Flügelsignal regeln?

LG
Heiko

Hallo Heiko,
die Ausfahrt eines Zuges wird immer mit einem Hauptsignal geregelt. Entweder als Licht- oder als Flügelsignal. Gleissperrsignale dienen zur Freigabe von Rangierfahrten.

Viele Grüße,
Mathias
... und damit es nicht zu übersichtlich wird: Es gibt auch Rangierfahrten, die mit Wartezeichen freigegeben werden können ...

Gute Grüße,
Rainer
Hallo,
je nach Wertigkeit der Strecke, wird der Verkehr auch unterschiedlich signalisiert.
Nebenbahnen
Nebenbahnen mit vereinfachtem Betrieb
Hauptbahnen.
Etc.

Die Frage ob Gleissperrsignal oder Flügelsignal birgt schon in der benannten Art und Weise einen unterschied in der Wertigkeit der Strecke und den Verkehr der zu regeln sein soll.
Rangierfahrten oder Zugfahrten.
Es geht also nicht um oder, sondern um und.

Gruß Andy

Kannst ja mal Deinen Gleisplan zeigen.

Carsten
Und um noch eines dazu zu geben .

hochstehende Gleissperrsignale sichern die Zugfahrt beim Gruppenausfahrsignal. Nur der Zug mit Sh1 am Gleissperrsignal und Fahrbegriff am Ausfahrsignal darf fahren.

Grüßle
Hallo, Heiko,

in der Denkweise der Eisenbahner ist eine "Zugfahrt", wie bereits oben von Andy angedeutet, eine von A bis Z hochnotpeinlich durchgeregelte Angelegenheit. Das Stellen eines Hauptsignals hat in diesem Kontext weitreichende Folgen, denn es wirkt sich ja auf den kompletten Streckenabschnitt ("Block") aus, den das betreffende Signal sichert. Ein Hauptsignal darf ausschließlich dann freie Fahrt zeigen, wenn dieser Block frei ist.

Es können im Bahnhof jedoch Umstände eintreten, die zwingend verlangen, dass das "Halt" zeigende Hauptsignal überfahren werden MUSS. Nehmen wir beispielsweise einen Lokwechsel an (Dampflok zieht vor ins BW, Ellok kuppelt an). Das gehört zu den "Rangierfahrten", die meine Vorredner erwähnen. Auch das Umsetzen von Kurswagen wäre denkbar. Solche Rangierfahrten werden durch das vor dem "Halt" zeigenden Hauptsignal/Ausfahrsignal angebrachte Gleissperrsignal erlaubt bzw. verboten - allerdings nur bis zu einer gewissen Grenze, also nicht etwa beliebig weit in den Block hinein.

Ob ein derartiger Aufwand tatsächlich betrieben werden muss, hängt allerdings, wie ebenfalls oben erwähnt, vom Charakter Deines Bahnhofs ab. Es gab z. B. auch ganz winzige Bahnhöfe, die nur mit Trapeztafeln auskamen.

Ich möchte Dir in diesem Zusammenhang das "Modellbahn-Signalbuch" von Jürgen Spermann ans Herz legen, das solche Dinge recht gut erklärt. Gibt's günstig im Antiquariat, z. B. bei Amazon Marketplace und vermutlich auch bei zvab.com.

Liebe Grüße und alles Gute beim Signalisieren!

Holger
Zitat

Es können im Bahnhof jedoch Umstände eintreten, die zwingend verlangen, dass das "Halt" zeigende Hauptsignal überfahren werden MUSS.



Nur mal am Rande: Hauptsignale ( also nicht Hauptsperrsignale!) gelten in der Ep. III nicht für Rangierfahrten. Von daher kann man sie beim Rangieren einfach ignorieren. Der Rangierauftrag reicht völlig aus, um im Bahnhof zu fahren. Dazu bedarf es auch keines Sperrsignals!

Zitat

Solche Rangierfahrten werden durch das vor dem "Halt" zeigenden Hauptsignal/Ausfahrsignal angebrachte Gleissperrsignal erlaubt bzw. verboten



Ein auf Sh1 stehendes Sperrsignal stellt erst mal keine Erlaubnis dar, sondern ist nur ein aufgehobenes Rangierverbot. Der Unterschied ist gravierend, denn daß Stellen eines Sperrsignals auf Sh1 berechtigt die Rangierabteilung nicht zur Fahrt! Dazu müßte am Signal noch die Raute anbgebracht sein, nur dann ist das Sh1 am Sperrsignal auch ein Auftrag. Ansonsten gilt das Signal nur als "Zustimmung des Wärters" nicht aber als Fahrauftrag. Der kommt dann nämlich vom Rangierleiter. Wer diese Rolle dann inne hat, wäre dann die nächste Frage. Begleitete Rangierfahrten waren in Ep.III noch die Regel.

Gruß
Klaus
Auch der 2. Teil Deines Beitrags ist aber Geschichte (Du schreibst im Präsens).

Bei der DR galten Hauptsignale schon seit den 1960ern auch für Rangierfahrten.

Carsten
Die Überschrift suggerierte mir, es handle sich um Epoche III.
DR habe ich zudem gar nicht auf dem Schirm, da muß ich passen.

Gruß
Klaus
Hallo,
eine Frage hab ich, die sich mir schon länger stellt, wenn vielleicht auch nicht fachmännisch bzw. vorschriftsmäßig formuliert:
Wenn das Hauptsignal Fahrt anzeigt, muss dann das davorstehende bzw. bei Lichtsignalen dazugehörige Rangiersignal Sh 1, also "Rangierfahrt erlaubt" anzeigen oder ist das nicht erforderlich, da es sich ja um eine Fahrt handelt, die erlaubt ist und nicht um eine Rangierfahrt?

Danke schon mal
André
Am Formhauptsignal:
- Lichtsperrsignal ist dunkel, es hat auch kein eigenes Mastschild.
- Formsperrsignal zeigt Sh1

Am Lichthauptsignal:
- separates Lichtsperrsignal am selben Mast ist dunkel
- integriertes Lichtsperrsignal ist auch dunkel

carsten
Zitat

"Rangierfahrt erlaubt"

gibt es nicht. Es heißt "Fahrverbot aufgehoben".

Gruß
Klaus
Hallo

Zitat - Antwort-Nr.: 6 | Name: Holger

Ob ein derartiger Aufwand tatsächlich betrieben werden muss, hängt allerdings, wie ebenfalls oben erwähnt, vom Charakter Deines Bahnhofs ab. Es gab z. B. auch ganz winzige Bahnhöfe, die nur mit Trapeztafeln auskamen.


Das erweckt den Eindruck, das Trapeztafeln im Bahnhof stehen. Das aber ist nicht so. Trapeztafeln stehen immer vor einem Bahnhof an der Strecke und das außerhalb eines möglichen Rangierbereichs. Sie haben die Funktion eines Einfahrt Signals.
Die Signalspezialisten können dazu noch mehr beitragen.
Gruß elber
Moin zusammen,

vielen Dank für eure umfangreichen Antworten. Zum besseren Verständnis sei ein Plan (Zeichnung) meines Bahnhofs angefügt. Es handelt sich um eine eingleisige Nebenbahn, bei der vor dem Bahnhof ein Anschlussgleis zum Binnenhafen abzweigt.
Die Anlagenmaße sind 1,00 m x 0,80 m und gefahren wird analog im Point-to-Point-Betrieb, also vom (Schatten-)Bahnhof Lütthusen nach Fleetsiel und umgekehrt. Zur Zeit baue ich noch am Schattenbahnhof.

LG
Heiko

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Nun,
Rangieren sind alle Fahrzeugbewegungen außer Zugfahrten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Rangieren

Hauptsignale (Ausfahrt; Block; Einfahrt) sichern die Zugfahrten.

Es gilt immer; "Fahr niemals ohne Fahrauftrag".
Das beinhaltet jedliche Fahrzeugbewegung.
Auch wenn Du einen Waggon mit der Hand wegschiebest,
oder rollen läßt.

Ergo: Fleetsiel bräuchte überhaupt kein Hauptsignal.

Wenn man nicht vor hat,
Züge von hier starten/enden zu lassen.

L.G.




Wenn Du nicht im Zugleitbetrieb fahren willst (dann reichen H- und Trapeztafeln), dann würde ich ein Hauptsignal als Einfahrsignal vor die erste Weiche und an die beiden Gleise am EG je ein Ausfahrsignal stellen (oder ein Gruppenausfahrsignal für beide Gleise).
Als Abschluss für die einfahrenden Züge je ein Sh2 auf den Prellbock und am Einfahrsignal ein Zs3 "3" (wenn's Westdeutschlandf sein soll).

Zugfahrten aus/in Richtung Strecke gehen dann nur von den beiden Gleisen vor dem EG. Von dort kann man dann nach Ankunft in die anderen Gleise rangieren.

Gleissperrsignale würde man hier eher nicht aufstellen.

Carsten
Hallo Kerner, hallo Carsten,

danke auch für eure Hinweise und Ideen. Ich hatte für meinen Endbahnhof "Fleetsiel" zunächst auch an H- und Trapeztafeln gedacht, aber der Vorschlag mit den Ein- und Ausfahrsignalen samt SH2 an den Prellböcken und ZS3 "3" am Einfahrsignal gefällt mir ausgesprochen gut (weil auch optisch reizvoll).
Muss aber nicht in beiden Fällen die Ausfahrt aus dem Hafenbereich - wie auch immer - gesichert werden?

LG
Heiko


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