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THEMA: ebay neu oder gebraucht anbieten?
THEMA: ebay neu oder gebraucht anbieten?
badenbahner - 03.01.16 16:25
Hallo,
da sich ja viele bei ebay auskennen habe ich mal eine Frage:
Dürfen private Anbieter bei ebay ihre Artikel als '' neu '' anbieten?
(Es fällt mir auf, dass viele private Anbieter ihre Artikel als neu bezeichnen,
oder beim Artikelzustand '' neu '' und nicht gebraucht angeben)
Ich dachte immer nur Händler könnten Artikel als neu anbieten,
schließlich übernimmt dieser ja auch die Gewährleistung und stellt eine Rechnung aus.
Mit freundlichen Grüßen
Simon
da sich ja viele bei ebay auskennen habe ich mal eine Frage:
Dürfen private Anbieter bei ebay ihre Artikel als '' neu '' anbieten?
(Es fällt mir auf, dass viele private Anbieter ihre Artikel als neu bezeichnen,
oder beim Artikelzustand '' neu '' und nicht gebraucht angeben)
Ich dachte immer nur Händler könnten Artikel als neu anbieten,
schließlich übernimmt dieser ja auch die Gewährleistung und stellt eine Rechnung aus.
Mit freundlichen Grüßen
Simon
Hallo Simon,
war schon immer möglich. Vitrinenmodelle werden zum Beispiel sehr oft als neu verkauft. Da es sich dann um private Verkäufe handelt , hat sich das aber mit Gewährleistung und Rechnung erledigt.....
Gruß
Uwe
war schon immer möglich. Vitrinenmodelle werden zum Beispiel sehr oft als neu verkauft. Da es sich dann um private Verkäufe handelt , hat sich das aber mit Gewährleistung und Rechnung erledigt.....
Gruß
Uwe
Roland Herzog - 03.01.16 16:34
Hallo Simon,
klar kann man als privater Verkäufer Artikel als "neu" anbieten. Passiert das allerdings mit zu vielen Artikeln neben wenigen gebrauchten Teilen, kann Dich Ebay zwingen, das Du Dich als gewerblicher Verkäufer anmeldest bzw. ummeldest. Das muß dann innerhalb einer Woche passieren, wenn nicht, darfst Du nicht mehr verkaufen.
In speziellen Fällen wird von Ebay noch einmal nachgeprüft und dementsprechend entschieden.
Gruß, Roland
klar kann man als privater Verkäufer Artikel als "neu" anbieten. Passiert das allerdings mit zu vielen Artikeln neben wenigen gebrauchten Teilen, kann Dich Ebay zwingen, das Du Dich als gewerblicher Verkäufer anmeldest bzw. ummeldest. Das muß dann innerhalb einer Woche passieren, wenn nicht, darfst Du nicht mehr verkaufen.
In speziellen Fällen wird von Ebay noch einmal nachgeprüft und dementsprechend entschieden.
Gruß, Roland
Hallo
20 Jahre alt aber neu
http://www.ebay.de/itm/DE-Minitrix-Bundesliga-Z...83dsj_Nz-phE1BSRtTGA
gruß Detlev
20 Jahre alt aber neu
http://www.ebay.de/itm/DE-Minitrix-Bundesliga-Z...83dsj_Nz-phE1BSRtTGA
gruß Detlev
Hallo Simon,
ich biete meine Sachen grundsätzlich als gebraucht an, auch wenn diese zum teil wirklich wie neu sind.
Schreib lieber hin unbenutzt, oder neuwertig, dann gehst Du möglichem Ärger aus dem Weg.
Und versuch gute Fotos einzustellen.
LG Meickel
Trainworld - 03.01.16 17:04
Hallo im Forum,
ich glaube, die (Streit-)Frage ist so alt wie die Online-Aktionshäuser...
Ich persönlich halte nichts davon, etwas, was "über den Ladentisch gegangen ist" und ja auch als Privatverkauf sich jeglicher gesetzlichen Gewährleistung entzieht, als "neu" zu bezeichnen. Verboten ist dies aber grundsätzlich nicht, wie andere vor mir schon schrieben.
In meinen Auktionen schreibe ich bei solchen Artikeln grundsätzlich "neuwertig" mit entsprechender Erläuterung im Text, z. B. "nur Testfahrten bei Kauf und vor Einstellung"...
Grüße
Roland
ich glaube, die (Streit-)Frage ist so alt wie die Online-Aktionshäuser...
Ich persönlich halte nichts davon, etwas, was "über den Ladentisch gegangen ist" und ja auch als Privatverkauf sich jeglicher gesetzlichen Gewährleistung entzieht, als "neu" zu bezeichnen. Verboten ist dies aber grundsätzlich nicht, wie andere vor mir schon schrieben.
In meinen Auktionen schreibe ich bei solchen Artikeln grundsätzlich "neuwertig" mit entsprechender Erläuterung im Text, z. B. "nur Testfahrten bei Kauf und vor Einstellung"...
Grüße
Roland
Hallo Simon,
aus Erfahrung heraus bietest du besser wie schon angedeutet gebraucht an und schreibst dann aber dabei das es unbenutzt und neuwertig ist.
Ich habe gerade jetzt vor Weihnachten auch wieder erfahrungen mit nich lesenden Käufern bei Ebay gemacht.
Man weist darauf hin das ein Ölkasten an der Lok fehlt aber als Ersatzteil 4 neue beiliegen. Was meinste was der Käufer für einen Aufstand geprobt hat. Es fehlte wie gesagt einer, aber 4 lagen Nagelneu ( 1,95 € ) dabei. Er braucht den nur anstecken, weder kleben noch sonst was. einfach nur stecken !!!!
Also versuch die Artickel so genau wie möglich zu beschreiben. Besser ist das.
Gruß
Helmut
aus Erfahrung heraus bietest du besser wie schon angedeutet gebraucht an und schreibst dann aber dabei das es unbenutzt und neuwertig ist.
Ich habe gerade jetzt vor Weihnachten auch wieder erfahrungen mit nich lesenden Käufern bei Ebay gemacht.
Man weist darauf hin das ein Ölkasten an der Lok fehlt aber als Ersatzteil 4 neue beiliegen. Was meinste was der Käufer für einen Aufstand geprobt hat. Es fehlte wie gesagt einer, aber 4 lagen Nagelneu ( 1,95 € ) dabei. Er braucht den nur anstecken, weder kleben noch sonst was. einfach nur stecken !!!!
Also versuch die Artickel so genau wie möglich zu beschreiben. Besser ist das.
Gruß
Helmut
Hallo,
ich gebe euch in allen Punkten recht. Ich habe auch schon 20j alte "neue" Vitrinenloks gekauft.
Das geht zu 90% gut, aber sind es auch mal taube Nüsse drunter.
da ich die Loks dann meist auf DCC umrüste, merke ich es erst nach 1-2 Tagen Betrieb.
Was dann machen mit einer "Lauten" oder "rollenden Kontaktstörung" incl DCC Decoder ?
Als Beiwerk auf der Anlage lassen oder als Bastlerware wieder in den Teich werfen ?
Gruss Hartmut
ich gebe euch in allen Punkten recht. Ich habe auch schon 20j alte "neue" Vitrinenloks gekauft.
Das geht zu 90% gut, aber sind es auch mal taube Nüsse drunter.
da ich die Loks dann meist auf DCC umrüste, merke ich es erst nach 1-2 Tagen Betrieb.
Was dann machen mit einer "Lauten" oder "rollenden Kontaktstörung" incl DCC Decoder ?
Als Beiwerk auf der Anlage lassen oder als Bastlerware wieder in den Teich werfen ?
Gruss Hartmut
Mahlzeit,
vor ein paar Jahren war ich noch häufiger in der eBay Community unterwegs. Dort hat sich damals die Meinung durchgesetzt, einen Artikel nur solange als 'neu' zu bezeichnen, solange er üblicherweise noch im Handel in der gleichen Art und Weise (Verpackung) neu zu kaufen ist. Ansonsten solle man den Begriff 'unbenutzt' verwenden.
Ein zwanzig Jahre altes Lokmodell, selbst wenn es sein ganzes Leben in der Schachtel verbracht hat, ist eben doch nicht mehr neu (verharzte Achsen, gealterte Haftreifen, spröde gewordener Kunststoff, etc.)
Beste Grüsse
Christian
vor ein paar Jahren war ich noch häufiger in der eBay Community unterwegs. Dort hat sich damals die Meinung durchgesetzt, einen Artikel nur solange als 'neu' zu bezeichnen, solange er üblicherweise noch im Handel in der gleichen Art und Weise (Verpackung) neu zu kaufen ist. Ansonsten solle man den Begriff 'unbenutzt' verwenden.
Ein zwanzig Jahre altes Lokmodell, selbst wenn es sein ganzes Leben in der Schachtel verbracht hat, ist eben doch nicht mehr neu (verharzte Achsen, gealterte Haftreifen, spröde gewordener Kunststoff, etc.)
Beste Grüsse
Christian
Ich sehe da gar kein Problem. Für solche Fälle gibt doch bei eBay extra die Zustandbeschreibung "Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)". Ich würde dies im Zweifelsfall auswählen.
Grüße Andreas
Grüße Andreas
Beitrag editiert am 03. 01. 2016 19:40.
... und wie ist das mit einer Lok, die die OVP noch nie verlassen hat und original verschweißt ist? Sie hat nur eben schon ein paar Tage/Monate auf dem Buckel.
Gruß aus Nordertown
Gruß aus Nordertown
fragensteller - 03.01.16 21:11
Hallo,
ich möchte nicht wissen, wie viele Jahre so manches Modell schon bei Händlern rumsteht.
Oder wie lange beim Autohändler ein Fahrzeug im Showroom steht. Von Produktion bis dahin geht auch oft sehr viel Zeit ins Land. Und trotzdem sind es Neuwagen.
Helmut, warum so kompliziert? Die Sache mit dem fehlenden Teil zu erwähnen hat vermutlich länger gedauert, als wenn du es rasch vorher selber montiert hättest
VG
Nico
ich möchte nicht wissen, wie viele Jahre so manches Modell schon bei Händlern rumsteht.
Oder wie lange beim Autohändler ein Fahrzeug im Showroom steht. Von Produktion bis dahin geht auch oft sehr viel Zeit ins Land. Und trotzdem sind es Neuwagen.
Helmut, warum so kompliziert? Die Sache mit dem fehlenden Teil zu erwähnen hat vermutlich länger gedauert, als wenn du es rasch vorher selber montiert hättest
VG
Nico
Moin,
soweit ich das verstanden habe ist es rechtlich so, dass ein Artikel was schon verkauft wurde nicht mehr neu ist, auch wenn man es am nächsten Tag ungeöffnet weiter verkauft. Aber was kümmert das Ebay Verkäufer, wenn es halbwegs i.O. ist, ist es "neu"
Norman
soweit ich das verstanden habe ist es rechtlich so, dass ein Artikel was schon verkauft wurde nicht mehr neu ist, auch wenn man es am nächsten Tag ungeöffnet weiter verkauft. Aber was kümmert das Ebay Verkäufer, wenn es halbwegs i.O. ist, ist es "neu"
Norman
Neu ist relativ...
Fabrikneu, neu, in ungeöffneter Originalverpackung und doch alt oder auch nicht, neuwertig, makellos... ?
Eine solches Gesetz gibt es nicht. Nirgendwo.
Gruß
Eglod
Fabrikneu, neu, in ungeöffneter Originalverpackung und doch alt oder auch nicht, neuwertig, makellos... ?
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
dass ein Artikel was schon verkauft wurde nicht mehr neu ist, auch wenn man es am nächsten Tag ungeöffnet weiter verkauft.
Gruß
Eglod
Hallo,
ich habe generell kein Problem mit der Zustandsbeschreibung "neu", für ältere Artikel, die keinerlei Gebrauchsspuren aufweisen, ganz gleich ob sie nun von einem (Neuwaren-)händler oder einer Privatperson stammen. Die gesetzliche Gewährleistung gibt es allerdings nur beim Händler.
https://de.wikipedia.org/wiki/New_Old_Stock
Viele Grüße,
Uwe
ich habe generell kein Problem mit der Zustandsbeschreibung "neu", für ältere Artikel, die keinerlei Gebrauchsspuren aufweisen, ganz gleich ob sie nun von einem (Neuwaren-)händler oder einer Privatperson stammen. Die gesetzliche Gewährleistung gibt es allerdings nur beim Händler.
https://de.wikipedia.org/wiki/New_Old_Stock
Viele Grüße,
Uwe
Rheinländer - 04.01.16 01:15
Hallo zusammen,
ich habe in letzter Zeit "neue" Artikel von privat sowohl verkauft als auch gekauft.
Wenn die Modelle noch nie die Verpackung verlassen haben, halte ich dies für legitim. Insbesondere dann, wenn die Modelle noch eingeschweßt sind. Dies waren allerdings auch keine 20 Jahre alten Möhren.
Wichtig empfinde ich eine gute Beschreibung und gute Fotos, um zu dokumentieren, dass es sich wirklich um Neumaterial handelt.
Ich war bislang zufrieden (und die Käufer auch).
Gruß
Rheinländer
ich habe in letzter Zeit "neue" Artikel von privat sowohl verkauft als auch gekauft.
Wenn die Modelle noch nie die Verpackung verlassen haben, halte ich dies für legitim. Insbesondere dann, wenn die Modelle noch eingeschweßt sind. Dies waren allerdings auch keine 20 Jahre alten Möhren.
Wichtig empfinde ich eine gute Beschreibung und gute Fotos, um zu dokumentieren, dass es sich wirklich um Neumaterial handelt.
Ich war bislang zufrieden (und die Käufer auch).
Gruß
Rheinländer
Zitat - Antwort-Nr.: 0 | Name: badenbahner
Dürfen private Anbieter bei ebay ihre Artikel als '' neu '' anbieten?
eBay unterscheidet in der Hinsicht nicht zwischen Händlern und Privatverkäufern.
Daher ein ganz klares Ja.
Was als neu gilt und was nicht, ist ziemlich eindeutig in den eBay-Richtlinien geregelt.
Diese scheinen aber nichtmal Händlern bekannt zu sein.
Bis auf wenige Ausnahmen für bestimmte Kategorien gelten folgende Zustandsdefinitionen:
http://pages.ebay.de/help/sell/contextual/condition_1.html
Nebenbei: Sogenannte Vitrinenmodelle sind in meinen Augen ganz klar gebrauchte Artikel und fallen auch nicht unter "Neu: Sonstige". Das "Ausstellen" in einer Vitrine ist schließlich auch eine Art Nutzung.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass man sich bei Büchern mit dem Zustand neu an die Buchpreisbindung halten muss.
Gruß,
Carsten
Dampflokfan - 04.01.16 10:31
Hallo,
ich sehe das mit "neu" nicht so eng.
Es ist doch so, dass ich eine Lok, die ich bei einem Händler in einem Online Shop kaufe, nach einem Test zurück schicken kann, weil mir irgendetwas nicht gefällt.
Die Lok wurde somit schon aus der Schachtel entnommen und in Betreib gesetzt. Das gleich passiert auch im Geschäft - die Lok wird vor dem Kauf auf das Testgleis gesetzt und dreht ihre Runden.
Wenn Sie nicht gefällt - zurück in die Schachtel und ins Regal. Bis zum nächsten Testlauf.
Dies Loks werden natürlich weiterhin als neu verkauft - ist ja auch irgendwie logisch.
U.U. haben diese Loks mehr Runden gedreht als 10 Jahre alte Vitrinen Loks.
Und wenn ich bei meinem Händler sehe, dass dort Loks angeboten werden, die z.T. schon drei Jahre und länger aus dem Programm sind habe ich bei meinen Auktionen in der Bucht, in denen ich Loks als "neu" anbiete, die nicht im Anlagenbetrieb waren und nur in der Schachtel aufbewahrt wurden kein Problem.
Neu - siehe Artikelbeschreibung ist aber eine gute Alternative bei etwas komplizierter gelagerten Fällen.
Gruß
Robert
ich sehe das mit "neu" nicht so eng.
Es ist doch so, dass ich eine Lok, die ich bei einem Händler in einem Online Shop kaufe, nach einem Test zurück schicken kann, weil mir irgendetwas nicht gefällt.
Die Lok wurde somit schon aus der Schachtel entnommen und in Betreib gesetzt. Das gleich passiert auch im Geschäft - die Lok wird vor dem Kauf auf das Testgleis gesetzt und dreht ihre Runden.
Wenn Sie nicht gefällt - zurück in die Schachtel und ins Regal. Bis zum nächsten Testlauf.
Dies Loks werden natürlich weiterhin als neu verkauft - ist ja auch irgendwie logisch.
U.U. haben diese Loks mehr Runden gedreht als 10 Jahre alte Vitrinen Loks.
Und wenn ich bei meinem Händler sehe, dass dort Loks angeboten werden, die z.T. schon drei Jahre und länger aus dem Programm sind habe ich bei meinen Auktionen in der Bucht, in denen ich Loks als "neu" anbiete, die nicht im Anlagenbetrieb waren und nur in der Schachtel aufbewahrt wurden kein Problem.
Neu - siehe Artikelbeschreibung ist aber eine gute Alternative bei etwas komplizierter gelagerten Fällen.
Gruß
Robert
Hallo,
aber bei C&A , Deichmann und Co, da ist es egal, wer die Buxe, oder die Schorken anprobiert hat, was ? Da waren andere mit... nee, will ich garnicht wissen, was, drin, und der nächste kauft auch die Klamotten als "neu".....
Müssten doch alles "Vorführmodelle" sein, oder ?
Warum bei jedem Sch... so kleinlich ?
Wer nicht kaufen möchte, muss es doch nicht, weder bei ebay, noch draussen ... :)
Wem eine Zustandsbeschreibung nicht gefällt, der muss doch nicht darauf eingehen.
Ach ja : mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass ein 20 Jahre alter Artikel garantiert höchstens "neuwertig" sein kann. Also stelle ich mich darauf ein und gebe meine Gebote dementsprechend, wie eben als guterhaltene Gebrauchtware ab, da ist es mir egal, wie der Ramsch beschrieben wird...
Glückauf,
aber bei C&A , Deichmann und Co, da ist es egal, wer die Buxe, oder die Schorken anprobiert hat, was ? Da waren andere mit... nee, will ich garnicht wissen, was, drin, und der nächste kauft auch die Klamotten als "neu".....
Müssten doch alles "Vorführmodelle" sein, oder ?
Warum bei jedem Sch... so kleinlich ?
Wer nicht kaufen möchte, muss es doch nicht, weder bei ebay, noch draussen ... :)
Wem eine Zustandsbeschreibung nicht gefällt, der muss doch nicht darauf eingehen.
Ach ja : mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass ein 20 Jahre alter Artikel garantiert höchstens "neuwertig" sein kann. Also stelle ich mich darauf ein und gebe meine Gebote dementsprechend, wie eben als guterhaltene Gebrauchtware ab, da ist es mir egal, wie der Ramsch beschrieben wird...
Glückauf,
Das ist grundsätzlich beim E-Bay-Handel nur eine sehr mäßig bedeutsame Größe...
Gruß
Eglod
Gruß
Eglod
Hallo,
@ Eglod : wie meinen ?
Glückauf,
@ Eglod : wie meinen ?
Glückauf,
Hallo traminN,
Du setzt voraus, dass jeder Kaufinteressent das Herstellungsdatum kennt.
Dass sollte man aber nicht.
Ich wüsste es z.B. nicht, von wann bis wann eine Lok produziert wurde.
Wenn in einem Inserat neu steht, gehe ich in Anlehnung an ein BGH Urteil aus dem Jahre 2003 (allerdings zum Autokauf) davon aus, dass es sich um einen nicht gebrauchten Artikel handelt, der innerhalb der letzten 1,5 Jahre produziert wurde.
SG
Norbert
Du setzt voraus, dass jeder Kaufinteressent das Herstellungsdatum kennt.
Dass sollte man aber nicht.
Ich wüsste es z.B. nicht, von wann bis wann eine Lok produziert wurde.
Wenn in einem Inserat neu steht, gehe ich in Anlehnung an ein BGH Urteil aus dem Jahre 2003 (allerdings zum Autokauf) davon aus, dass es sich um einen nicht gebrauchten Artikel handelt, der innerhalb der letzten 1,5 Jahre produziert wurde.
SG
Norbert
Christian69 - 04.01.16 23:37
Hallo zusammen,
Laut neuster Rechtsprechung gibt es auch einen Gewährleistungszeitraum von 12 Monaten beim Privatverkauf!
Der private Verkäufer hat die Möglichkeit den Ausschluss jeglicher Gewährleistung vertraglich zu vereinbaren. Aber auch ein solcher Ausschluss ist unwirksam, wenn der private Verkäufer den Mangel arglistig verschweigt oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache mit dem Käufer vereinbart.
Grüße
Christian
Laut neuster Rechtsprechung gibt es auch einen Gewährleistungszeitraum von 12 Monaten beim Privatverkauf!
Der private Verkäufer hat die Möglichkeit den Ausschluss jeglicher Gewährleistung vertraglich zu vereinbaren. Aber auch ein solcher Ausschluss ist unwirksam, wenn der private Verkäufer den Mangel arglistig verschweigt oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache mit dem Käufer vereinbart.
Grüße
Christian
Kai F. Lahmann - 05.01.16 03:05
Das ist keine "neuste Rechtsprechung", sondern seit es die Gewährleistung gibt so. Aber richtig, wenn da "neu" steht, ist diese Verkürzung nicht möglich. Das ganze Rechtskonstrukt der Gewährleistung verstehen zudem die meisten schon in dessen Kern komplett falsch...
Gruß Kai
Gruß Kai
Hallo,
Volker Dineiger, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Familienrecht schreibt:
"Die Rechtsprechung verwendet die Formel, dass eine Sache dann neu ist, wenn sie aus neuen Materialien hergestellt wurde und unbenutzt ist (so das OLG Zweibrücken im Jahre 1998). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass eine Sache dann nicht neu ist, wenn sie entweder nicht aus neuen Materialien hergestellt ist oder aber schon im Gebrauch war."
Und weiter:
"Besteht der Testlauf in einem einmaligen Einschalten und wieder Ausschalten des Geräts, so ist das Gerät damit ist sicher noch als neu anzusehen. Liegt ein Gebrauch von einiger Dauer vor, kann es begriffslogisch gar nicht mehr neu sein."
http://www.heise.de/resale/artikel/Wann-ist-Ware-noch-neu-1447499.html
Meine Meinung:
Wenn ein Privatverkäufer eine Ware als "neu" anpreist,
die gesetzliche Mängelgewährleistung ausschließt (verkürzt),
und "mit Bieten ein Einverständnis des Käufers..",
(oder ähnlichen laienhaften Verklauselungen) verbindet,
dann ist er entweder "Naiv" oder ein "Schlitzohr".
Also hier niemals Geschäfte tätigen,
besonders wenn es um teure Modellbahnartikel geht.
Es sei denn, man möchte so einen "Schwindel-Verkäufer"
mal so richtig "hoch nehmen".
L.G.
Lutz
Volker Dineiger, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Familienrecht schreibt:
"Die Rechtsprechung verwendet die Formel, dass eine Sache dann neu ist, wenn sie aus neuen Materialien hergestellt wurde und unbenutzt ist (so das OLG Zweibrücken im Jahre 1998). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass eine Sache dann nicht neu ist, wenn sie entweder nicht aus neuen Materialien hergestellt ist oder aber schon im Gebrauch war."
Und weiter:
"Besteht der Testlauf in einem einmaligen Einschalten und wieder Ausschalten des Geräts, so ist das Gerät damit ist sicher noch als neu anzusehen. Liegt ein Gebrauch von einiger Dauer vor, kann es begriffslogisch gar nicht mehr neu sein."
http://www.heise.de/resale/artikel/Wann-ist-Ware-noch-neu-1447499.html
Meine Meinung:
Wenn ein Privatverkäufer eine Ware als "neu" anpreist,
die gesetzliche Mängelgewährleistung ausschließt (verkürzt),
und "mit Bieten ein Einverständnis des Käufers..",
(oder ähnlichen laienhaften Verklauselungen) verbindet,
dann ist er entweder "Naiv" oder ein "Schlitzohr".
Also hier niemals Geschäfte tätigen,
besonders wenn es um teure Modellbahnartikel geht.
Es sei denn, man möchte so einen "Schwindel-Verkäufer"
mal so richtig "hoch nehmen".
L.G.
Lutz
Beitrag editiert am 05. 01. 2016 07:12.
Christian69 - 05.01.16 12:11
Hallo Kai,
"Neu" deshalb:
Für Verträge, die ab dem 13.06.2014 geschlossen wurden, gelten europaweit neue einheitliche Verbraucherrechte. Sie sind auf die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU zurückzuführen, die am 22. November 2011 verkündet wurde und deren Vorgaben inzwischen von den Gesetzgebern der EU-Mitgliedstaaten in ihr nationales Recht übertragen worden sind. Insbesondere im Onlinehandel und bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume eines Händlers abgeschlossen werden, beispielsweise bei Haustürgeschäften, stehen zahlreiche Veränderungen an.
Davor galten andere Gesetze auch was den Onlinehandel inkl. E-Bay betrifft.
http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthem...n-verbraucherrechte/
Grüße
Christian
"Neu" deshalb:
Für Verträge, die ab dem 13.06.2014 geschlossen wurden, gelten europaweit neue einheitliche Verbraucherrechte. Sie sind auf die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU zurückzuführen, die am 22. November 2011 verkündet wurde und deren Vorgaben inzwischen von den Gesetzgebern der EU-Mitgliedstaaten in ihr nationales Recht übertragen worden sind. Insbesondere im Onlinehandel und bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume eines Händlers abgeschlossen werden, beispielsweise bei Haustürgeschäften, stehen zahlreiche Veränderungen an.
Davor galten andere Gesetze auch was den Onlinehandel inkl. E-Bay betrifft.
http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthem...n-verbraucherrechte/
Grüße
Christian
Nun,
dass ab 2014 die "Gewährleistungs-Pflicht" durch die "Mängelgewährleistung" abgelöst wurde,
ist eine "Olle Kamelle".
Dadurch sind die Privatverkäufer erst in Diese "hineingerutscht".
Genau, darum geht's bei "neu".
Bei kleinen Beträgen kann man, als kleiner Privatkäufer,
diesen "Schlawienern" eben nicht bei kommen.
Wobei ich der Meinung bin, dass eine gut eingefahrene und gewartete Modellbahnlok,
wesentlich wertvoller ist, als so ein unberührtes Ding aus "Wer Weis Woher, Wie Lang Wo".
Sollte jemand zufällig eine 50jährige Jungfer haben,
dann wird er bestimmt nicht so einfach,
einen gut zahlenden Liebhaber dafür finden.
L.G.
Lutz
dass ab 2014 die "Gewährleistungs-Pflicht" durch die "Mängelgewährleistung" abgelöst wurde,
ist eine "Olle Kamelle".
Dadurch sind die Privatverkäufer erst in Diese "hineingerutscht".
Genau, darum geht's bei "neu".
Bei kleinen Beträgen kann man, als kleiner Privatkäufer,
diesen "Schlawienern" eben nicht bei kommen.
Wobei ich der Meinung bin, dass eine gut eingefahrene und gewartete Modellbahnlok,
wesentlich wertvoller ist, als so ein unberührtes Ding aus "Wer Weis Woher, Wie Lang Wo".
Sollte jemand zufällig eine 50jährige Jungfer haben,
dann wird er bestimmt nicht so einfach,
einen gut zahlenden Liebhaber dafür finden.
L.G.
Lutz
Beitrag editiert am 06. 01. 2016 07:49.
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