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THEMA: Vorsicht bei Einwurf-Einschreiben und Ebay

THEMA: Vorsicht bei Einwurf-Einschreiben und Ebay
Startbeitrag
TomMannheim - 13.05.17 19:40

Umfrage-Zwischenstand

Hattet Ihr auch Probleme mit der Post und Ebay?
Nein alles in Ordnung
101 Stimmen (82.79 %)

Ware ist auf dem Postweg verschwunden
20 Stimmen (16.39 %)

Ja schon oft
6 Stimmen (4.92 %)

Kein Ersatz
6 Stimmen (4.92 %)

Keine Rückzahlung bei Ebay / Paypal
5 Stimmen (4.1 %)


Insgesamt 138 Stimmen von 122 Teilnehmern (Mehrfach-Auswahl erlaubt). Die Prozentangaben beziehen sich darauf, wie viele Teilnehmer für den jeweiligen Punkt abgestimmt haben.

Hallo zusammen,

wieder mal wieder was bei Ebay bestellt, nur Ärger, Ware nie bekommen und das Geld bekomme ich auch nicht zurück! Noch nicht mal von Ebay oder Paypal Käuferschutz! Alles nur weil es als Einwurf-Einschreiben verschickt wurde.

Ich hatte ne DVD bestellt, bei der der Verkäufer ins Angebot schreibt "Versand nur als Einschreiben", da denkt man doch ist sicher! Also gekauft und mit Paypal bezahlt. Sicher ist sicher! Ich warte und warte, nichts kommt!

Also ich den Verkäufer angeschrieben, doch der sagt "wieso ist doch schon längst bei Ihnen, die Post hat es bestätigt"! Also ich Beschwerde bei Ebay Käuferschutz aufgemacht und Post angerufen.

Die Post sagt mir "das war ein Brief der als Einwurf-Einschreiben verschickt wurde, das ist nicht versichert" und da ich nicht der Absender bin "können Sie auch bei uns nichts unternehmen" das muss der Verkäufer machen! Leider werden Päckchen die gar nicht in den Briefkasten passen oft als Einwurfeinschreiben versendet und vom Postboten dann einfach auf die Briefkastenanlage gestellt. Wenn es dann beim Postboten oder dort wegkommt ist man der Depp. Noch nicht mal Ebay und Paypal helfen dann, die reden sich raus, wenn etwas nachweislich versendet wurde. Da hat man dann keinen Anspruch auf Ersatz der Zahlung. Da hat noch nicht mal mein Einwand geholfen, dass der Anbieter ja eigentlich ein richtiges Einschreiben (also mit Unterschrift wie bei einem Päckchen) für 0,35 Euro mehr versprochen hatte. Der Anbieter hat natürlich bei der Post nichts mehr unternommen, der hat ja auch mein Geld! Übrigens die negative Bewertung des Käufers wurde von Ebay gelöscht!

Ich kaufe in Zukunft nur noch mit Versand als Paket!


Hallo Tom,
vielleicht kannst Du mir mal verraten wo ich Päckchen per Einschreiben versenden kann?
Mir ist das nicht bekannt, obwohl ich täglich ca 2-3 Einschreibsendungen versende.
Der
Bert
Hallo Thomas, hallo Bert!

Das Päckchen ist noch unsicherer als das Einwurfeinschreiben, weil man da nicht einmal einen Versand-Beleg bekommt. Versichert ist es auch nicht.

Die richtige Versandart ist das Paket. Da gibt es einen Versandbeleg, Sendungsverfolgung und Empfänger-Quittung.

Herzliche Grüße
Elmar
Hallo,

als Verkäufer würde ich auch nichts machen, wenn in der Sendungsverfolgung steht, das zugestellt wurde. Das würde die Post nämlich auch so begründen.
Aus diesem Grund versende ich nur noch als versichertes Paket. Spart viel Ärger....
Als Päckchen hat man gar keine Sendungsverfolgung oder Versicherung, jedenfalls nicht bei DHL, daher verstehe ich den Schlußsatz vom Eröffner nicht so ganz.
Gruß
Uwe
ja, das ist so: ein "Einschreiben" kann JEDER vor Ort unterschreiben, ohne echte Prüfung der Identität!
Hatte das Problem auch schon (nicht bei ebay) weil ein ähnlicher Name zur Verwechslung führte.

Päckchen hingegen werden nur dem echten Empfänger (mit amtlichem Lichtbildausweis) übergeben (sofern nicht irgendwelche spezielle Ablegeorte vereinbart wurden ) Päckchen sind auch versichert und haben eine Sendungsverfolgung!

VG
Christian

Edit: der Hinweis in #9 stimmt! es MUSS Paket sein! Päckchen werden auch in AT ohne Überprüfung abgelegt....


Hallo Tom,

DHL- Päckchen sind aber auch nicht versichert. Wenn die nicht ankommen hat man als Käufer auch Pech gehabt. Versicherte Päckchen kenne ich von Hermes.

Das Verhalten von Ebay finde ich aber auch unter aller Kanone, da der Verkäufer ja Einschreiben- Versand (mit persönlicher Übergabe und Unterschrift) zugesichert hat. Wenn Du auch für diesen Versand bezahlt hast, besteht Deinerseits eigentlich auch ein Anspruch auf diese Versandart.

Ich hoffe, der Verlust war nicht zu groß, runterschlucken und nach vorne blicken.

Beste Grüße
Karsten
Hallo,

bei Einschreiben/Einwurf braucht gar keiner zu unterschreiben.......ist aber trotzdem mit 35 Euro versichert.

Gruß
Uwe
Dito!
Wende dich an die Post bzw. sorge dafür das der Versender das tut denn das ist versichert bis irgendwas um 35€!
Dat dauert zwar auch Wochen bis da was kommt, aber irgendwann gibts Geld.
Habe das schonmal durch mit einem Einschreiben in die Ukraine. Hat etwa 6 Wochen gedauert dann bekam ich meine 15€ zurück. Ohne irgendeine Bemerkung das ich da eine Ware im Einschreiben hatte.

Gruß
Markus
Hallo Karsten,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Das Verhalten von Ebay finde ich aber auch unter aller Kanone, da der Verkäufer ja Einschreiben- Versand (mit persönlicher Übergabe und Unterschrift) zugesichert hat.



wo steht das?

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

bei der der Verkäufer ins Angebot schreibt "Versand nur als Einschreiben",



Einschreiben heißt nicht automatisch das es nur gegen Unterschrift ist
https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html

Haftung ist aber schon gegeben, wenn auch nur in kleinen Beträgen, könnte aber für ein DVD noch reichen.

Hallo Christian,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Päckchen hingegen werden nur dem echten Empfänger (mit amtlichem Lichtbildausweis) übergeben


vielleicht in AT aber nicht hier in DE.

Da sollte man schon PAKET wählen, und dann noch mit der OPTION Persönlich oder so ähnlich formuliert - wenn denn DHL das so in der Art anbietet.

Hallo Uwe,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

als Verkäufer würde ich auch nichts machen, wenn in der Sendungsverfolgung steht, das zugestellt wurde. Das würde die Post nämlich auch so begründen.



auch das muß der Bote den Nachweis erbringen das er es auch richtig zugestellt hat.

Hallo Tom,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Die Post sagt mir "das war ein Brief der als Einwurf-Einschreiben verschickt wurde, das ist nicht versichert"


das sollen die mal auf Ihrer eigenen Seite nachschauen - 20 EUR

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

und da ich nicht der Absender bin "können Sie auch bei uns nichts unternehmen" das muss der Verkäufer machen!


das ist wohl so richtig

https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben/haeufige-fragen.html

der Verkäufer muß sich darum kümmern, und wenn der nicht spurt mach ihm Beine, erst mit Hilfe von eBay, dann einfach auch mal die worte  "Betrug und Anzeige wegen Betrug" in der Kommunikation fallen lassen, wenn das nicht ausreicht auch mit dem Gedanken spielen eben ein Solche bei der Polizei zu erstatten.

Es kann ja nun mal wirklich sein das die Sendung verschwunden ist und der Versender dafür nicht verantwortlich ist, aber gescheit nachforschen sollte er schon, da nur es das kann.

Gruß Detlef  
Hallo Elmar, dass Päckchen noch unsicherer sind als Einwurfeinschreiben ist mir bekannt, deswegen versende ich nur als Paket und übergabeeinschreiben. Nur wurde meine Frage von Tom nicht beantwortet. Evtl. gibt es in Mannheim Sonderregelungen.
der
Bert
Danke für die Unterstützung, ja ich kaufe nur noch Versand als Paket! Päckchen ist auch nicht versichert. Die Post hat mir in fünf Telefonaten immer nur gesagt der Verkäufer muss sich kümmern und basta. Macht er aber nicht!

Wie gesagt der Verkäufer hat mit Einsendung-Einwurf also ohne Unterschrift versendet anstatt als Einschreiben (mit Unterschrift) und da er ja das Geld schon hatte ist Ihm egal was mit mir ist.

Ebay ist es auch egal und sagen mir Einschreiben ist Einschreiben und haben meine Bewertung des Verkäufers auch noch gelöscht und die schreiben mir folgendes:


"vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich habe mir Ihren Fall für Sie angesehen und festgestellt, dass die Bewertung nach der Schließung Ihres Käuferschutzfalles zum Artikel entfernt wurde. Hintergrund ist, dass seit Mai 2013 alle für den Verkäufer und diese Transaktion abgegebenen Bewertungen automatisch komplett entfernt werden, wenn der Käuferschutzfall zu Gunsten des Verkäufers entschieden wird.

Mit dieser Maßnahme möchten wir unsere Verkäufer vor Bewertungen schützen, die stark von unserer Entscheidung im Käuferschutzfall beeinflusst sind.
Hier finden Sie auf unserer Hilfeseite alles Wissenswerte zum Thema Bewertungsentfernung.
Leider muss ich Ihnen erneut mitteilen, dass ich Ihren Einspruch nicht annehmen kann.
Meine Kollegen und ich haben alle uns vorliegenden Informationen gründlich überprüft. Ihr Käuferschutzfall wurde nach den Grundsätzen des eBay-Käuferschutzes korrekt entschieden. Sie haben uns keine neuen Informationen zu Ihrem Fall übermittelt, die eine Änderung dieser Entscheidung rechtfertigen.
Bitte beachten Sie, dass Entscheidungen im Rahmen des eBay-Käuferschutzes auf Basis der PayPal-Käuferschutzrichtlinie getroffen werden:
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full?locale.x=de_DE

Sie haben mit Ihrer Anmeldung bei eBay und PayPal der Anwendung dieser Richtlinie zugestimmt.
Entsprechend können Sie in anderen Situationen von unseren Richtlinien profitieren, so dass Käuferschutzfälle zu Ihren Gunsten entschieden werden.
Bitte sehen Sie von weiteren E-Mails in dieser Angelegenheit ab, außer es haben sich neue Aspekte ergeben.
Ich bitte Sie um Verständnis für unsere endgültige Entscheidung in diesem Fall und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag.

Mit freundlichen Grüßen"

Damit ist es für Ebay mit der Hilfe vorbei!


@ Hexenmeister

Bert ich lade Dir gern das Foto von einem anderen Päckchen hoch (ca. 20*25*4cm), das ich als Einsendung-Einwurf auf meinem Briefkasten statt im Briefkasten hatte...

Da ich nicht versende, musst Du mal die Post fragen wie das sein kann!

Gruß Tom

Hallo,

Ich denke, dass die wenigen Sachen, die nicht ankommen, nur zum geringen Teil dem Versandunternehmen angelastet werden können.

Entweder der Versender hat nie verschickt, aber behauptet es (er kann ja irgendeine Sendungsnummer eines Einschreibens angeben, welches angekommen ist) oder der Empfänger behauptet einfach, es sei nie angekommen.

VG
Nico
Hallo,

den Händler trifft keine Schuld und ebay auch nicht, denn der Zusteller bestätigte die Zustellung. Da musst Du gegen den Zusteller vorgehen. Telefon bringt da nichts. Schriftliche Beschwerde und ggf. Strafantrag gegen den Mitarbeiter.

Ansonsten: "richtiges" Einschreiben oder Paket.

Grüße
Zwengelmann
Hallo,

das "Einwurf-Einschreiben"  ist eigentlich dafür Gedacht, dass wichtige Briefe (Rechnungen; Mahnungen; Kündigungsschreiben; etc..)  nachweislich zugestellt wurden, wenn der Empfänger, vorherige Übergabeversuche, beharrlich verweigerte.
Der "Postbote" bestätigt, mit seiner Unterschrift, dass er persönlich den Brief, richtig eingeworfen hat.
Man nimmt somit das "Kleinere Übel in Kauf".

Damit ist der Versender aus der Pflicht.
Der Briefzusteller aber nicht, unabhängig vom Versicherungswert.
Der Empfänger hat aber, aus obigen Gründen, keine Handhabe.

Waren sollte man so nicht versenden.
Der Versandhändler muss ein "Schlitzohr" sein.

Kannst Du ihn denn mal, anhand eines Angebotes, weiter empfehlen?

Das hat nur entfernt mit EBay zu tun.
Die wurden auch übertölpelt.

L.G.
Lutzl



Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Schriftliche Beschwerde und ggf. Strafantrag gegen den Mitarbeiter


Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

als Einwurfeinschreiben versendet und vom Postboten dann einfach auf die Briefkastenanlage gestellt



Genau kenne ich die Rechtslage nicht, würde aber stark Fehlverhalten beim Zusteller vermuten. Inwieweit der dann ne Abmahnung/Kündigung bekommen könnte, Du ein Geld zurück und/oder Dir im Zusteller einen neuen Feind machst, kann ich nicht beurteilen.

Erfahrungsgemäß wurden die vielen Einschreiben Einwurf die ich verschickt habe (an Bekannte wegen Stempeln für Briefmarkensammlung) ALLE IN DEN Briefkasten ODER ersatzweise IN DIE Filiale (kann auch sein, dass mal Nachbar des Vertrauens auch mal dabei war, der es angenommen hat) zugestellt (wegen kein Platz im Briefkasten etc.), aber NIE ein anderer Fall wie neben Briefkasten legen.

Es kam also zu 100 Prozent alles korrekt an.

Das ging 30 Jahre gut, DDR wie BRD.

Da lief was richtig falsch.
Ist sicher sehr ärgerlich, aber wohl finanziell vertretbares "Pechgeld".
Gibt Schlimmeres im Leben.
Meint
Horst
Hallo,
Zitat - Antwort-Nr.: 9 | Name: BR 65 - Detlef

Es kann ja nun mal wirklich sein das die Sendung verschwunden ist und der Versender dafür nicht verantwortlich ist,


das kommt darauf an, denn es trifft nur auf gewerbliche Verkäufe zu.

Bei einem Privatverkauf mit Versand (von Privat an Privat) geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer mit Übergabe der Sache an den Transporteur über.
Anders ausgedrückt, ab dem Zeitpunkt wo der Transporteur die Kaufsache (nachweisbar) übernommen hat, trägt der Käufer das Risiko bei Verlust oder Beschädigung.

Dilemma für den Käufer:
Er ist nicht der Vertragspartner des Transporteurs und kann ihm gegenüber keine Ansprüche stellen und der Verkäufer haftet nicht für den Transport. Wie der Verkäufer sich dann im Schadenfall verhält, ist eine Sache der Kulanz.  

Bei Kauf eines Privaten von einem gewerblichen Händler ist das anders. Da geht die Gefahr von Verlust oder Beschädigung erst mit der tatsächlichen Übergabe der Kaufsache an den Käufer über; also wenn der Transporteur die Sache dem Empfänger (Käufer) übergibt. Hier trägt also der gewerbliche Verkäufer, obwohl sich die Sache nicht mehr in seiner Obhut befindet, das Risiko, bis die Übergabe der Sache an den Käufer (Empfänger) auch tatsächlich vollzogen worden ist.

Das ist für Deutschland im BGB,  § 447 geregelt.

Viele Grüße

Danke für die vielen Infos!

Es war ein gewerblicher Anbieter der im Angebot bei Ebay "Versand nur als Einschreiben" drin hatte,

mich ärgert an der Sache, dass sich der Anbieter nicht mehr darum kümmert (damit ich von der Post was zurückbekomme)

und bei Ebay ärgert mich, dass die immer wieder behaupten der Anbieter hätte alle seine Verpflichtungen erfüllt. Hat er aber nicht! Der hat die 35 Cent gespart und per Einwurfeinsendung jetzt alle Versandprobleme auf mich abgewälzt! Ich hatte gedacht Ebay / Paypal würde sich genau um solche kniffligen Probleme kümmern, leider Pustekuchen....

Wofür brauche ich dann den Käuferschutz von Ebay oder Paypal? Also wie gesagt Finger weg von Einwurfeinsendungen als Käufer!

Zitat - Antwort-Nr.: 18 | Name: Tom

Ich hatte gedacht


Hallo Tom,

es zählt, was in den Bedingungen steht. Auch ein Einwurfeinschreiben ist ein Einschreiben, wobei hier der Zusteller abweichend vom "normalen" Einschreiben die korrekte Zustellung beurkundet. Von daher sehe ich beim Versender keinen Fehler und auch nicht bei ebay, denn die Zustellung wurde beurkundet.

Hier haben wir es offenbar mit einem Fehlverhalten des Zustellers zu tun. Dort ist der Ansatzpunkt.

Telefonate nützen genau -nichts-. Sie kommen im Callcenter bei einem Call-Girl an, werden nach Schema F abgeblockt und fertig. Auch der Brief wird wahrscheinlich im CRM-System versanden und mit einem Textbaustein beantwortet. Dann aber ist der Weg frei für einen Strafantrag wegen Unterschlagung und Urkundenfälschung. Denn dann hat sich die Post nicht um die Sache gekümmert. Manch einer wird meinen, ein Strafantrag bringe nichts. Falsch. Genau dann kommt man aus der Callcenterendlosschleife raus, die Leute werden plötzlich aufmerksam. Möglicherweise ist das nicht die erste Beschwerde über diesen Zusteller, auf jeden Fall wird sich jemand persönlich um die Angelegenheit kümmern.

Viele Grüße
Zwengelmann
Hallo,

wir versenden inzwischen unsere Briefe nur noch als Übergabe Einschreiben. Da sind ja meist Zahnräder drin oder Messingguss oder Ätzteile.

Es ist ein Sport in Deutschland geworden, dass Käufer behaupten, sie hätten die Ware nicht bekommen oder so.

Krassestes Beispiel ist ein Brief mit einem leeren Polybeutel (Zahnräder drin), der angeblich nicht zustellbar war, aber die Zahnräder waren entnommen !! De Brief ging nach Wandlitz bei Berlin. Sagt irgendwie mir schon alles ! .

Was auch oft vorkommt, ist, dass die Käufer umgezogen sind, aber dies Ebay nicht mitteilen

Auch ein graßes Beispiel: Wir schicken Ätzfilme (so was haben wir noch) mit DHL zu unserem Ätzer im Rheinland und das Paket wird nicht zugestellt. Wochen später taucht es in Wuppertal, bei der Nachforschungsstelle auf. Verstehe ich nicht, die Firma gibt es am gleichen Ort schon seit Jahrzehnten.
Wir verschicken jetzt die Filme mit Hermes, da kommen sie an !

Die Sachen mit der Post passieren oft im Sommer, wenn die Stammbrieträger in Urlaub sind, da werden Briefkästen nicht gefunden usw usw.

Ich könnte einen Roman schreiben über die neue privatisierte Post.

VG
Kurt Hegermann

Ich glaube, wir könnten inzwischen ein Buch schreiben
Ein Einschreiben, egal ob Einwurf- oder richtiges Einschreiben, nützt gar nichts.

Wir hatten hier folgenden lustigen Fall in der Nachbarschaft:

Wegen juristischer Nachbarschaftsstreitigkeiten versendete eine Partei ein "richtiges" Einschreiben mit Rückschein an seinen Nachbarn zwecks Fristwahrung und Nachweis.

Als der Rückschein des Einschreibens bei dem Absender nicht ankam, versuchte er Klärung bei der Post. Diese konnte den Rückschein für den bestätigten Empfang nicht "finden". Daher fragte nun der Absender, wo denn dann der Brief sei. Die Post antwortete darauf, dieser sei dann wohl verloren. Die viele Kohle für den Versand hat der Nachbar übrigens NICHT zurück bekommen, ob wohl erst mal gar keine Zustellung erfolgte.

Ein paar Tage später antwortete allerdings der Empfänger, der wohl doch das Einschreiben bekommen hatte, ohne jedoch die Empfangsbestätigung je unterschrieben zu haben. Da ich zu beiden Nachbarn ein gutes Verhältnis habe, kenne ich beide Seiten des Geschehens. Und was die Post sich da erlaubt, ist schon echt unglaublich. Man stelle sich vor, man würde wirklich mal wichtige Post erwarten und diese geht verloren. Wie schnell sind dann wegen Terminverzugs tausende Euro weg... unvollstellbar. Sicherer Versand per Post: Geht nicht mehr!

Kurzum: Einschreiben, egal welcher Art, sind rausgemschmissenes Geld. Post funktioniert nicht mehr, fertig!

Briefe dann per Paket zu versenden, erscheint in der Tat eine besserer Alternative.

Allerdings genauso ohne jede Garantie. Als ich ein Paket an einen Händler schickte, weil ich etwas zu Reklamieren hatte, verschickte ich das Ganze per verischertem Paket, extra auf 1500 Euro zusätzlich verischert.

Als ich dann ein paar Tage später in die Sendungsverfolgung schaute, staunte ich nicht schlecht, daß das Paket in Berlin zugestellt wurde, obwohl das Ziel Bremen war. Paket weg, Geld weg! Das Paket war ja zugestellt und mir wurde unterstellt, ich hätte es eben dort hin geschickt. Es stellte sich dann heraus, daß jemand anders genau vor mir in der Filiale in der Tat ein Paket nach Berlin verschickt hatte. Dieses kam da auch an. Und mein Paket hat dann die selbe!!!! Sendungsnummer bekommen und verschwand damit innerhalb der DHL.... Die Paketversicherung hat nichts gezahlt, die Sendung weg und das Porto wurde auch nicht ersetzt...

Und die Info, daß vor mir jemand was nach Berlin geschickt hat, habe ich nur per Zufall erfahren, weil ich eben jenen Versender persönlich kannte und wir zufällig drüber sprachen!

Gruß
Klaus




Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Briefe dann per Paket zu versenden, erscheint in der Tat eine besserer Alternative



vielleicht ist das ja von Post/DHL auch so gewollt. Bringt ja mehr Kohle

Gruß
Uwe
[18 ]Auch ein Einwurfeinschreiben ist ein Einschreiben,]

@zwengelmann so sieht das Ebay / Paypal auch, aber für den Kunden ist das eben nicht das gleiche! Schon gar nicht wenn die Postboten ihren Job nicht ernst nehmen! (Wundert aber auch nicht, wenn man hört was die Postboten mittlerweile verdienen und wieviel die dafür schuften müssen. Wer will den Job denn noch machen! Den Vorwurf muss man der gewinnmaximierende Konzernleitung machen.)

Und wie gesagt ich als ganz normaler Kunde habe keine Lust mich mit der vollen Wucht des Gesetzes gegen Konzernriesen zu stellen, das lohnt die Mühe nicht. Das sagt sich der Verkäufer bestimmt auch!

Dafür hatte ich auf ein kulantes Verhalten von Ebay gehofft. Die können genau sehen dass ich die verlorengegangene  DVD mittlerweile nochmal bei einem anderen Anbieter gekauft habe. Aber wie gesagt das interessiert die nicht.

Daher wollte ich Euch zumindest davor warnen ne Einsendung Einwurf zu nutzen....
Hallo,
zum Verständnis!
Es geht hier nicht um ein normales Einschreiben, bei dem der Empfänger unterschreiben muss.

Sondern um ein EINWURF Einschreiben. Bei dem der "Postbote" quittiert,
dass er die Briefsendung beim Empfänger eingeworfen hat.
Das hat Nichts mit einem normalen Einschreiben zu tun.

Diese Versandart sollte amtlichen Terminbriefen vorbehalten sein,
wenn der Empfänger bereits andere Maßnahmen ignorierte.

Einen Brief mit Zahnritzerl , der durch einen Türschlitz paßt,
wird natürlich richtig zugestellt werden können.

L.G.
Lutzl

Hallo Tom,

bitte nicht böse sein, aber ich denke, du bist da auch ein wenig "blauäugig", was Handel und Versandmodalitäten betrifft...

Unbestritten ist ein Einwurf_einschreiben_ eben auch ein Einschreiben. Genauso, wie du dem VK vorwirfst, daß er den Umfang des Einschreibens, nicht näher definiert, könnte man dir nahelegen, doch bei einem solchen Fall den VK einfach mal kurz anzuschreiben. Und ihn dann eventuell bitten, ob er das Einschreiben so gestalten könnte, daß es deinen Obliegenheiten zugute kommt. Etwas, was du bislang noch gar nicht erwähnt hast: war der Versand kostenlos als Einschreiben oder hast du dafür extra Obulus gelöhnt? Im ersten Fall ist es das gute Recht des Verkäufers, die Einschreibeart nach seinem Gusto zu wählen, Hauptsache es ist ein solches! Im zweiten Fall hätte dir schon beim Versandpreis auffallen müssen, daß es sicher nicht die von dir gewünschte Einschreibenart ist! Denn ob ich 2,15 € (Einwurf) oder 4,65 € (eigenhändig) oder gar für eigenhändig und Rückschein 6,80 € löhne, dürfte einem doch auffallen? Und spätestens beim letzten Betrag wird es eh' obskur, denn gerade für so kleine Dinge, die auch in einen Brief, Großbrief oder Maxibrief passen, hat die Post, bzw. DHL eine viel "passendere" Lösung, das Paket, als Onlinefrankierung bis 2 kg, versichert und mit Sendungsverfolgung für gerade mal 4,99 €. Eine Alternative, die sich auch schon bei "eigenhändigem" Einschreiben anbieten würde, sind es doch gerade mal 34 Cent mehr...

Ich versende als VK auch stets kleine Dinge als Einwurfeinschreiben, habe es aber natürlich auch genau so im Text zu stehen. Und betone dazu ebenso, daß man sich bei anderweitigen Versandwünschen bitte an mich wenden möge.

Das Einwurfeinschreiben hat entgegen deinen Äußerungen zumindest für den Versender viele Vorteile! Und jetzt nicht nur auf Ebay bezogen, wo es mir als VK wichtig ist, nachzuweisen, daß der Artikel dort angekommen ist, wo er hin soll! Der Rest, diebische Nachbarn, Ehefrau die etwas gegen das Hobby hat und den "Sondermüll" hinter dem Rücken entsorgt, etc., interessiert mich als Anbieter schlicht nicht. Mag etwas überheblich klingen, aber wenn ich z. B. Powerseller bin (was ich nicht mehr bin, aber schon mal vor Jahren war!) und jeden Tag hunderte oder tausende Artikel über den virtuellen Ladentisch gehen... - wo fängt es dann an, wo hört es auf?

Es wird sogar immer wieder davor gewarnt, für wichtige Sachen (Versicherungen, Gericht, etc.), was anderes als ein Einwurfeinschreiben zu verwenden! Das hat seinen Grund darin, daß du als Absender bei einem Einwurf sehr wohl nachweisen kannst, daß und wann es richtig angekommen ist. Wer es dann in der Bude angenommen hat und dabei verloddert hat, braucht dich nicht zu interessieren, Fristen sind gewahrt durch die Übergabe und wenn die ihren Lodderladen dann nicht im Griff haben und Mitarbeiter Briefe verschludern, deren Schuld! Schickst du "eigenhändig", so gab es schon Berichte von Vorfällen, gerade bei Versicherungen(!), das Einschreiben hätte ein Mitarbeiter angenommen und verlegt, der nicht mehr in der Firma sei, beliebt auch die Ausrede, wer da unterschrieben hätte wäre gar nicht da angestellt, usw.. Die Firma, das Amt ist aus der Verantwortung und die Fristen verstrichen. Also im Zweifelsfall Hände weg von allen anderen Einschreibearten!

Und zu guter Letzt: es gibt ein probates Mittel gegen den "Briefeklau", sei es durch diebische Nachbarn, gefrustete Partner oder Kids oder auch den Austräger mit "klebrigen Fingern": das Postfach! Ich habe das meinige schon X Jahre und in der Zeit hat sich der Verlust auf nahezu "0" verkleinert! Ich glaube, ein oder zwei Briefe in der Zeit, etwa 15 Jahre... - und die waren dem Umzug "geschuldet", weil man das Postfach mittlerweile extra ummelden muß. Und es gehen auch keine Groß- oder Maxibriefe mehr "verloren", weil sie nicht in den Briefkasten passen! Um einen solchen Maxibrief handelte es sich nämlich meiner Vermutung nach bei deinem oben geschilderten "ca. 20*25*4cm". Es gibt keine geknickten Hochglanzmagazine mehr, weil sie der Briefträger in den schmalen Schlitz gestopft hat und meine Post erreichte mich sogar, als die Briefträger wochenlang ihren Dienst verweigerten! Denn die interne Zustellung funktionierte ja und auf den Kofferträger auf dem Drahtesel bin ich nicht mehr angewiesen...

meint grüßend
Roland
NEIN!

Einwurfeinschreiben und Einschreiben sind zwei verschiedene Sachen.

L.G.
Lutzl
Hallo Lutzl,

Ein Einwurfeinschreiben ist - wie es der Namensbestandteil schon andeutet, auch ein Einschreiben, lediglich ohne persönliche Übergabe. Aber die Zustellung an die angegebene Adresse wird dokumentiert.

https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html

Zwischen den Einschreibe-Produkten "Einschreiben Einwurf" und dem klassischen Standard-"Einschreiben" beträgt der monetäre Haftungsunterschied der Deutschen Post exakt 5,00 €.

"Im Falle von Verlust oder Beschädigung Ihrer Sendung haftet die Deutsche Post bis zur Höhe des unmittelbaren Schadens, jedoch max. bis zu einer Höhe von 25,00 € bei EINSCHREIBEN beziehungsweise 20,00 € bei EINSCHREIBEN EINWURF."

ABER: Das Einschreiben, in welcher Form auch immer, dokumentiert die Zustellung eines Briefumschlags. Es gibt hier KEINEN NACHWEIS, was tatsächlich im Umschlag ist/war (ein leeres Blatt? eine T3 in HO statt einer Mallet in N? etc.).

Beste Grüße

Sven
Gehaftet wird bei beiden. Punkt. Also bei Verlust bis 20€/25€ kein Problem. Dumm ist, daß der Verkäufer bei Verlust nach Ablieferung raus ist aus der Haftung, er aber als Versender gleichzeitig bei der Post reklamieren müsste. https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html
Dann doch lieber als Hermes Päckchen.

Was im Umschlag vielleicht nicht drin gewesen sein könnte kann auch mit dem Paket so sein!
Leute, das sind EINZELFÄLLE!
Bei den Unmengen an Sendungen, die täglich um den Globus gehen. Klar, ist das ärgerlich, wenn man betroffen ist, keine Frage. Und das über sowas berichtet wird, ist auch klar. Wer schreibt schon, toll, ich habe heute meine Post erhalten.
Und natürlich hängt das sehr oft von den Zustellern vor Ort ab. Da kann man auch Pech haben. Aber zu verallgemeinern, dass die Post nicht mehr funktioniert, ist dann doch etwas sehr weit hergeholt.
Und ja, ich schicke und bekomme nahezu täglich Sendungen jeder Art aus der ganzen Welt und in die ganze Welt. Und auch bei mir ist schonmal was schief gegangen.
Was ich auch immer albern finde: "es hat ein (1)Einschreiben nicht geklappt, jetzt schicke ich nur noch Pakete."

VG
Nico
Hallo Trainworld,

wenn der Verkäufer seiner Verpflichtung Einschreiben (Unterschrift) entsprochene hätte und 35 Cent mehr ausgegeben hätte, dann hätte sich der Postbote meine Unterschrift holen müssen. Dann hätte er wirklich gewusst dass ich die DVD bekommen hätte. Ich hatte ja auch 4,50 für Porto und Versand bezahlt.

Dann wäre der Postbote nicht auf die Idee gekommen (meine Vermutung) das Päckchen in einer Großstadt AUF einen Briefkasten zu stellen.

Welcher Kunde möchte seine Produkt nicht auch geliefert bekommen? Die Einwurfeinsendung mag ja für Briefe ok sein. Nicht aber für den Versand von Produkten!

Wer als Verkäufer aber seine Produkte mit Einwurf-Einsendung verschickt, dem ist egal ob die Post Fehler macht und dem ist auch egal ob Kunden zufrieden sind! Der will nur mein Geld!

Sorry dafür hab ich kein Verständnis!

LG Tom
@ Fragensteller:

ich bekomme in letzter Zeit immer öfter bei Einkäufen Einsendungen-Einwurf!

Und ja es klappt oft!

Aber wer hätte gedacht, dass man (trotz angeblicher sicherer Versandart und trotz angeblichem Schutz von Ebay oder Paypal) beim Verlust beim Verkäufer betteln muss?

Und wenn dieser sich dann querstellt, dann bekommt man bei Ebay eben nichts!
Ahoi!

Bei allem Verständnis für den persönlichen Ärger. Dem Versender zu unterstellen, er wolle nur das Geld und es interessiere ihn nicht, ist schon ein bischen neben der Spur.

Was soll der Verkäufer machen, wenn der Zusteller nicht richtig zustellt, oder richtig zustellt und dann jemand die Sendung entwendet bevor Du Zugriff drauf hast? Dir das persönlich übergeben? Auch das Übergabeeinschreiben garantiert das nicht. Ich habe Empfänger die bestreiten die Unterschrift, behaupten alles mögliche wer unterschrieben habe. Die nächste Stufe wäre dann Zustellung gegen Postzustellungsurkunde, da wird die Identität überprüft. Beim Übergabeeinschreiben hingegen nicht. Allerdings wirst als Privatperson keine PZU in Auftrag geben können. Zumindest nicht ohne einen kleinen Umweg. Und der geht über den Gerichtsvollzieher. Den kannst du beauftragen. Der dokumentiert dann die Zustellung, entweder persönlich oder eben per PZU UND dokumentiert WAS zugestellt wird. Das ist die einzige Möglichlkeit absolut beweissicher zuzustellen. Alles andere ist nur eine Vermutung das, die widerlegbar ist. Tja die Kosten sind allerdings nicht wirklich günstig. Aber kannst bei nächsten Kauf ja vom Verkäufer verlangen. Klappt allerdings eigentlich nur bei Schriftstücken. Was anderes stellt der GV nicht zu. Der is ja kein Paketbote ;)

Für den Verkäufer ist mit der Rückmeldung, dass zugestellt wurde, alles getan. Die Vermutung spricht dafür, dass die Sendung angekommen ist. Der Verkäufer soll Dir die Sendungsnummer geben, dann kannst Du selber nachschauen und dich dann beschweren. Auf die Herausgabe der Nummer hast Du sogar einen Anspruch. Nun musst Du beweisen, dass nichts angekommen ist. Gib eine eidesstattliche Versicherung ab und wende Dich an den Zustellungsbetrieb. Ratschläge wie Du aus der Callcenternummer rauskommst gab es bereits genug. Die sind Dein Ansprechpartner. Sofern es sich um einen Privatverkauf handelt, ansonsten eben § 474 BGB.

Oder verbuche es eben unter perönlichem Pech, falls Dir der Aufwand zu hoch ist.

Ich habe mal beruflich bei der Post nachgefragt wie hoch die Anzahl der Sendungen ist die verloren gehen. Das wissen die ganz gut und das liegt im Promillebereich. Aber bei Hunderttausenden Sendungen am Tag ist auch das eine absolut greifbare Zahl. Da kann man dann auch Pech haben.

Mund abwischen, weiter machen.

Cheers
Jens

Edit: Zahlendreher im BGB geändert. Wobei beide zufällig passen. §§ 447 und 474 BGB ;)

Hallo Udo,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Hallo,


Zitat - Antwort-Nr.: 9 | Name: BR 65 - Detlef

Es kann ja nun mal wirklich sein das die Sendung verschwunden ist und der Versender dafür nicht verantwortlich ist,

das kommt darauf an, denn es trifft nur auf gewerbliche Verkäufe zu.



jetzt hast du mich ein wenig mißverstanden.

Der Versender kann nichts dafür das die Sendung verschwunden ist,

was aber sein mögliche Haftung angeht dafür sorge zu tagen das die bestellte Ware auch beim Empfänger ankommt ist eine andere Geschichte.
Da ist der gewerbliche Verkäufer in der Pflicht dafür Sorge zu tragen, das die Ware auch ankommt.

Und wie Tom ja mittlerweile schreibt, das der Versender gewerblicher Natur ist, und die Ware nicht angekommen ist, hat er dafür sorge zu tragen das die Ware ankommt.

Warum die Ware nicht angekommen ist, ist erst mal egal.
Die Ware ist nicht angekommen, also hat er sich jetzt darum zu kümmern.
ER - der VK - ist jetzt in der Pflicht, tut er es nicht, und eBay und PayPal halten sich da auch raus (Trotz angeblichen Käuferschutz - , was schon armselig ist, dann helfen nur noch juristische Schritte - Anzeige wegen betrug wäre wohl die Kostengünstigste alternative. Versicherung an Eides statt das nichts angekommen ist wäre das schlimmste was Tom machen muß


Gruß Detlef
Hallo,
Zitat - Antwort-Nr.: 32 | Name: Obersielrichter - Jens

... Der Verkäufer soll Dir die Sendungsnummer geben, dann kannst Du selber nachschauen und dich dann beschweren.  ...


sachlich falsch !!
Da der Empfänger NICHT Vertragspartner des Transportdienstleisters ist, kann er keine Ansprüche, außer einer Auskunft ob, aber nicht an wen (Datenschutz) zugestellt, geltend machen.
Schadensersatzansprüche kann nur der Vertragspartner des Transportdienstleisters stellen. Lies einfach mal die AGBs von Post/DHL und Co.

Da im geschilderten Fall die Zustellung (an wen auch immer) dokumentiert wurde, ist der Verkäufer erst ein mal raus aus der Misere. Ob das so bleibt steht auf einem andern Blatt.

Da hilft nur noch eine Strafanzeige wegen Postunterschlagung / -diebstahl gegen Unbekannt. Da wird dann gegen den Zusteller, die Mitbewohner des Hauses und ggf. Andere ermittelt.

Viele Grüße


Zitat - Antwort-Nr.: 33 | Name: BR65 - Detlef

Die Ware ist nicht angekommen, also hat er sich jetzt darum zu kümmern.


wieder falsch. Die Zustellung, an wen auch immer, wurde dokumentiert und ihm vom Transportdienstleister zu gesichert..

Mehr kann er, außer sich der der Strafanzeige wegen Postunterschlagung / -diebstahl an zu schließen, zunächst nicht tun.

Den Verbleib der Sendung kann nun nur noch ein Ermittlungsverfahren klären.

Viele Grüße
Bei Hermes kann man aber auch als Empfänger reklamieren. Finde ich eigentlich auch besser. Dan kann man sich als Geschädigter direkt um sein Geld kümmern und muß nicht im ungünstigen Fall über einen Dritten alles regeln.
Hallo Tom,

ich nochmal...

das
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

...Ich hatte ja auch 4,50 für Porto und Versand bezahlt...


ist doch schon mal eine verwertbare Angabe. Da hätte ich, zusammen mit dem allgemein gehaltenen Ausdruck "Einschreiben" zumindest schon das Standardeinschreiben für 2,50 € erwartet. Es gibt weder für 2,-- € noch für 2,35 € einen äquaten Portowert *lol*. DVD dürfte im Normalfall einem Großbrief entsprechen, Portowert 1,45 €. Also noch genug "Luft nach oben" für den Umschlag, selbst bei einem Standardeinschreiben. Wenn sich der VK allerdings noch Zeit und Weg bezahlen lassen möchte, ist's knapp kalkuliert *rotfl*...
Nein, aber im Ernst, ich hätte da schon von Beginn an einen Bogen um das "Angebot" gemacht. Ich hasse nichts mehr, als intransparente Portokosten, um zusätzlichen Reibach zu machen. Und, ja, ich weiß, manche mögen das anders sehen, weder der Zeitaufwand, noch die Umverpackungen wachsen auf Bäumen,-). Aber mal ehrlich, wenn man sich mehr oder weniger regelmäßig in Ebay, bzw. im allgemeinen Onlineversand bewegt, hat man doch immer irgendwelche passenden Umschläge oder Kartons im Hause. Oder werft ihr alle euere erhaltenen Transportbehältnisse unbesehen wech und kauft dann zum Verkauf neue? *mit-dem-Umweltfinger-wedelnd-dafür-müssen-Bäume-sterben*...
Von den Profihändlern mal ganz abgesehen, da hält der Konkurrenzdruck schon mal davon ab, die Portokosten in die Höhe zu schrauben *g*. Daß man den Aufwand irgendwo im Produkt sicher mitbezahlt, ist wieder eine andere Geschichte...

Daß der VK rechtlich wohl auf der sicheren Seite ist, kein Thema, für Interpretationen der Portokosten seitens des Käufers kann er nicht zur Verantwortung gezogen werden. Ob es guter Stil ist, dir dann nicht mal bei der Beschaffung der Ersatzkosten seitens der Post behilflich zu sein, ist wieder eine andere Frage. Aber das dürfte weder Ebay noch Paypal interessieren, wie die charakterliche Veranlagung des VK ist...

Also hake es ab als Lehrgeld, auch wenn es ärgerlich ist. Bei mir war es damals ein liderlicher Austräger, der mich zur Einrichtung eines Postfaches veranlasst hatte, nicht mal die "bösen Langfinger" nachbarschaftlicher "Besitzumeignung". Und es war auch kein Ebay und Konsorten, es waren wichtige Terminsachen aus Behörden und Ämtern, die mich seltsamerweise oft nicht erreichten. Wie sich damals herausstellte, es waren ja auch andere im Zustellgebiet betroffen, sah sich der "Bote" genötigt, seine eingebrachte Arbeitszeit dahingehend "zu verkürzen", daß er Post oft gesammelt in der "Ablage Rund" entsorgte, wenn ihm die Arbeit zu viel wurde. Aber bis das aufgeflogen war, hatte ich schon mein Postfach und möchte es seitdem auch nicht missen...

meint grüßend
Roland
Moinsens Leute,

ihr redet euch hier die Köpfe heiß über Einschreiben und Einwurfeinschreiben und überseht m. E. einen ganz wichtigen Punkt, der mit der Art der Sendung eigentlich nichts zu tun hat.

Hier ist nämlich nicht der Versender, sondern der Postzusteller in der Pflicht. Egal ob Einschreiben oder Zweischreiben, wenn die Sendung nicht in den Postkasten paßt, dann hat er eine Benachrichtigung zu hinterlassen und gibt den Brief, das Päckchen oder Paket auf der zuständigen Poststelle ab wo der Empfänger die Sendung dann abholt. auf keinen Fall darf er die Postsendung für jedermann zugänglich ablegen. Und die Praxis mit der Benachrichtigung nutzenja auch DPD, Hermes und andere.

Brummi
Hallo,

beim Einwurfeinschreiben gibt es aber auch klare Regeln bei der Zustellung:

"Beim Einschreiben Einwurf bestätigt der Zusteller mit seiner Unterschrift, dass er die Sendung in den Briefkasten, das Postfach oder eine andere Empfangsvorrichtung des Empfängers eingelegt hat. Ist die Sendung zu groß bzw. kann nicht in den Briefkasten eingelegt werden, wird der Empfänger oder eine empfangsberechtigte Person benachrichtigt. Der Empfänger oder eine empfangsberechtigte Person kann die Sendung innerhalb von 7 Werktagen in der genannten Postfiliale abholen."

Ich vermute mal, daß der Zusteller irgendwo vermerken muß, wie er zugestellt hat. Wäre schon interessant dieses zu wissen. Hört sich aber oben so an, als dürfe er die Sendung überhaupt nicht an eine Person übergeben sondern nur an den genannten Orten einlegen.

Beste Grüße
Karsten
Ahoi!

Udo R: Google mal Drittschadensliquidation. Dann kannst was zu sachlich falsch sagen. Und schmeiss nicht einfach zivilrechtliche Ansprüche und strafrechtliches Vorgehen durcheinander.

Wie gesagt alles unter der Prämisse des Privatverkaufes. Sonst ist der Verkäufer der Ansprechpartner.

Cheers
Jens
Beim Privatverkauf ist der "Gefahrenübergang" übrigens schon bei der Übergabe der Sache an den Transporteur. Hier ist der Käufer der Dumme, wenn das Paket wirklich wegkommt.


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