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THEMA: Wie verhaltet ihr euch bei einem beschädigten Paket?

THEMA: Wie verhaltet ihr euch bei einem beschädigten Paket?
Startbeitrag
ClausS - 12.10.16 11:42
Hallo zusammen,

ich wollte mal nach eurer Meinung oder euren Erfahrungen fragen, wie ihr euch verhaltet, wenn ihr ein äusserlich beschädigtes Paket bekommt.

Konkreter Fall:

Bei der Postagentur war ein Paket für mich hinterlegt. Bei der Abholung sah ich, dass das Paket deutlich eingedrückt und an mehreren Stellen offen, vermutlich durch den Druck aufgeplatzt, war. Ich habe die Annahme verweigert, wie von der Postagentur empfohlen und ich das auch für richtig hielt.

Der Absender ist da aber ganz anderer Meinung. Er meint, ich hätte die Sendung annehmen müssen, da ersichtlich war, dass der Inhalt unbeschädigt sei. Durch mein Verschulden wären Zusatzkosten entstanden, Strafporto für Rücksendung und Porto für erneute Lieferung, die er mir in Rechnung stellen müsste.

Nach meinem Verständnis ist der Ablauf bei einer äußerlich beschädigten Sendung folgender (habe ich teilweise im Internet recherchiert und eigene Erfahrung)

- Die Sendung wird annahmeverweigert, damit sie im Gewahrsam des Transportunternehmens bleibt
- Der Absender wird über den Schaden und die Annahmeverweigerung informiert
- Das Transportunternehmen entscheidet, ob das Paket so zurückgeschickt werden kann und sichert das Pakstück so, dass kein weiterer Schaden entstehen kann
- Der Absender meldet den Schaden beim Transportunternehmen, welches er beauftragt hat
- Dann prüft das Transportunternehmen gemeinsam mit dem Absender ob er Inhalt beschädigt wurde
- Zum Schluß, nach dieser Prüfung wird entschieden, wer den Schaden verursacht hat und die Kosten zu tragen hat, meist gemäß AGB.

Soweit meine Sicht der Dinge.

Wie ist eure Meinung dazu?

Habt ihr eigene Erfahrungen mit Beschädigungen gemacht oder machen müssen?

Mir geht es keinesfalls darum, den Versender anzuschwärzen oder einen Paketservice, mir geht es nur um den Vorgang, wie man mit einer äußerlich beschädigten Sendung umgeht.

Daher auch meine Bitte, falls jemand antworten möchte, keine Namen zu nennen.

Bin sehr gespannt auf eure Meinungen und die Diskussion.

LG Claus

Hi Claus,

bei vorausbezahlten Waren wuerde ich das Paket in Anwesenheit von Paketboten oder eben Postshopmitarbeiter oeffnen und auf Unversehrtheit kontrollieren. Von dem ganzen dann entsprechend Fotos anfertigen, also als erstes von den aeusseren Beschaedigungen vor dem Oeffnen, und wenn Schaden vorliegt vom beschaedigten Inhalt. Dazu den Namen vom entsprechenden Postmitarbeiter um ihn als Zeugen benennen zu koennen. Geht natuerlich auch mit externen Zeugen statt dem Postmitarbeiter, aber mit Postmitarbeiter ist leichter zu beweisen das der Schaden nicht nach Auslieferung kam.
Im Falle eines privaten Versenders ist der meist eh mit Abgabe des Pakets aus der Sache gesetzlich raus, beim gewerblichen Versender hingegen haftet der auch fuer den Versandweg. Bei ersterem also sowieso besser annehmen und dann mit Hilfe des Versenders gegen den Transportdienstleister kaempfen. Ablehnen wuerde ich allerhoechstens bei letzterem.

Gruss,
  Daniel
Hallo Daniel,

danke für deine Einschätzung.

Dazu eine Frage von mir:

Wie unterschreibst du dann dem Paketdienst? Vorbehalte kann man meiner Einschätzung nach nicht, eine Annahme "unter Vorbehalt der späteren Prüfung" ist meines Wissens nicht relevant.

Nach meinem Verständnis kann man nur reine Quittung geben oder die Annahme verweigern. Bei Folgeschäden, die nicht auf den ersten Blick erkennbar werden, wird das schwierig, weil der Paketdienst durch die Unterschrift entlastet wird.

Ebenso denke ich, dass ein Privatmann bei Beauftragung eines Paketdienstes die AGBs zeichnet und nicht aus der Verantwortung ist. Die Pakete sind bei den verschiedenen Paketdienten versichert, irgendwie muss man ja im Schadensfall an die Leistung der Versicherung kommen.

Nochmals vielen Dank und schadensfreie Lieferungen.

LG Claus
Hallo Claus,


das ist wirklich so eine Sache, da oft Aussagen gegeneinander stehen.

In der Firma haben wir auch schon oft von Lieferanten die Aussage bekommen, daß wir die Paket in Anwesenheit des Zustellers öffnen sollen und die Unversehrtheit des Inhalts prüfen - steht manchmal auch auf einem Aufkleber auf dem Paket drauf. Wenn man das aber machen will, dann bekommt man vom Zusteller die Aussage, daß mit öffnen des Paketes dieses auch angenommen sei (ohne Unterschrift ??!!).

Es ist auch schon schwierig einen verdeckten Transportschaden (Paket äußerlich OK, Inhalt beschädigt) durchzukriegen. Wie soll man den Inhalt denn auch prüfen, wenn man das Paket vor Unterschrift nicht öffnen darf? - s. o.

Dazu kommt noch, daß von den Zustellern/Paketshopmitarbeitern öfters (unwissentlich???) falsche Aussagen gemacht werden bzw. Vorgänge falsch erfaßt werden. Wenn sowas auch noch passiert, na dann gute Nacht... Da darf man dann froh sein, wenn man vom Paketdienst/DHL überhaupt eine Antwort kriegt, daß man da nicht zuständig sei. Da ist der Versender dann leider auch am A....


Viele Grüße
Christian Strecker

PS: Blöd nur, wenn Du anhand von Fotos bzw. Protokollen (Annahmeverweigerung) aus Deinem Bestand nichts nachweisen kannst. Nur, der Versender kann da dann auch nichts ausrichten, egal wie blödsinnig die Begründung des Paketdienstes ist.

Hi,

Zitat

Er meint, ich hätte die Sendung annehmen müssen, da ersichtlich war, dass der Inhalt unbeschädigt sei.



Wie bitte ist von aussen ersichtlich, daß die Sendung in Ordnung ist? Blödsinn!

Zitat


Durch mein Verschulden wären Zusatzkosten entstanden,



Wieso ist es Dein Verschulden, wenn die Verpackung unzureichend oder der Paketdienst zu unsanft mit der Sendung umgeht. Das ist dann ein Problem, was gerne Versender und Paketdienst klären können!

Zitat


Strafporto für Rücksendung und Porto für erneute Lieferung, die er mir in Rechnung stellen müsste.



Lächerlich! Dann einfach nach Fernabsatzgesetz die ganze Lieferung einfach stornieren. So ein Verhalten ist ja wohl schlicht unverschämt.

Blöd nur, wenn Du die Ware wirklich haben willst. Wenn es Zeug ist, was Du überall anders auch bekommen kannst, dann bestell bei einem anderen Händler.

Gruß
Klaus




Hallo Christian,

am liebsten sind mir die Sendungen, die sowohl äußerlich als auch innerlich unbeschädigt ankommen. Wer setzt sich schon gerne mit so etwas auseinander?

Dazu kommt noch, wie du ebenfalls erwähnst, eine gehörige Portion Unwissenheit und Verführung (ich nenne es einfach mal so), weil jeder gerne eine Unterschrift haben will und damit entlastet ist.

Die Auflistung in meinem UP stammt noch aus meiner kaufmännischen Ausbildung. Die ist zwar schon ein paar Jahre her und Pakete wurden damals noch ausschließlich von der Post befördert, aber an den rechtlichen Grundlagen hat sich, zumindest meiner Meinung nach, nichts geändert.

Dein letzter Absatz stimmt leider auch immer wieder. Wenn man sich für nicht zuständig erklärt bekommt man den Fall nicht auf den Tisch. Oder man macht eine mündliche Ansage, die später als Missverständnis dargestellt wird, sollte es mal zur Sache gehen (müssen)

LG Claus
@ 4 Hallo Klaus,

deine Kommentare entsprechen ganz meiner Meinung, ich drücke mich nur etwas zurückhaltender aus.

Ich wollte die Ware unbedingt haben, da der Artikel mein Eigentum ist.

Zu diesem Zeitpunkt möchte ich nicht weiter eingrenzen um was es im Detail ging. Bitte habt Verständnis dafür.

LG Claus
Hallo Claus,

Erst mal ganz allgemein und vorweg, Du hast selbstverständlich das Recht die Annahme von einer Sendung zu verweigern, sein Paketdienstleister kann dich zu der Annahme zwingen.
Gründe dafür können vielfältig sein, wie das dann mit den auftreten kosten ist sind allgemein ein Sache zwischen Dir und dem Versender, und sind wohl auch von Fall zu Fall unterschiedlich, und auch vom Transportdienstleister abhängig. Unterschiede von B to B, B to C, C to B, und C to C können auch vorhanden sein.

Und nun konkreter:

Bei einer offensichtlichen Beschädigung bist du mit der Verweigerung der Annahme auf der sicheren Seite.

Vielleicht wäre es aber - mit einem netten Gespräch mit dem Personal - das Ihr gemeinsam vor Ort den Inhalt auf Beschädigung und Vollständig zu prüfen. Ist alles Ok kannst du dann die Sendung annehmen, ist es nicht OK, dann das ganze als Beschädigt zu Verweigerung. Du weißt ja schließlich was du bestellt hast. Dafür ist aber ein wenig Spitzengefühl auf beiden Seiten möglich. Ergo auch das ganze nicht Brachialgewalt aufreißen sondern  sehr vorsichtig hantieren. So als Gedanke für die Zukunft.

Das hat es aber nicht gegeben und Du hat die Annahme mit einer entsprechenden Begründung verweigert.
Jetzt sind mehrere Möglichkeiten gegeben wie es weitergeht. Abhängig von den Transportunternehmen, da wird jedes seine eigene Verfahrensweise haben.
- ohne weiter Prüfung an den Versender zurückschicken
- Inhalt prüfen, was zuweilen für unbeteiligte schwer sein dürfte, und dann mit den Vermerk (oder auch ohne) erneut versuchen bei die zu zustellen.
- Inhalt prüfen - s.o. - und je nach Sachlage (Beschädigung und / oder Fehlmenge) zum Versender zurückschicken.
- in jedem Fall sollte (wird) der Versender bei - einer ordentlichen Prüfung der Beschädigung - einen (Schadens-) Bericht erstellen (für Transportansprüche des Versenders).

Bestellst du als Privatperson bei einem Geschäft Ware, hat dieses Versandunternehmen dafür sorge zu tragen, das die Ware bei dir unbeschädigt ankommt. In wie weit das Unternehmen dann das Versandrisiko auf des Transportunternehmen überträgt liegt bei diesen beiden, du hat nicht damit zu tun. Auch was du an Versandkosten bei der Bestellung zu entrichten hattet hat nichts damit zu tun.
Im Fall eines Verlustes oder einer Beschädigung hat das Unternehmen wo du die Ware bestellt hast, dafür sorge zu tragen das die Ware (gegebenenfalls Ersatz) auch bei dir ankommt, in wie weit da noch zusätzliche Kosten entstehen haben Versender und Transporteur untereinander mit sich auszumachen. Da kommt es dann darauf an, wer für den Schaden verantwortlich ist - schlechte Verpackung und / oder schlechte Pakethandhabung.

Bei Privat zu Privat sieht es dann schon wieder anders aus. Da werden deine Ansprüche schwieriger sein das die Ware erneut geschickt werden kann. da wird dann wohl eine Wandlung des Kaufs nötig sein. In wie weit der Verkäufer seine Schaden dann bei der Transporteur gelten machen kann ist ein anders Thema. Aber für mögliche zusätzliche Kosten - bei einer Beschädigung - bist du als Käufer auch hier nicht zuständig. da kommt es eben auch darauf an, wie und durch wen der Schaden entstanden ist.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Der Absender ist da aber ganz anderer Meinung. Er meint, ich hätte die Sendung annehmen müssen, da ersichtlich war, dass der Inhalt unbeschädigt sei. Durch mein Verschulden wären Zusatzkosten entstanden, Strafporto für Rücksendung und Porto für erneute Lieferung, die er mir in Rechnung stellen müsste.


War es ersichtlich, das der Inhalt OK war, gab es die Möglichkeit das vor Ort zu prüfen? gab Dir die Mitarbeiterin vor Ort die Möglichkeit der Prüfung des Inhaltes? Da besteht meines Wissens auch gar kein recht zu.
Kein seriöses Unternehmen wird dir blanko bestätigen das sie dir -ohne Prüfung - ein beschädigtes Paket zugestellt haben, da sind dann im Nachhinein die dann im Schadensfall für die Haftung verantwortlich, egal wer es verschuldet hat.
Was hast du verschuldet? Ich wüßte nicht was. Das Paket ist beschädigt, in wie weit etwas fehlt oder kaputt gegangen ist, kannst du von außen ohne prüfen des Inhaltes nicht erkennen und dazu hast du kein Recht, da das Paket rechtlich erst durch die Quittierung der Annahme in deinen Besitz übergeht.
Strafporto für Rücksendung und Porto für erneute Lieferung - da muß der Versender mal schauen wer für die Beschädigung schuld ist, und darf die Kosten übernehmen.
In Rechnung zu stellen hat er die gar nichts, aber versuchen kann er es ja.

Gruß Detlef
Hinweise aus dem großen weiten Netz:

http://www.paketda.de/logistik-paketversicherung.php
Zitat


Als Empfänger eines Pakets sollten Sie es sich zur Grundregel machen, jede Paketannahme gründlich zu prüfen, bevor Sie mit Ihrer Unterschrift quittieren. Denn mit der Unterschrift bestätigen Sie dem Paketdienst nicht nur den Empfang, sondern i.d.R. auch die Unversehrtheit des Pakets bei Zustellung.



https://www.verbraucherzentrale.de/beschaedigung-nach-versand---was-tun-
Zitat


Laut der AGB des Dienstleisters sind alle Paketsendungen so zu verpacken, dass sie vor Beschädigung geschützt sind. Hierzu zählen auch Druck, Stoß oder Sturz aus einer gewissen Höhe. Näheres bestimmen die DHL Versandbedingungen.
...

Ist die Verpackung offensichtlich von außen beschädigt, so muss der Empfänger den Schaden bei der Auslieferung sofort reklamieren bzw. die Annahme des Pakets verweigern.



mehr braucht man wohl nicht sagen.

Wenn der Absender der Meinung ist, für Ihn würden weder die AGBs des Lieferdienstes, nach allgemeines Recht gelten, noch die Sorgfaltspflicht einer ordnungsgemäßen Verpackung, dann würde ich mal freundlich mit Rechtsmitteln winken

Allein der Versuch des Versenders Dich hier so einzuschüchtern und seine Kosten auf Dich abzuwälzen, würde ich als klaren Verstoß gegen geltendes Recht einschätzen. Unabhängig davon ist es schlicht eine Frechheit! Irgendwie hab ich da schon einen Verdacht, wer da der Absender ist Kannste ja mal per PN mitteilen

Gruß
Klaus

@7 Hallo Detlef,

ein ganz dickes Dankeschön für deine Ausführungen.

Da mir der Versender das ursprüngliche Paket innerhalb des neuen Pakets zurückgeschickt hat kann ich anhand der verschiedenen Aufkleber nachvollziehen, wie mit der Sendung verfahren wurde.

Hier die Details zum Ablauf:

- Ich habe das Paket in einer Agentur des Paketdienstes in Augenschein genommen.
- Das Paket war stark eingedrückt (auf einer Seite um ca. die Hälfte), da anscheinend zu stark belastet
- Die Mitarbeiterin hat mir die Annahmeverweigerung wegen Beschädigung empfohlen, da sie nicht beurteilen kann, ob der Inhalt Schaden genommen hat.
- Zur Öffnung ist sie nicht berechtigt
-Sie brachte, nach Eingabe der Begründung in ihren Computer, ein Benachrichtigungslabel an
- Danach wurde das Paket zur nächsten Verteilerstation verbracht
- Dort wurden die offenen Stellen mit Labels verklebt, wohl zur Sicherung
- Es wurden Labels mit der Aufschrift "Zurück" angebracht und über meine Adressdaten geklebt, um eine Fehlleitung zu vermeiden.

So weit, so gut.

Meines Erachtens hätte der Versender dann eine Schadensmeldung ausfüllen müssen, die es sogar im Netz zum herunterladen gibt  (dies habe ich allerdings erst nachträglich recherchiert) und damit seine Ansprüche gegenüber dem Paketdienst sichert.

Man ging wohl den einfachsten Weg und berechnet das dem Kunden, zumindest versucht man das. Meistens klappt es ja auch.

Ich stimme mit die absolut überein, dass ich zu keinem Zeitpunkt mit dem Vertrag zwischen Versender und Paketdienst etwas zu tun habe. Erst mit meiner Unterschrift entlaste ich den Paketdienst.

LG Claus
@8 Hallo Klaus,

herzlichen Dank für deine Recherche und das posten.

Du wirst hoffentlich verstehen, dass ich diese Daten zur Zeit nicht weitergeben möchte.

Vielen Dank.

LG Claus
Hallo Claus,

da sich bei meine etwas längere Text das ein oder andere noch überlagert hat.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Ich wollte die Ware unbedingt haben, da der Artikel mein Eigentum ist.


In wie fern?
Das kann eigentlich nur sein, das etwas was schon in deinem Besitz war - warum auch immer - zu Dir geschickt wurde. Möglich sehe ich das z.B. bei einem Reparaturauftrag eines Gerätes wenn diese zu einem zurück kommt.
Selbst wenn du etwas per Vorkasse kaufst ist es noch nicht in deinem Besitz, sondern erst wenn es bei dir angekommen ist.
Aber egal wie die Besitzverhältnisse sind, Sämtliche zusätzliche Kosten die auf Grund der Beschädigung entstehen gehen nicht zu deinen Lasten, das ist eine Sache zwischen Adsender und Transportdienstleister.

@ Daniel
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

bei vorausbezahlten Waren wuerde ich das Paket in Anwesenheit von Paketboten oder eben Postshopmitarbeiter oeffnen und auf Unversehrtheit kontrollieren.


Hast du keinen rechtlichen Anspruch.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Von dem ganzen dann entsprechend Fotos anfertigen, also als erstes von den aeusseren Beschaedigungen vor dem Oeffnen, und wenn Schaden vorliegt vom beschaedigten Inhalt.


Ist nie falsch, auch wenn es von außen ok aussieht und innen komisch klingt - Transportschaden durch unsachgemäße(n) Innenverpackung oder Transport der von außen nicht ersichtlich ist.
Zeugen hinzu ziehen kann auch nicht schaden.

Gruß Detlef
Hallo zusammen,


das rechtliche ist die eine Sache, aber eine ganz andere ist dann immer die Tatsache im einzelnen Fall.

Ich fasse die Angelegenheit hier so auf, was man machen kann, um eben sein Recht zu bekommen. Gutgläubigkeit weil keine Zeit oder keine Lust ist dann für den (verhinderten) Empfänger dann tötlich - leider.

Leider ist es auch Tatsache, daß Paketdienste für solche Fälle extremst starke Oropax zu besitzen scheinen.

Ich hatte mal den Fall, daß ich ein äußerlich extremst unbeschädigtes (!) Paket erhalten habe - sowas habe ich noch nie erlebt. Aber der Inhalt war Totalschaden - gelinde gesagt - und die Verpackung war auch nicht schlampig. Was das für ein Affentanz war...

Bei sowas hilft leider nix anderes als Fotos und Schriftstücke. Zum einen um selbst nachprüfen zu können, was da seitens Paketdienst erfaßt wurde, zum anderen zur evtl. Beweisführung.

Traurig, aber wahr...


Viele Grüße
Christian Strecker
Zitat


Du wirst hoffentlich verstehen, dass ich diese Daten zur Zeit nicht weitergeben möchte.



Das ist natürlich Deine Entscheidung. Aber solch schwarzen Schafe sollten nicht ungehindert weitere Kunden schädigen können. Da Du hier kaum den Rechtsweg bestreiten wirst, wenn es nur um Porto geht, dafür ist der Streitwert viel zu gering, kommt der Versender ja wieder ungeschoren davon. Und ich denke, "der Markt" sollte da schon wirken. Das setzt dann aber auch voraus, daß solchen Vögel genannt werden.

Aber gut, schaun wir mal...

Vielleicht wird der Versender ja noch frecher und dreister und Du rennst dann noch Deiner Ware oder Deiner Vorauszahlung hinterher...

Gruß
Klaus
@11 Hallo Detlef,

ich hoffe, die Definitionen von Besitz und Eigentum nicht verwechselt zu haben.

Der Inhalt ist mein Eigentum, ich hatte es zur Prüfung auf Reparaturmöglichkeiten eingeschickt. Vor dem Rückversand hatte ich eine Pauschale inkl. Porto per Vorkasse bezahlt.

@12 Hallo Christian,

ebenso volle Zustimmung. Ich hatte direkt nach der Annahmeverweigerung eine Mail an den Absender geschickt. Eine Antwort bekam ich erst, als das Paket eingetroffen war. Die Antwort war, nach meinen Begriffen, haarsträubend unverschämt. Als sich der Inhaber dann eingeschaltet hat ging es dann richtig zur Sache. Ob er es nicht besser weiß oder ob es Methode hat weiß ich nicht und will ich auch nicht thematisieren.

LG Claus

@13 Hallo Klaus,

danke für dein Verständnis.

Die Ware ist seit gestern wieder in meinen Händen.

Ich will niemand anschwärzen, es kann ja durchaus aus Unwissenheit oder schlechter Beratung herrühren.

Eigentlich möchte ich das Bewusstsein einiger Empfänger hier schärfen, Leider sind zu wenige informiert.

Ich habe das Porto nicht nur bezahlt, sondern noch ein Trinkgeld fürs Geschichtenerzählen draufgepackt

LG Claus
Hallo Claus,

Deine Schilderung des Inhabers erinnert mich deutlich an einen Händler, mit dem ich ähnliche Erfahrungen gemacht hatte: Einfach dort nicht mehr kaufen!!! Der wurde übrigens richtig böse, als sein Name hier im Forum fiel - also wird hier fleissig mitgelesen und es tut offensichtlich weh, wenn man öffentlich mit seinem (Fehl-) Verhalten konfrontiert wird!

Es gibt hinreichend viele Versender, deren Zuverlässigkeit & Kundenfreundlichkeit gut bekannt ist...


Kopfschüttelnde Grüße

JÖRG
Hallo,

einige Kommentare:
- Es gibt kein Fernabsatzgesetz.
- Eine Sendung ist vor der Übergabe in der Gewalt des Paketdienstes, danach in der Gewalt des Empfängers. Wenn man also das Paket (in Answesenheit des Zustellers) öffnet, dann kann das nur nach der Übergabe (Unterschrift) erfolgen. Allerdings hat man mit der Unterschrift gerade die Unversehrtheit bestätigt. Das Ganze ist also juristisch fehlerhaft. Deshalb ist es den Zustellern meist ausdrücklich verboten, so etwas mitzumachen. Auch arbeitsrechtlich ist das problematisch, weil der Mitarbeiter sich damit freiwillig zum Zeugen gegen seinen Arbeitgeber macht.

Deshalb gibt es nur ein korrektes Verhalten: Annahme wegen Beschädigung verweigern. Oder einen NEUTRALEN Zeugen hinzuziehen, der aber "gerade jetzt" nicht greifbar ist...

Grüße
Zwengelmann
Hallo Claus,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

ich hoffe, die Definitionen von Besitz und Eigentum nicht verwechselt zu haben.


Ich bin da etwas zu unüberlegt mit den Worten rangegangen, danke für den Hinweis.

Nichts desto trotz hat der Versender für einen ordentlichen Versand zu sorgen.
Macht er das nicht, muß er auf sein kosten nachbessern.
Zum einen ist die Verpackung an sich, zum weiteren ist das der Versand.
Für 2 hat er einen Transportdienstleister beauftragt.
Wenn nun ein Schadensfall eintritt, müssen diese beiden das untereinander klären wer in welchem Umfang haftet.

So langsam interessiert es mich auch wer da so unverschämt auf Versenderseite auftritt.

Gruß Detlef
Zitat


- Es gibt kein Fernabsatzgesetz.



Na wenn schon so schlau, dann doch bitte ganz:

https://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz

Kurzfassung: Es ist kein eigenes Gesetz mehr, sondern wurde ins BGB integriert. Inhaltlich nahezu wortgleich. Details siehe Link.

Kopfschüttelnde Grüße
Klaus
@18 Hallo Detlef,

das sehe ich absolut genau so wie du.

Ich hatte per Mail einen Vortrag erhalten, welche Sortiermaschinen der Paketdienst einsetzt und dass die Spuren, die das Paket aufweist, normal wären.

Dem habe ich widersprochen, da man nicht wie ich lange Jahre in der Spedition gearbeitet haben muss um  zu erkennen, dass das Paket von oben zu schwer belastet und dadurch eingedrückt wurde. Wäre das in der Sortieranlage passiert, wäre das Paket automatisch aussortiert worden.

Nochmals an Alle:

Ich finde es sehr interessant, wer alles schon ähnliches erleben musste. Ich möchte niemand an den Pranger stellen und auch keine Namen nennen. Den Ärger sind die Herrschaften nicht wert. Mit diesem Faden würde ich gerne einen Beitrag zur Aufklärung leisten. Ich bin mir sicher, wenn der Versender mitliest erkennt er sich wieder und wartet nur auf eine Gelegenheit, den Faden zu unterbinden. Vielleicht erkennen sich auch andere wieder. Schön wäre es natürlich, wenn alle die Beiträge lesen und versuchen, daraus zu lernen.

Die Sachlichkeit empfinde ich als absolut vorbildlich.

Herzlichen Dank an Alle.

LG Claus
Hallo

ich habe ein beschädigtes Paket angenommen und bin auf meinen Kosten sitzen geblieben. Somit habe ich daraus gelernt und würde ein beschädigtes Paket nicht mehr annehmen.

Sollte die versendente Firma daraufhin in irgendeiner Weise dumm kommen, würde ich vom Kauf zurücktreten und gut ist. Und sofort eine Frist setzen bis wann mein Geld ( bei Vorkasse) auf meinem Konto sein muß.

Gruß Jochen
Aus den Informationen des TO meine ich entnommen zu haben dass es sich nicht um einen Kauf handelte.

@ ClausS:
Da du keine Details und Namen nennen willst, aber soviel um Unklarheiten und Annahmen zu vermeiden:
Ging es um eine Retoursendung einer Reparatur, ein Geschenk, doch Kauf, von privat, gewerblicher Versender...?
Hallo Jochen,

"Sollte die versendente Firma daraufhin in irgendeiner Weise dumm kommen, würde ich vom Kauf zurücktreten und gut ist. Und sofort eine Frist setzen bis wann mein Geld ( bei Vorkasse) auf meinem Konto sein muß. "

Das ist gelinde gesagt rechtlicher Unsinn.

Klaus, Du hättest besser Fernabsatzverträge geschrieben, denn dierser Begriff steht so im BGB.

Ansonsten ist das Thema doch eigentlich durch die Rechtssprechung dazu ausgelutscht. Wie eine Verbraucherzentrale die Allgemeinheit so wie oben von Klaus gepostet in die Irre führen kann, ist mir schleierhaft, denn nur der erste Halbsatz trifft zu. Die offensichtliche Beschädigung ist beim Zusteller zu reklamieren, dieser hat sie schriftlich zu bestätigen (dafür haben alle entsprtechende Vordrucke). Ein generelles Recht zur Verweigerung der Annahme gibt es nicht.

Nur wenn es ausreichende Hinweise dafür gibt, dass die äußere Beschädigung auch Einfluss auf den verpackten Inhalt genommen hat, ist in diesem Ausnahmefall die Zurücksendung an den Absender das Mittel der Wahl.

Hartnäckig weiterverbreitet wird immer noch, dass der Unternehmer immer die Kosten der Rücksendung zu übernehmen habe. Ein Blick in den § 357 Absatz 6 bringt da Aufklärung.

(Klaus, komm doch mal wieder zum Stammtisch)

Gruß

Norbert
Zitat - Antwort-Nr.: 19 | Name: Klaus

Na wenn schon so schlau, dann doch bitte ganz


Ich erkenne voller Ehrfurcht, da kann ich nicht mithalten.
@22 Hallo Der_Didi,

dazu hatte ich schon folgendes geschrieben:

Zitat - Antwort-Nr.: 14 | Name: ClausS

Der Inhalt ist mein Eigentum, ich hatte es zur Prüfung auf Reparaturmöglichkeiten eingeschickt. Vor dem Rückversand hatte ich eine Pauschale inkl. Porto per Vorkasse bezahlt



LG Claus
@23 Hallo Berry,

mir ist dein Bezug zum ehemaligen Fernabsatzgesetz nicht ganz klar.

Der Transport ist doch ein Geschäft zwischen 2 gewerblichen Unternehmern, dem Versender und dem Paketdienst. Ich als Empfänger bin, zumindest meiner Einschätzung nach, nicht an diesem Geschäft beteiligt. Es sei denn, ich hätte einen Paketdienst zur Abholung hingeschickt.

Oder sehe ich das falsch?

Die Zusteller nehmen, so habe ich es jedenfalls beobachtet, das Paket wieder mit und hinterlegen es an der nächstgelegenen Filiale. Den Zustellern ist es meines Wissens nicht erlaubt, eventuelle Schäden zu quittieren und damit zu akzeptieren. Die Schnittstellen werden von den Paketdiensten sehr genau vorgegeben.

LG Claus
Hallo Norbert,

alles zu Thema Fernabsatzverträge greift hier wohl nicht, siehe @ 14 und nochmal @25.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Die offensichtliche Beschädigung ist beim Zusteller zu reklamieren, dieser hat sie schriftlich zu bestätigen (dafür haben alle entsprtechende Vordrucke). Ein generelles Recht zur Verweigerung der Annahme gibt es nicht.


Richtig ist das die offensichtliche Beschädigung beim Zusteller zu reklamieren ist, ging hier aber gar nicht da das Paket in einer entsprechen vertraglichen Station zur Abholung hinterlegt wurde.
Dort wurde dann ja auch die Beschädigung von Claus reklamiert.

Schriftlich bestätigen, muß der Zusteller nichts, wird er auch nicht, jedoch einen entsprechenden Vermerk auf dem Paket machen, auch ist mit nicht bekannt das es entsprechende Vordrucke bei den Dienstleistern gibt.

Was es definitiv nicht gibt ist eine generelle Pflicht zur Annahme, daher ist es jedem freigestellt eine Sendung nicht anzunehmen. Wie ein Versender darauf reagiert ist eine andere Geschichte.

Gruß Detlef
Hallo Claus mit C,

ein Bezug zum alten Fernabsatzgesetz ist bei Deinem Vorgang spätestens nach Deiner Klarstellung absolut nicht herzustellen. Ich hatte aber auch den anderen Klaus, den mit K aufgrund seiner Bemerkung gemeint.


Zitat: Der Transport ist doch ein Geschäft zwischen 2 gewerblichen Unternehmern, dem Versender und dem Paketdienst. Ich als Empfänger bin, zumindest meiner Einschätzung nach, nicht an diesem Geschäft beteiligt. Es sei denn, ich hätte einen Paketdienst zur Abholung hingeschickt.

Richtige Einschätzung, die aber nicht ins Schwarze trifft, weil die vertragliche Vereinbarung zwischen Dir und dem Unternehmer unbeachtet bleibt.


Er Schuldet Dir den Transport zu Dir, diese Schuld erfüllt er mit Hilfe des P-Dienst.
Du schuldest die Annahme, womit auch die Frage von Detlef beantwortet wäre.
Eine grundlose Verweigerung löst Annahmeverzug aus.

@ Detlef

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Richtig ist das die offensichtliche Beschädigung beim Zusteller zu reklamieren ist, ging hier aber gar nicht da das Paket in einer entsprechen vertraglichen Station zur Abholung hinterlegt wurde.
Dort wurde dann ja auch die Beschädigung von Claus reklamiert.



Mir ist nicht klar, welche Funktion/Stellung die Station hat. Gehört sie zum Lager von Claus oder gehört sie zum Lager des Dienstes. Bedient man sich der Paketshops oder gar nur der Boxen, hat man im Schadenfall immer ein etwas größeres Beweisproblem.

DHL bietet übrigens zum Download ein Schadenformular an. Die Zusteller haben die aber auch, weis ich von einem Freund.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Schriftlich bestätigen, muß der Zusteller nichts

Sehe ich unter Verweis auf vertragliche Nebenpflichten anders.Ist aber auch in seinem Interesse, sonst wartet er so lange, bis das Paket in seinem Beisein ausgepackt ist. Mag von denen bei dem Zeitdruck keiner -  egal welcher Dienst.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Was es definitiv nicht gibt ist eine generelle Pflicht zur Annahme, daher ist es jedem freigestellt eine Sendung nicht anzunehmen. Wie ein Versender darauf reagiert ist eine andere Geschichte.



Korrekt, aber s. Annahmeverzug - vielleicht hätte ich vorher schreiben sollen das es das gennerelle Recht zur folgenlosen Annahmeverweigerung nicht gibt. Wäre präziser gewesen.

Gruß

Norbert
@28 Hallo Berry,

danke für die Klarstellung. Man muß verschiedene Möglichkeiten differenziert betrachten.

Zitat - Antwort-Nr.: 28 | Name: Berry

Er Schuldet Dir den Transport zu Dir, diese Schuld erfüllt er mit Hilfe des P-Dienst.
Du schuldest die Annahme, womit auch die Frage von Detlef beantwortet wäre.
Eine grundlose Verweigerung löst Annahmeverzug aus



Das sehe ich auch so. Der Paketdienst agiert hierbei als Erfüllungsgehilfe des Versenders. Ich als Empfänger sehe mich nur in der Pflicht der Annahme der Sendung, wenn sie den Anforderungen entspricht, d.h. wenn ich die Sendung überhaupt erwarte oder ****unbeschädigt**** Wer der Verursacher der Beschädigung ist, spielt für mich keine Rolle, das muss der Auftraggeber mit seinem Erfüllungsgehilfen klären.

Einen weiteren Hinweis, den ich bisher nicht für relevant hielt. Die Sendung wurde am Vortag von meinem Nachbarn bereits wegen der Beschädigung annahmeverweigert. Ich bekam eine Benachrichtigung des Zustellers und habe das Paket dann in der Agentur des Paketdienstes in Augenschein genommen.

Das Formular der DHL im Internet kenne ich. Das muss, meiner Einschätzung nach, vom Auftraggeber ausgefüllt und an DHL übermittelt werden. Daher bekam der Versender von mir eine Mail, damit er die Fristen zur Meldung des Schadens einhalten kann. Das waren früher mal 14 Tage, wie das heutzutage ist, weiß ich nicht mehr. DHL würde das Formular von mir auch nicht akzeptieren, da mit mir kein Vertragsverhältnis besteht. Das Formular basiert anscheinend auf den AGB, die ich als Empfänger aber nicht akzeptiert habe, bzw. akzeptieren muß.

So habe ich es mal in meiner kaufmännischen Ausbildung gelernt.

LG Claus

Edit: PS: Mir ist soeben ein krasser Schreibfehler aufgefallen. Das neu eingefügte Wort habe ich mit 4 Sternen davor und danach gekennzeichnet

Hallo zusammen,


aus meiner Erfahrung heraus: Der Zusteller kann sehr wohl ein Paket als äußerlich beschädigt angenommen quittieren lassen. Unser Stammzusteller der DHL in unserer Firma macht das ggf. sogar von sich aus. Werden viele wohl nicht gerne machen, kann mir vorstellen, daß das noch einen Rattenschwanz für den Zusteller bedeutet (sicher erst recht interessant, wenn der Zusteller der deutschen Sprache kaum mächtig ist...).

Warum das im Paketshop/Agentur nicht gehen soll geht mir nicht recht ein - ist ja auch eine Form der Paketzustellung.

Wichtig ist auch, wie die Annahmeverweigerung seitens des Zustellers / der Agentur aufgenommen wird. Deshalb finde ich es wichtig sich dies zumindest in der Agentur bestätigen zu lassen. Wird hier falsch deklariert, so ist dann ganz schnell der verweigernde Empfänger der Schuldige - auch wenn er nichts dafür kann. Nur mach das dann dem Versender bzw. dem Paketdienst klar. Für den Paketdienst hat die Aussage seines Beauftragten die absolute Priorität, und wenn sie noch so falsch ist.
In diesem Fall:... viel Spaß! ... Und zwar für alle Beteiligten.

Und noch allgemein dazu:
Es ist zwar recht und gut, wenn hier auf Recht, Gesetz und AGB verwiesen wird, ausgeliefert ist man jedoch absolut seinem Gegenüber vom Paketdienst. Und nicht selten sind die seeeeehr lustlos bzw. unwissend und weigern sich dann schlicht und ergreifend. Da hat man dann als "Kunde" absolut die A-Karte gezogen.


Viele Grüße
Christian Strecker

PS @Claus
Wegen Schadens/Verlustmeldung: Da hast Du absolut recht. DHL erkennt solche Meldungen VOM EMPFÄNGER nicht an, das muß der Versender ausführen.
Hallo Christian,

absolut richtig. Man wollte mir weismachen, oder es war tatsächlich so, dass der Paketdienst das Paket mit dem Vermerk "Falsche Adresse" zurückgegeben hat.

Das sind Fehler, die in dem Ablauf passieren (müssen), weil es einfacher ist. Da der Auftraggeber allerdings eine Information von mir hatte, sollte das nicht vorkommen. Es sind einfach zu viele Zwischenstellen beteiligt, die durchaus Fehlerquellen sind.

Übrigens, Ursache des Ganzen war ein Problem mit einer Minitrix Lok, welches ich nicht selbst beseitigen wollte. Näheres dazu könnt ihr gerne hier nachlesen

http://www.herimo.de/Board/viewtopic.php?f=17&t=4006

Da steht auch die Vorgeschichte drin und die erste Mail, natürlich neutralisiert.

Mittlerweile ist das Ding gelaufen, da ich meine Lok wiederhabe. Der Versender hat mir den Betrag auf ein "Kundenkonto" gutgeschrieben, das ich allerdings nicht mehr will. Wie er das buchhalterisch macht ist mir ein Rätsel, kümmert mich aber nicht weiter

LG Claus
Hallo Claus,


eben das ist ja das Blöde an der Sache. Eigentlich hat der Versender keinen Fehler gemacht und Du als Empfänger ja auch nicht. Der Fehler liegt dazwischen bei DHL, da dreht sich die Windmühle, gegen die Du jetzt ankämpfen müßtest - der Versender allerdings auch.

Den ganzen Tonfall hin- und her zwischen Versender und Dir - nun, das ist dann "Privatsache".

Das ist nun heute leider so, daß die ganzen Paketfirmen durchaus unkorrekt und unzuverlässig arbeiten und dann wenns ums Abwiegeln geht auch noch am längeren (Beweis)Hebel sitzen. Hier einfach nur auf den Versender zu zeigen mag rechtlich ja ganz in Ordnung sein, aber in der Ralität kann der da oft auch nicht viel ausrichten, wenn der Paketdienst abblockt. Wenn dann er evtl. Zusatzkosten auf seine Kappe nimmt geht dann auch eher in Richtung Kulanz. Kann mir Vorstellen, daß sich für Dich als Empfänger das blöd anhört, aber einfach mal von Versenderseite aus betrachtet, denn der sitzt auf 12,00 € Rückportokosten - für die er auch nichts kann.
Seine einzige Alternative wäre wohl auch Annahmeverweigerung und Deine Loks wären dann im Nirvana bei DHL. Was soll er machen, wenn der Zusteller vor seiner Nase steht und drängt, weils ihm "pressiert".


Viele Grüße
Christian Strecker
Hallo Christian,

eigentlich hat keiner einen Fehler gemacht - es ist ein Unfall passiert. Gegen Unfälle kann man sich versichern. Nur muss man sich eben auch an seine Versicherung wenden, die tritt weder von selbst, noch automatisch ein.

In der heutigen Tempowelt bleibt keine Zeit für Korrektheit, der vermeintlich Schwächste bleibt auf der Strecke. Daher habe ich die Geschichte durch Bezahlung der Forderung aufgelöst, der Volksmund sagt wohl "Der Klügere gibt nach". An der Geschichte hätte keiner was gewonnen.

Bei einem Neukauf wäre ich mit Sicherheit vom Kauf zurückgetreten, dann wäre der Versender der Schwächere gewesen. Zielführend ist das nicht, aber Usus.

Auch sieht man bei dieser Geschichte, dass Recht haben und Recht bekommen zwei paar Stiefel sind

Ich glaube auch nicht, dass er ein Recht auf Verweigerung der Rücksendung hat, das kann ich nicht beurteilen.

Wenn der Zusteller an der Tür steht und Stress macht, schicke ich ihn wieder weg. Das hat einer Mal erlebt, seitdem kommen wir bestens miteinander aus.

LG Claus
Moin Claus,

um Deine Eingangsfrage zu beantworten: Ich hätte das Paket im Beisein des Zustellers bzw. in Deinem Fall, der ja noch besser ist, im Beisein des Mitarbeiters im Paketshop geöffnet. Dann siehst Du direkt: Fehlt die Lok, wenn nein, ist sie oder die OVP beschädigt. Beides war nicht der Fall, zack wäre die Sache erledigt gewesen. Wenn doch was wäre, dokumentiert das die Dame im Shop, Du nimmst die beschädigte Lok nach Hause, schickst einige Fotos der Verpackung, der Lok etc. an den Absender und bittest ihn, bei DHL einen Versicherungsfall daraus zu machen.

Recht hin oder her, Annahmeverweigerung ist keine gute Lösung. Zumal es ja Deine eigene Lok war und keine neue Bestellung oder dergleichen.

Hoffe für Dich, Du bekommst die Lok noch zum Laufen

Grüße
Alex
Hallo Alex,

hört sich pragmatisch an, im Nachhinein zumindest.

Wäre die Lok, die übrigens in der OVP war, beschädigt gewesen, hätte ich die A....karte gehabt und wäre auf einem Häufchen Schrott sitzengeblieben

Die Lok läuft ja, allerdings viel zu langsam und ich bekomme sie über die Decodersteuerung nicht schneller

LG Claus
Hallo Claus,

du hattest doch von dem Zusteller eine Benachrichtigung, da sollte die Paketnummer drauf stehen.
Gibt die doch mal in das System von DHL ein. Da solltest du dann erkennen was als Grund angegeben wurde warum das Paket zurück ging.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Man wollte mir weismachen, oder es war tatsächlich so, dass der Paketdienst das Paket mit dem Vermerk "Falsche Adresse" zurückgegeben hat.


Ist das so vom Zusteller angegeben wurde läge definitiv ein Fehler beim Zusteller vor.

Ansonsten könnte das wohl auch ein Schutzbehauptung / dumme Ausrede des Versenders sein.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Einen weiteren Hinweis, den ich bisher nicht für relevant hielt. Die Sendung wurde am Vortag von meinem Nachbarn bereits wegen der Beschädigung annahmeverweigert.


Der Nachbar ist gut zu verstehen, aber kann dir jetzt auch als Zeuge dienen, das das Paket beschädigt war.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

eigentlich hat keiner einen Fehler gemacht - es ist ein Unfall passiert. Gegen Unfälle kann man sich versichern. Nur muss man sich eben auch an seine Versicherung wenden, die tritt weder von selbst, noch automatisch ein.


So einfach ist es leider nicht. Zum einen ist natürlich ein "Unfall" passiert, aber die Frage des Paketunternehmens ist auch wie die Verpackung an sich war, das bezieht sich auf die Außenverpackung, wie auch auf die Innenverpackung, die wird oft stiefmütterlich behandelt und ist all zu oft unzureichend oder gar falsch ausgewählt. Und dann trifft das den Versender. Ohne das Paket selber in den Fingern zu halten werde ich aber keine Prognose dazu tätigen.

Hallo Christian,
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

aus meiner Erfahrung heraus: Der Zusteller kann sehr wohl ein Paket als äußerlich beschädigt angenommen quittieren lassen. Unser Stammzusteller der DHL in unserer Firma macht das ggf. sogar von sich aus. Werden viele wohl nicht gerne machen, kann mir vorstellen, daß das noch einen Rattenschwanz für den Zusteller bedeutet


Solange der Inhalt ok ist, und es im nachhinein keine Problem gibt, ist der Zusteller fein raus, stellt sich aber später heraus, das der Inhalt nicht ok ist, dann hat der Zusteller das Problem an der backe und kann sogar für die Beschädigung gerade stehen müssen, da ist jeder Zusteller zu verstehen der da nichts quittiert.
Wenn das euer Stammzusteller macht, ist das eine kulante Leistung seinerseits, haut den aber dann auch nicht zum dank mal in die Pfanne wenn es später Probleme gibt.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Eigentlich hat der Versender keinen Fehler gemacht


wie ich schon ober geschrieben habe, kommt auf die Verpackung.

Hallo Alex,
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Ich hätte das Paket im Beisein des Zustellers bzw. in Deinem Fall, der ja noch besser ist, im Beisein des Mitarbeiters im Paketshop geöffnet.


darauf hast du keinen rechtlichen Anspruch, wenn es Dir durch ein wenig nette Überzeugungsarbeit gelingt deinen Gegenüber dazu zu bekommen ist das natürlich ein gescheiter Lösungsansatz, und für viel Fälle, wo ein Paket ein "wenig verformt" ist ein schnelle Lösung für alle.

Nochmal Claus,

zum Problem mit der Lok, wie verhält die sich denn wenn du den Decoder noch mal raus nimmst und mit Analogstecker rein analog fährst?
Gereinigt und von alten Fett ist die Lok? Hatte ich mal bei einer MTX Lok, gekauft und alle wunderbar, dann lag die Lok längere Zeit nur in der Schachtel. Und als ich dann die auf die Gleise setzte ging fast gar nichts, war total überfettet und damit schon fast festgeklebt.

Gruß Detlef
Hallo Detlef,

gute Idee mit der Sendungsnummer. Der Versender hat mir das Paket in einem neuen Paket zurückgeschickt, da steht die Sendungsnummer noch drauf. Dike Benachrichtigung von der Annahmeverweigerung meines Nachbars habe ich nicht mehr. Es ist nur im Hobbyraum, da komme ich gerade nicht hin.

Zum Thema Verpackung: Der Versender hat mich extra darauf hingewiesen, dass er genau das Paket verwendet hat, welches ich ihm zugeschickt habe. Wahrscheinlich um bei mir ein Schuldgefühl zu erzeugen und mir indirekt zu sagen, ich hätte ihm besser einen stabileren Karton geschickt.

Zur Lok:

Normalerweise nehme ich mir die Lok selbst vor, gerade um die von dir genannten Ursachen zu prüfen. Bei der vermaledeiten Lok, die eine neue Platine mit mtc14 Schnittstelle hat, müsste ich einige Drähte ablöten, um die Platine abnehmen und an den Motor kommen zu können. Ab hätte ich die Drähte bekommen, mit dem Wiederanbringen ist es so eine Sache. Da habe ich eine schlechte Erfahrung mit der Lok eines anderen Herstellers gemacht und das war eine teure Reparatur. Bei meinen mittlerweile fast 300 Loks habe ich eine solche Konstruktion noch nie gesehen. Die Fahreigenschaften fielen mir erst auf, als ich die Lok im TrainController einmessen wollte und gesehen habe, dass sie die Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h nicht erreicht. Es handelt sich um das Lokomotion-Doppel 185 Paket. Die Zwillings-Lok läuft einwandfrei.

Danke für deine Hilfestellung.

LG Claus  
Hallo Claus,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Zum Thema Verpackung: Der Versender hat mich extra darauf hingewiesen, dass er genau das Paket verwendet hat, welches ich ihm zugeschickt habe. Wahrscheinlich um bei mir ein Schuldgefühl zu erzeugen und mir indirekt zu sagen, ich hätte ihm besser einen stabileren Karton geschickt.


Tja, was soll ich dazu sagen.
Es ist nun mal so das Verpackung Geld kostet und da gerne versucht wird zu sparen, zum einen wir da eine Verpackung verwendet die nicht für die verwendete Ware geeignet ist, zum andern wird auch gerne ein Verpackung mehrmals verwendet. Und mit Klebeband wird da auch gerne gegeizt.
Und wen die Verpackung die du verwendest hast unbeschädigt angekommen ist, dann heißt das nicht auch automatisch das das auch dem Rückweg auch so gewesen sein muß.

Abers setzen wir mal voraus das die Verpackung dafür an sich auch noch geeignet war, dann ist es ein Transportschaden gewesen, und da kommt es dann darauf an wie (versichert oder nicht versichert) versendet wurde. Dem zufolge kann der Versender den Schaden auch bei dem Dienstleister gelten machen oder muß ihn selber tragen.

Ich bin auch gerade auch eine Wiederspruch - wohl seitens des Versenders gestoßen - wenn ich das richtig deute was du geschrieben hast:
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Er meint, ich hätte die Sendung annehmen müssen, da ersichtlich war, dass der Inhalt unbeschädigt sei.


vs.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Man wollte mir weismachen, oder es war tatsächlich so, dass der Paketdienst das Paket mit dem Vermerk "Falsche Adresse" zurückgegeben hat.


was sagt denn da der Firmeninhaber dazu:
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Als sich der Inhaber dann eingeschaltet hat ging es dann richtig zur Sache. Ob er es nicht besser weiß oder ob es Methode hat weiß ich nicht und will ich auch nicht thematisieren.


Der Versender wird doch wohl gesehen haben wie das Paket aussah als es zurück kam.

Da er dir den Karton in einen anderen gepackt hat, kannst du erkennen was der Zusteller für einen Vermerk auf das Paket gemacht hat. Ist doch schön das du die Beweismittel hast.
Keine Zustellung wegen falscher Adresse
oder
Verweigert wegen Beschädigung

Gruß Detlef
Hallo Detlef,

der Zusteller hat nur den Vermerk der vergeblichen Zustellung auf dem Karton angebracht. Die Poststelle, durch meinen Link auf meinem Beitrag im Nachbarforum dürfte nun bekannt sein, dass es DHL ist, hat ein Benachrichtigungslabel angebracht. Weiterhin wurden 2 Knallorangene Label mit dem Aufdruck "Zurück" angebracht und zwar so, dass meine Anschrift nicht mehr zu lesen war, wohl die Anschrift des Versenders, und insgesamt 3 Label, die die aufgerissenen Stellen verschlossen haben.

Während der verschiedenen Mail Kommunikationen hat sich der Versender mehrmals widersprochen, so wie es ihm gerade am Einfachsten erschien. Warum wird er selbst hoffentlich wissen. Er hat mir sogar geschrieben, dass ich ein anderes Paket beschreiben würde als er vor sich liegen hat. Dabei entspricht das Paket ziemlich genau meiner Erinnerung.

Ich mache die Einträge hier während der Arbeit mit einem Ohr am Telefon, Headset sei Dank. Ich gehe nachher mal hoch und schaue nach der Sendungshistorie über die Paketnummer.

LG claus
Hallo,

ich habe die Daten mal in der Sendungsverfolgung nachgeschaut. Da ist wohl tatsächlich was schiefgelaufen, weil laut System habe ich die Sendung am 29.9. abgeholt und am 30.9. die Annahme verweigert. Ihr könnt den Anhang hoffentlich sehen?

Irgendwie habe ich den Eindruck, dass hier gewaltig der Wurm drinsteckt. Es wurde wohl mit einer Mehrheit von 2 Stimmen, bei 1 Gegenstimme entschieden, dass ich dabei der Dumme bin

LG Claus

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Also Claus,


das hätte ich schon wirklich nicht von Dir gedacht! Holst am 29. das Paket ab, reißt es auf und bringst es am 30. wieder zurück, weil es beschädigt ist. tststs...


Viele Grüße
Christian
Hallo Christian,

musst ja nicht alles gleich an die große Glocke hängen....

Ich werde mich fürchterlich in deinem Neuheiten Thread rächen......wart's nur ab

LG Claus
Hallo Claus,

mach dir unbedingt mal ein Ausdruck von der Ungereimtheit. Wer weiß ob du den noch mal brauchen kannst.
Abgeholt ist abgeholt, und kann nicht einen Tag später zurück gebracht und verweigert werden.

Das sieht jetzt für mich so aus als ob die Person in dem DHL Vertragsniederlassung Mist mit irgendwelchen eingaben gemacht hat.gemacht hat.

Vielleicht sollte der Versender mal überlegen mit einem anderen logistikunternehmen zu arbeiten.

Gruß Detlef
Moin Detlef,

ich denke, deutlich mehr Entspannung wäre hier vonnöten. Die Sache an sich ist doch längst erledigt. Wieso dann Ausdrucke? Anderes Logistikunternehmen, weil einer der unterbezahlten Sachbearbeiter versehentlich einen falschen Knopf gedrückt hat, der aber keinerlei Konsequenzen hat? Lasst mal die Kirche im Dorf.

Gruß
Alex
Hallo Detlef,


... und wer sagt, daß es bei anderen besser läuft.

Meine Erfahrung: DHL ist der Einäugige unter den Blinden.

Also in der Hinsicht würde ich es auch mit Alex halten: Scheiseglaffa - nächts moi paß' I bessa auf.


Viele Grüße
Christian
@43 Hallo Detlef,

nach etwas Überlegung ist mir eine Möglichkeit eingefallen:

- der erste Eintrag bestätigt meine Anwesenheit
- der zweite Eintrag ist eine Aktion, die in der Öffentlichkeit nicht angezeigt wird
- der dritte Eintrag wurde von dem  Fahrer/Boten gemacht, der das Paket in der Agentur am nächsten Tag wieder abgeholt hat. Ob er das richtig oder falsch abgescannt hat....das weiss nur jemand, der sich mit den Systemen direkt auskennt.

Meine Version von Christians Fazit:

Dumm gloffa, der nemme (ich kann koi boarisch)

LG Claus
Hallo Alex,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

ich denke, deutlich mehr Entspannung wäre hier vonnöten.


ich bin da mal absolut entspannt.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Wieso dann Ausdrucke?


ich glaube, das der Claus mich da vielleicht verstanden hat, von einem andern erwarte ich das jetzt in dem Zusammenhang nicht.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

weil einer der unterbezahlten Sachbearbeiter versehentlich einen falschen Knopf gedrückt hat, der aber keinerlei Konsequenzen hat?


ich sehe das schon Konsequenzen, ein verärgerter Empfänger und dann wohl auch ein verärgerter Versender, die beide einen Mehraufwand und Kosten haben die vermutlich das Versandunternehmen tragen musste, sofern da auch ein Fehler in der Eingabe gemacht wurde

Vielleicht können wir das ja mal bei nächsten Stammtisch in Düsseldorf näher erörtern, ich wollte da eigentlich in 2 Wochen da sein

Hallo Christian,
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Meine Erfahrung: DHL ist der Einäugige unter den Blinden.


So mach halt jeder andere Erfahrungen.

Hallo Claus,

die Einträge sind etwas kurios
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

- der erste Eintrag bestätigt meine Anwesenheit
- der zweite Eintrag ist eine Aktion, die in der Öffentlichkeit nicht angezeigt wird
- der dritte Eintrag wurde von dem  Fahrer/Boten gemacht, der das Paket in der Agentur am nächsten Tag wieder abgeholt hat. Ob er das richtig oder falsch abgescannt hat....das weiss nur jemand, der sich mit den Systemen direkt auskennt.



"29.9. 15:05" - warum sollte der Eintrag in dem System dein Anwesenheit bestätigen, nach diesen Eintrag hast du das Paket angenommen, zumindest wurde das Paket so im System erfasst.
"29.9. 15:06" - der Eintrag ist merkwürdig - für mich hat das den Anschein, das die die Person in der Filiale nicht wußte was sich eingeben sollte als du gesagt hast das das Paket beschädigt ist und du die Annahme verweigerst.
"30.9. 15:34" - erst einen Tag später wird das Paket als verweigert im System erfasst. es ist möglich das das erst der Paketbote bei der Abholung so eingegeben hat.

danach wird es noch mal Merkwürdig:

4 Einträge das das Paket in Startzentrum (Speyer), Zielzentrum, Paketzentrum und dann wieder im Startzentrum (jeweils Bruchsal) erfasst wurde. Da passt was von der zeitlichen Erfassung überhaupt nicht.
ich kann auch verstehen das du nicht den ganzen Verlauf hier einstellst, man könnte erkennen wer der Absender ist

Gruß Detlef
  
Hallo!

Ich arbeite für einen nahmhaften Internetanbieter  und Versender und kann nur sagen, das es bei "uns" reicht, das man die Annahme verweigt.

Einen Zettel,"Annahme verweigert" befestigen "wir" dann auf dem Paket. Grund muss der Kunde nicht nennen.

Wurde die Sendung schon vorher z.B. telefonisch vorher storniert, erscheint das Ziel nicht mehr im Scanner, man hat aber das Paket /Päckchen noch häufig im Zustellfahrzeug.. Manchhmal gibt´s auch schon ein Hinweis im Scanner.

Bei recht starken Beschädigungen kommt das Päckchen bei "uns" auch schon nicht mehr in den Versand und in die Hände des Zustellers. Es wird dann ggf. umgepackt und auf ggf., dabei sichtbare Schäden geprüft und käme erst dann mit einer ordentlichen Verpackung, wieder in die Zustellung.

Gruß
thomas.splittgerber, berlin
Hallo,
ganz Klasse steht man als Empfänger da, wenn der liebe Nachbar (ernst gemeint !) aus Gutmütigkeit das (nicht ganz so offensichtlich) beschädigte Paket entgegennimmt und unterschreibt. Fehlt dann der Inhalt, so wie bei mir geschehen, dann sind Händler und DHL tiefenentspannt und man bleibt (trotz Anzeige gegen unbekannt) auf seinen "vorbezahlten" Kosten sitzen.
Frage mich wie das bei Versand an eine DHL-Postbox aussieht. Wenn ich da das Fach mit meiner ID öffne habe ich das Paket auch ohne Prüfung angenommen und der Gefahrenübergang ist erfolgt.

-> Versandhandel ist und bleibt ein Risiko und man muss Kosten / nutzen abwägen.

Gruß
Martin
Hallo zusammen,

gestern kam bei mir wieder ein beschädigtes Paket an, allerdings kein Modellbahnartikel und nicht DHL. Der Zusteller wies mich auf die Beschädigung hin und fragte mich, ob ich das Paket dennoch annehmen wollte. Wir verständigten uns auf eine Annahmeverweigerung, die ich dann auf dem Lesegerät quittierte.

Als ich kurz darauf beim Versender anrief lag die Information schon vom Paketdienst vor und Ersatz wird geliefert, sobald das beschädigte Paket dort eingetroffen ist.

So stelle ich mir eine Schadensabwicklung vor. Was ich mit dem Lieferanten aus dem Thema erleben durfte darf jeder für sich kategorisieren, wie er es für richtig hält.

LG Claus
Hallo zusammen,
meine Erfahrung zeigt, dass es auch stark vom einzelnen Mitarbeiter vor Ort abhängt, wie gut oder schlecht Zustellung und Schadensmanagement funktionieren. Allerdings schon mit der Tendenz, dass bei Unternehmen, die Ihre Mitarbeiter extrem schlecht bezahlen und behandeln auch die Service-Qualität entsprechend ist.

Mein letzter Fall war eine Lieferung aus dem Ausland per DPD (für mich das rote Tuch unter den Paketdiensten schlechthin - an meine Privatadresse hatte ich in den letzten Jahren eine 100% Fehlerquote, ob Paket verloren, einfach im Freien abgestellt und Unterschrift gefälscht oder direkt als nicht abgeholt retourniert - es war alles dabei). In meinem Fall ging es nicht um Modellbahn, sondern Getränke, die hier nicht zu haben sind und die ich wegen der ständigen Probleme mit DPD schon gezielt an die Arbeit habe schicken lassen. Die Sendung war beschädigt, der Schaden auch in einem Schadensbericht dokumentiert.

Der Fahrer hat sich allerdings geweigert, mich den Schadensbericht einsehen zu lassen, das wollte er nur gestatten, wenn ich das Paket annehme. Als ich ihm sagte, er solle es halt wieder ins Depot mitnehmen, damit ich mit denen den Fall klären kann, hat er auch das verweigert und konnte dann plötzlich überhaupt kein Deutsch mehr.

Letztlich hat er dann doch eigenmächtig eine Annahmeverweigerung eingetragen und nur durch meine sofortige Intervention beim Depot wurde das Paket noch aufgehalten...

Die DHL ist eines der wenigen Unternehmen, wo man Transportschäden bei sichtbar beschädigter Verpackung auch nachträglich noch melden kann (so sie das nicht mittlerweile geändert haben). Sofern ein Paket in die Filiale geht, würde ich schon wegen der Beweisbarkeit ebenfalls das Paket in der Filiale im Beisein eines Mitarbeiters öffnen, auch wenn ich dazu annehmen muss - zumindest wenn es von privat kommt. Den Schaden kann ich trotzdem noch melden.

Dumm ist es allerdings, wenn Pakete einfach in die nächstgelegene Packstation geschafft werden - da hat das Abholen dann einen gewissen Wundertüten-Effekt...

Viele Grüße,
Torsten

Gruß,
Torsten
@52 Hallo Torsten,

deine Erfahrung kann ich nur bestätigen. Da ich in einer unter 5000 Seelen Gemeinde wohne kennt man sich mittlerweile und die Paketdienste haben bei uns, zum Glück, eine recht niedrige Fluktuation. Die Zusteller wissen, bei wen sie Pakete hinterlegen können. Sie wissen auch genau, wann jemand da ist, da sie mittlerweile wissen, wem welches Auto auf dem Parkplatz gehört. Von der Seite her kann und will ich mich nicht beklagen.

Wir hatten mal einen besonders schlauen, der alle Pakete der Nachbarn gleich bei mir abgeben wollte. Dem musste ich sozusagen "Den Marsch blasen", seit einer ganzen Weile schon hat eine Kollegin die Tour übernommen. Die hat es im Griff und kann nur positiv erwähnt werden. Arbeitet für DPD. Mit den anderen bin ich auch zufrieden, zumindest mit dem Stammpersonal.

Mit Packstation habe ich keine Erfahrung, ist wohl der Nachteil vom Dorf. Die Postagentur ist 2 km weg, die nächste Packstation ca. 10 km. Bei der Konstellation ist die Entscheidung leicht.

LG Claus
Hallo,

bei uns hat neulich der Postzusteller gewechselt, der neue ist, gelinde gesagt, eine Pfeife. Unsere alte Postfrau hat mit allen Leuten, die sie getroffen hat, kurz geschwatzt, dementsprechend kam die Post manchmal erst 16 oder 17 Uhr. Damit kann ich leben, sie kannte so ziemlich _alle_ Leute an ihrer Route und wusste, dass es für uns in Ordnung ist, wenn sie kleine Pakete selber unterschreibt und in unseren großen Briefkasten einwirft - an einem Einfamilienhaus geht sowas^^. Der neue Zusteller hatte neulich auch so ein Paket und klingelte bei uns. Nun dauerte es ein paar Sekunden, bis ich den Dremel weggelegt hatte und die zwei Etagen vom Dachgeschoss nach unten gerannt bin. Da stand er schon bei den Nachbarn, schaute verdutzt und meinte "Sie sind ja doch da."...

Grüße,
RF
Hallo Claus,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Der Zusteller wies mich auf die Beschädigung hin und fragte mich, ob ich das Paket dennoch annehmen wollte.


Gab es die Möglichkeit hinein zu schauen und den Inhalt so zu prüfen?
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Wir verständigten uns auf eine Annahmeverweigerung,


sichere Seite
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

die ich dann auf dem Lesegerät quittierte.


gibt es nicht bei jedem Unternehmen
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Als ich kurz darauf beim Versender anrief lag die Information schon vom Paketdienst vor und Ersatz wird geliefert, sobald das beschädigte Paket dort eingetroffen ist.


das du dich beim Versender meldest sollte auch so sein,
das er die Information schon hatte  ist man nicht verkehrt.
Das es erst Ersatz schickt wenn das beschädigte Paket zurück ist, ist auch verständlich

Hallo Torsten,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Die Sendung war beschädigt, der Schaden auch in einem Schadensbericht dokumentiert.
Der Fahrer hat sich allerdings geweigert, mich den Schadensbericht einsehen zu lassen, das wollte er nur gestatten, wenn ich das Paket annehme.


Damit hat ein Fahrer an sich nichts zu tun. wenn eine Beschädigung als solch erfasst wurde, sollte das auf dem Paket vermerkt sein, ein Zusteller wird darüber aber keine Informationen mit auf die Tour bekommen, dar kann dir gar nichts dazu sagen.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Als ich ihm sagte, er solle es halt wieder ins Depot mitnehmen, damit ich mit denen den Fall klären kann, hat er auch das verweigert und konnte dann plötzlich überhaupt kein Deutsch mehr.


Zu dem Verhalten des Zustellers sage ich dann man besser nichts mehr, sonst wird das von Ismael gelöscht
Allerdings
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Letztlich hat er dann doch eigenmächtig eine Annahmeverweigerung eingetragen


wieso eigenmächtig? Du hast doch gesagt das du das Paket wegen einer Beschädigung nicht annehmen möchtest.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

nur durch meine sofortige Intervention beim Depot wurde das Paket noch aufgehalten...


Kontakt mit dem Transportunternehmen ist nicht verkehrt, aber bei DHL kannst du das vergessen.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Die DHL ist eines der wenigen Unternehmen, wo man Transportschäden bei sichtbar beschädigter Verpackung auch nachträglich noch melden kann


aber wenn dann sehr schwierig
bei Packstationen habe ich das hier gefunden
https://www.dhl.de/de/paket/pakete-empfangen/packstation/faq.html

auf alle Fälle das Paket nicht öffnen - gilt auch wenn der Nachbar es angenommen hat - und damit zu nächsten Postfiliale, ob da auch eine der kleinen im Auftrag arbeitenden Postagenturen die irgendwo mit in einem Geschäft drin sind reichen weiß ich nicht.
Und erst da im Beisein der Mitarbeiter das Paket öffnen.

Gruß Detlef
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:


ein Zusteller wird darüber aber keine Informationen mit auf die Tour bekommen, dar kann dir gar nichts dazu sagen.


Vielleicht solltest Du meinen Beitrag einfach mal lesen, ehe Du solche Kommtare abgibst...
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:


wieso eigenmächtig? Du hast doch gesagt das du das Paket wegen einer Beschädigung nicht annehmen möchtest.

Dreh mir das Wort im Munde bitte nicht herum. Ich habe ihm klar gesagt, dass er's ins Depot bringen soll, das ist keine Annahmeverweigerung mit Retoure.
Zitat - Antwort-Nr.: 55 | Name: BR65

Gab es die Möglichkeit hinein zu schauen und den Inhalt so zu prüfen?



Hallo Detlef,

das Paket war durchnässt, aber nicht offen. Nachdem ich die Annahmeverweigerung unterschrieben hatte fragte sie mich, ob ich nicht doch reinschauen wollte. Sie hatte nur  nichts dabei zum verschliessen. Wir haben das Packband unten aufgeschnitten und reingeschaut. Bei der Flasche war der Deckel undicht und die Flüssigkeit lief aus.

Ich habe das Paket dann wieder verklebt und sie hat mit einem Filzstift einen Pfeil nach oben aufgemalt.

Ich denke, diese Vorgehensweise ist auch stark von der Person des Zustellers abhängig, Vertrauen gegen Vertrauen. Schließlich will ich niemandem etwas Böses.

Das andere Paket sah auch aus, als wäre es nachträglich geöffnet und wieder verklebt worden. Die Dame in der Postagentur hat allerdings nachgeschaut und mir dann gesagt, ich darf es nur aufmachen wenn ich es vorher annehme. Auch diese Frau kenne ich gut und lange, das ist wieder der Gemeinde-Effekt. Der Einzige, der mich veräppeln wollte war der Lieferant.

LG Claus
Hallo Claus,

das stimmte dann doch alles, zumindest wie sich die Beteiligten sich verhalten haben.
Durchnäßt ist natürlich sehr ungünstig, meist von innen, außer wir haben Stundenlang Regen gehabt

Gruß Detlef

PS: @56 - laß man gut sein, du hast Recht und ich meine Ruh
Hallo Detlef,

sehe ich auch so - es lief alles, wie es meiner Meinung nach sein soll.

Ich habe es nur aufgeführt, weil es das krasse Gegenteil vom Verhalten des Lieferanten aus meinem ursprünglichen Post.

Für mich eine weitere Bestätigung, habe übrigens auf nicht öffentlichen Wegen weitere Bestätigungen erhalten, dass mein Verhalten richtig war und der Lieferant aus meinem ersten Beispiel  absolut falsch war.

Manchmal tut man gefühlt das Richtige, muss dann aber erfahren, dass man falsch fühlt.

LG Claus


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