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FKS-Modellbau Gerd Gehrmann

THEMA: Fleischmann 725076 N Diesellok BR 221 der DB

THEMA: Fleischmann 725076 N Diesellok BR 221 der DB
Startbeitrag
fauztin - 17.12.15 09:32
Hallo zusammen,

ich hab vor 2 Wochen ca eine BR221 von Fleischmann mit Sound gekauft beim Conrad.

Jetzt hab ich sie ein paar Runden drehen lassen und irgendwann ist sie einfach stehen geblieben.

Ich hab sie vom Gleis geholt und erstmal von Außen angeguckt.

Dabei ist mir Aufgefallen, dass das Drehgestell am Führerstand 2 seltsam ist. Die vordere Achse wird gegen das Gehäuse gedrückt und die hintere hängt in der Luft. Also versucht, die Räder leicht hin und her zu wackeln, das geht bei den meisten Modellen. Dort ging es nur bei der Vorderen Achse. Die hintere Achse war einfach komplett fest.

Ich also das gute Stück aufgemacht und mal einen Blick rein geworfen, dann langsam in die andere Richtung fahren lassen, als sie vorher gefahren ist und siehe da, es geht wieder. Ich wieder die Fahrtrichtung gewechselt und nach ein paar cm das Gleiche Problem wieder.

Ich tippe auf ein Problem im Getriebe beim Führerstand 2. Hat jemand eine Idee, wie ich am besten vorgehen sollte? Conrad hat keine mehr auf Lager, hab wohl die letzte Lok erwischt. Sollte ich mich besser direkt an Fleischmann wenden?

Gruß
Christian

Hallo Christian,

ich würde da nicht an der neuen Lok rumbasteln.

Zurück zum Händler,  vorher Kontakt aufnehmen und Fehler beschreiben.
Retourenschein verlangen.
Da bei Conrad die Lok nicht mehr erhältlich ist, Geld zurück.

Oder wie du sagtest, wende dich an Fleischmann.
Bitte um kostenlose Reparatur inklusive Versandkostenübernahme.

In beiden Fällen Einkaufsbeleg in Kopie beilegen.

Gruß Andy

Hallo Christian,

ich glaube das Problem kenne ich, mir ist es mal passiert das ich meine Lok zu schnell in die Schachtel gepackt habe und dadurch die Führung der Kupplung heraus geruscht ist, dadurch ist es bei dazu gekommen das dass Drehgestell schief sitzt.

Ansonsten drücke ich dir die daumen das du das geregelt bekommst.

Mfg

Mika
Hallo Andy,

hab jetzt mal Fleischmann geschrieben, auf der Conrad Seite steht man soll sich erstmal an den Hersteller wenden (wenn ich das richtig verstanden habe oO)

Hallo Mika,

ne die Lok ist vorher knapp ne halbe Stunde /Stunde auf der Anlage im Kreis gefahren und dann wollte sie auf einmal nicht mehr.

Warten wir mal ab, was Fleischmann sagt!

Gruß
Christian
Moin Christian,

sehe ich das richtig,  dass so eine 221 Sound ca 239,- Euro kostet?


Ist nicht erstmal der Händler,  sprich Conrad für den Kunden zuständig?
Wälzt hier der Händler seine Pflicht auf den Kunden ab?

Gruß Andy
Zitat - Antwort-Nr.: 3 | Name: Christian

man soll sich erstmal an den Hersteller wenden



Hallo !

Natürlich werden alle VW direkt nach Wolfsburg geschickt,warum soll man den Händler belästigen ?

Gruß : Werner S.  
Hallo Andy,

ja das ding is schon ganz schön Teuer, aber wenn man eine Lok mit Sound ausstattet kommt man in etwa auch auf den Preis.

Das steht beim Conrad: https://www.conrad.de/de/service/garantie-gewa...eparaturservice.html

Reparatur-Service - Fachgerechte Experten-Lösung



Stellen Sie zuerst fest, ob Sie den Hersteller-Service nutzen können!

Ob Sie den Hersteller-Service nutzen können, entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung Ihres Artikels oder auf der Rechnung direkt bei der Artikelbezeichnung.

Die Hersteller eines Produkts bieten unterschiedliche Reparatur-Services an.

Entweder wird ein mangelhafter Artikel bei Ihnen vor Ort repariert oder per Pick-Up-Service abgeholt. Welche Dienstleistung für Ihren Artikel in Frage kommt, können Sie der entsprechenden Bedienungsanleitung entnehmen.


Da geh ich mal von aus, das ich in erster Linie Fleischmann belästigen soll...

Gruß
Christian
Hallo Christian,
da macht sichs Conrad leicht. Als Händler sind die für Gewährleistungsansprüche zuständig, nicht der Hersteller. Der macht sowas höchstens auf Garantie, falls er eine gibt, oder auf Kulanz. Für die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung ist IMMER der Händler zuständig.

Viele Grüße
Carsten
Hallo Christian,

hier geht es doch um Deine Gewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag mit Conrad. Du hast doch keinen Kaufvertrag mit Fleischmann geschlossen! Conrad ist in der Pflicht, Dir eine mangelfreie Lok zu liefern. Daher von Conrad Retourenschein anfordern, Lok zurück mit Fehlerbeschreibung und abwarten. Die sind in der Pflicht, wie die das machen, ist deren Problem.

Beste Grüße
Karsten

Edit: Carsten mit C war schneller.
Das stimmt zwar,
aber wenn der Händler keinen Ersatz mehr hat wird er die Rücketstattung anbieten.
Christian möchte aber die Lok haben und da kann nur der Hersteller helfen. Auserdem geht das so viel schneller, denn wie öange der Händler zum Nachkommen seiner Gewährleistungspflicht brauchen darf sagt das Gesetz nicht.

Viele Grüsse
Mathi
Hallo Mathi
Dazu ist aber der Händler verpflichtet.
Gruß Josef
Hallo zusammen,

Fleischmann hat geantwortet und sagt, sie sind nicht zuständig, also hab ich jetzt mal an Conrad geschrieben... Ich geh mal davon aus, das die Lok dann jetzt nen halbes Jahr weg ist....

Ich halte euch auf dem Laufenden!

Gruß
Christian
Christian,

wenn du nun die Lok zu Conrad schickst, dann setzte denen eine realistische Frist zwecks Nachbesserung.
4 Wochen.
Auch Bitte um eine Stellungnahme bezüglich , ob ein neues Modell lieferbar ist.

Alles schriftlich natürlich.

Du musst denen 2 Versuche der Nachbesserung gewähren.

Du musst es aber nicht hinnehmen dass dein Modell 6 Monate weg sein wird, sondern kannst dann auf Wandlung des Kaufvertrages bestehen.

Ich bin damit aktuell bestens vertraut, da mich mein Anwalt gerade in solch einer Sache vertritt.
Es geht hier aber um den 21 fachen Wert.

Als Kunde muss man nicht jeden scheiß hinnehmen.
Man muss solchem Verhalten einfach mal Paroli bieten, damit die es merken dass man es nicht mit jedem machen kann.

Wenn Conrad nur rumschwafelt, dann bitte deinen Anwalt nen Brief zu schreiben der der Sache Nachdruck verleiht.

Und das schöne ist....Schadensersatz für deine Renner und allem Drummer und Dran, kannst du auch geltend machen
Gruß Andy

Ja ich weiss, Josef!
Und was ist wenn es einfach nicht macht?

Wenn er das zu gewährleistende Teil nicht mehr hat gibts die Kohle zurück.
So geschieht das tausendfach bei den Sachen von Lidl, Aldi etc.
Die haben nur gewisse Kontingente und wenn diexalle sind dann wars das, auch wenn die sogar für vieles 3 Jahre Garantie offerieren. Das heisst nämlich nicht auch gleich, dass wenigstens der Hersteller noch was davon hat.
Gem. BGB wurden mit dem gewährleistungsrecht ja auch nicht die verankerten Nachbesserungsmöglichkeiten negiert, und die letzte davon ist immer noch die Rückgängigmachung des Kaufes.

Viele Grüsse
Mathi
Hallo zusammen,

Conrad hat sich nun gemeldet und sagt, ich soll die Lok "unfrei" zum Conrad schicken....

Das heisst, ich muss den Versand in beide Richtungen Zahlen? Kann ja iwo nicht sein, das ich für einen Artikel 3 mal Versand zahlen muss oder?

Gruß
Christian
Hallo,

"unfrei" bedeutet: Gebühr zahlt Empfänger.

Gruß Klaus
Hallo,

unfrei <=> nicht von Dir frankiert <=> Versand für Dich umsonst

Gruß
Roland
Moin,

Unfrei bedeutet,  dass der Empfänger das Porto zahlt!


Gruß Andy
Hallo

AHA! Wieder was gelernt! Danke!

Na dann schaun wir mal, was bei raus kommt.

Gruß
Christian
Upps....
Unfrei bedeutet, dass du in Handschellen das Paket zur Post bringen musst und solange inhaftiert bleibst, bis die Ware wieder bei dir eintrifft.

Sicherheitsverwahrung.
Moin Andy,

mit einem Fasttag täglich?

Gruß
Kai
Wie lange muss so ein händler eigentlich eine Gewährleistung auf die verkaufte lok geben? Hab jetzt z.b.nach 8 Monaten einen defekt bei einem sehr kleinen Nischenhändler von einer gesuperten lok mit leds umgerüstet etc (einzelstück).

Fabian
Hallo Fabian,

der Gewährleistungsanspruch besteht in den ersten zwei Jahren. Allerdings wechselt nach einem halben Jahr laut Gesetz Beweislast. Nach einem halben Jahr musst du also nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand. In der Praxis gehen aber die Händler kulant mit der Situation um und verlangen diesen Nachweis nicht. Vorrangig hast du bei der Gewährleistung das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Welches Recht du geltend machst, kannst du dir als Kunde aussuchen. Allerdings muss es verhältnismäßig sein, sonst kann der Händler z. B. die Ersatzlieferung ablehnen. Wenn du z. B, einen Lkw-Zugmaschine kaufst und der Auspuff kaputt ist, dann wäre es dem Händler nicht zuzumuten die Zugmaschine als Ganzes umzutauschen. Da würde es reichen, wenn der Händler den Auspuff ersetzt und die Zugmaschine repariert. Er wenn zwei Nachbeserungsversuche gescheitert sind, können nachranzige Rechte, wie z. B. Kaufpreisminderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag geltend gemacht werden.
Wenn es sich in deinem Fall z. B. um ein Einzelstück handelt, dann ist ein Austausch unmöglich. Der Verkäufer hat dann zweimal die Möglichkeit, die Lok zu reparieren. Klappt das nicht, kann du die nachrangigen Rechte geltend machen.

Viele Grüße
Jan
Hallo jan,

Danke für die ausführliche Erläuterung !!!

Dann weiß ich bescheid.

Fabian
Hallo zusammen,

die Lok ist gestern von Fleischmann zurückgekommen aber es konnte nichts festgestellt werden. Komischerweise seit dem keine Probleme mehr. Gestern erstmal paar Runden fahren lassen. Die nächsten Tage werde ich das mal beobachten und hoffe, das dieses "nichts" doch ne Kleinigkeit war, die nicht erwähnenswert war.

Gruß
Christian


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